Baumwolle neu überdenken?

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Jedenfalls werd ich die Kania mal wieder rauskramen und in den Funden stöbern, ich will ja immer noch was im SpäMi anfangen und vielleicht finde ich ja was passendes.
Was Fundgut BW bei K. Kania angeht, so haben wir das alles in diesem thread schon erwähnt. Pflanzliche Fasern vergammeln schneller und sind deshalb schon bei den Bodenfunden sehr rar. (Deswegen haben einige ja auch einen Kompost im Garten...) Also Fundquellen in Europa - Fehlanzeige. Bildquellen: da erkennt man max. Farbe und Schnitt. Schriftquellen: das einzige was hier zur Verfügung steht. Für den Existenznachweis mehr als genug. Vor allem die in Beitrag 1 erwähnte Quelle. Wie ich auf einigen websites mitbekommen habe in englischsprachigen Ländern längst Standard. Für Optik und Haptik der Stoffe damals zu wenig. Da muss man schon Rückschlüsse ziehen. Das werde ich bei Gelegenheit versuchen.
 
... Damit könnte man sogar Jeansstoff (Baumwollgarn in Leinwandbindung und mit Idigofärbung) mittelalterfähig machen...
Ich habe mir erlaubt, Wolfram's Einwurf aus der Taverne(es ging um Baumwollklamotten von Leonardo de Cabrio o.ä.) hierher zu verschieben - weils besser passt! Ja, lieber @Wolfram von der Oerz damit hast Du gar nicht so unrecht. Ich zitiere mal aus anfangs genanntem Buch: "Im 16. Jahrhundert erfreuten sich die kostbaren Baumwollstoffe von Mailand und Neapel zusammen mit den gewöhnlichen Barchents aus Augsburg und von Ulm und Genua (genannt "holmes" und "jeans") großer Beliebtheit in England." Mazzaoui, S. 150, nach A. Oppel, Die Baumwolle (Leipzig 1902), S. 26 und Wadsworth and Mann, Cotton Trade, S. 18-19 Fakt ist, dass der Name "jeans" wirklich auf die Stadt Genua (engl. Genoa und frz. Gênes) zurückgeht. Mit etwas Fantasie, undeutlicher Aussprache und 3,8 auf dem Kessel ist auch "holmes" für Ulm nachvollziehbar... :D "Die über Genua exportierten "jeans" oder schwere gewebte Baumwolle der Lombardei und des Piemonts erscheinen häufig in englischen Zolllisten." Mazzaoui S. 153 Zeitlich bezieht sich der Handel mit diesen Stoffen auf das späte Mittelalter, in etwa sehr spätes 15. sowie 16. Jhdt. Über die Farben schweigen sich die Quellen leider aus. Da es heutzutage nicht nur Blue Jeans gibt, sondern auch red, green, black, white, purple... usw. spielt die Farbe keine Rolle, außer beim persönlichen Geschmack
Jeans ist doch Köperbindung, oder war das mal anders? Sehr interessant zumindest dieser Ansatz! Aber dann kommt es natürlich noch auf den Schnitt an für solche Jeans. Wäre ja auch mal lustig wenn jemand im 21.Jh. Alltag mal so eine "ursprüngliche Jeans" trägt. Natürlich Wadeneng! Das gibt bestimmt eine neue Modewelle....
 
:eek:ff1 Da hätten wir doch verschiedene Modelle und sogar für Wikis! Überkleid wiki.JPG Hier Modell Wiki :wiki4 Tunika.JPG... eine Tunika mit Rundhalsaussschnitt schnürung hinten.JPG... hier ein Beispiel wie auch Beilinge passend gemacht werden können 8o schnürung seite.JPG... Schüring klassisch an der Seite schnürung unten.JPG... hier nur dezent an der Wade :D Quellen: Überkleid Wiki- http://www.asos.de Tunika-http://www.kopfschmuck-pforzheim.de Schnürung hinten-https://thebrightsideoflife2015.com Schnürung seite-http://de.topshop.com Schnürung unten-https://www.dsguided.com
 

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In Lauchheim (Ende 5.Jhd) gab es einen einen Baumwollfund: https://www.academia.edu/20291830/W...eological_Textiles_News_27_Autumn_issue_12-14 Ausserdem wird wohl auch bei Gregor von Tours Baumwolle erwähnt: http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2015/0209/view.html Seite 12 Anmerkung 31, hab die weiterführende Quelle leider nicht zur Hand. Mittlerweile kann man Pflanzenfasern bei den Untersuchungen unterscheiden, ob es sich um Leinen, Hanf oder Baumwolle handeln. Aber ich meine mal in einer Veröffentlichung gelesen zu haben, dass früher alle Pflanzenfasern als Leinenfasern bezeichnet wurden, weil das die gängige Faserpflanze hierzulande war und man hatte auch nicht unbedingt die Möglichkeiten, dass näher zu untersuchen, da sich die Pflanzen wohl unter dem Mikroskop sehr ähnlich sehen. Es ist also gut möglich, dass bei den Ausgrabungen Anfang des letzten Jahrhunderds einige Leinenfunde gar kein Leinen sind. Aber das ist alles Spekulation ;)
 
(...) Baumwolle wurde als einzige, ausschließlich zu importierende Faser mit in die Zusammenstellung aufgenommen, da ihr Vorkommen historisch und archäologisch für die Merowingerzeit belegt ist. (...) Finde das Thema gerade richtig spannend. Gruß Christoph
 
Würde auch in den thread mit den bedruckten Stoffen passen, ich poste das aber hier weil es sich um CANVAS (Baumwollprodukt) und nicht um Leinen handelt. Fragment eines bedruckten Textils aus dem Rheinland, 13. Jahrhundert. http://collections.imm.hu/gyujtemeny/silk-fabric/16940?i=4191 Anmerkung: Ich war mir etwas unsicher wegen des Materials, aber das Museum gibt entweder silk, samite oder linen an und eben auch canvas, aber nicht: cotton. Denn nach heutiger Definition kann canvas auch aus Hanf (Ableitung des Wortes von cannabis), Leinen, Baumwolle und entsprechenden Mischungen aber auch Kunstfasern bestehen.
 
Es ist allerdings seltsam, dass diese Importware (teurer als einheimischeTuche) so gar nicht in den Kleider(Luxus-)ordnungen des 15.Jhdt. in Leipzig (immerhin keine Klitsche, sondern Reichsmessestadt) erwähnt wird, obwohl man dort recht genau auf die dem jeweiligen Stand zustehende Tuchqualität eingeht.
Es geht ja nicht nur um die Verwendung von BW für Kleider. Und Kleiderordnungen kümmern sich m.W. nicht um Bettdecken, Futterstoffe, Unterwäsche, Vorhänge, Totenkleidung usw. ? Oder Zelte... ^^ Weil wir ein Hobby haben in dem man sich in erster Linie anders kleidet, neigen wir dazu erstmal alles mit Klamotten in Verbindung zu bringen (da nehme ich mich auch nicht aus).
 
Vielleicht auch desshalb weil Baumwollstoff zwar teurer ist, aber sich nicht so sehr von "Normalem" Stoff optisch abhebt. Jemand der Protzen möchter wieviel er Hat, möchte ja auch das es gesehen wird und nicht ständig sagen "Guck mal, ist teurer Importstoff". Seide und Pelz erkennt man auf mehrere Meter, Borten und extravagante Schnitte eben auch. Daher auch die Verordnungen. Ein Unterkleid aus Baumwolle, solange Weiß, unterscheidet sich kaum von dem Leinernen. Und meines Wissens gibt es keinerlei Verordnungen über Tischtücher, Bettlaken usw. Da wäre ein Blick in die Testamente intressant. Oft steht da ja wieviel Tücher von welcher Qualität vererbt wurden. Ich meine mich zu erinnern mal eines gesehen zu haben in der auch Tischtücher und andere Kleinigkeiten genauestens aufgezählt wurden. Da wurde explizit von leinernen Tischtüchern gesprochen. Könnte das von Oskar von Wolkenstein gewesen sein.
 
Hi! Gibt es auch im Historischen Archiv in Köln, da ist in einem Testament die Rede von Baumwollkleidung und alltäglichem Baumwolltuch:
1343 August 22
Kopfregest:Yserenlo, Cath. de, Ww. Jac. -.
Regest:1343 August 22 (feria sexta que est octava festi assumptionis beate Marie virginis gloriose), zur Zeit der Amtseinführung (introductionis) des derzeitigen Propstes von St. Severin Die ehrsame Dame (honesta matrona) Katherina, Witwe Jacobi de Yserenlo, Kölner Bürgerin, stehend und in ihrem Haus ohne jede fremde Hilfe mehr als acht Fuß, wie es Sitte ist, gehend, schwach Widerruf aller früheren Testamente, Schenkungen und Güterübertragungen bezüglich ihrer beweglichen und unbeweglichen Güter und besonders der Schenkung und Güterübertragung, die sie Bruder Rycholpho de Foro Ferri, Karmeliter, oder irgendwelchen anderen Personen vor den in diesem Testament genannten oder anderen Schöffen gemacht hatte, desgleichen auch jede früherer Einsetzung von Treuhändern. Zu Treuhändern ihres Testamentes wählt sie die Herren Henricum de Cervo, Rektor der Pfarrkirche St. Martin in Köln, Everhardum dictum Gyir, Schöffen, und Gobelinum dictum Wolfram, Kölner Bürger. Vor allem anderen sollen sie ihre Schulden bezahlen und ihre Exequien in ehrenvoller Weise (honeste) ausrichten. Neben den folgenden Bestimmungen behält sie sich weitere Legate unter ihrem Siegel (sub sigillo suo), dem eines anderen oder auch mündlich vor. Jacobo de Rore, ihrem Verwandten, vermacht sie ewig und erblich die Hälfte ihres Hauses und Grundstückes, in dem sie jetzt wohnt, gen. ad Caulum, mit allem Zubehör auf der Severinsstraße (in vico sancti Severini) und die Hälfte von vier Morgen Ackerland (iurnalium terre arabilis) hinter dem genannten Haus und Gelände. Johanni und Gobelino de Rore, Jacobs Brüdern, Bürger zu Köln, legiert sie die restliche Hälfte des Hauses, Grundstücks und Ackerlandes, vorbehalten dem Propst (dno. preposito) von St. Severin und den vier Vikaren dort ihre Gerechtigkeit an den gen. Objekten. Unter Vorbehalt dieser Gerechtigkeit gibt sie dem Dekan und Kapitel von St. Severin 2 mr. c. p. erbliches Geld jährlich aus dem gen. Haus und Land, die von deren jeweiligen Besitzern zur Zeit ihrer und ihres verstorbenen Mannes Memorie, die zu St. Severin gehalten werden soll, zu zahlen sind, um davon ihr und ihres Mannes Anniversarium mit Messen und Vigilien zu feiern. Sollte dieses einmal versäumt werden, dann sollen die 2 mr. dem Domkapitel (capitulo ecclesie Colon.) zufallen, und das Anniversar soll dort gehalten werden. Wenn Johannes und Gobelinus oder einer von ihnen etwas von diesen Immobilien verkaufen wollen, so dürfen sie es nur an Jacobus und keinen anderen, jedoch für den Preis, der sich dafür erzielen lässt, verkaufen. Den Kindern des Petri de Nussia mit der verstorbenen Hille, der Schwester der Gebrüder Jacobi, Johannis und Gobelini, 50 mr. c. p. aus dem gen. Haus und Land, wovon ihnen Jacobus 25 mr. und Johannes und Gobelinus ebenfalls 25 mr. zahlen sollen, sobald sie sich des Gutes unterwinden. Für ihr Seelenheil gibt die testierende Katharina ewig und erblich das in RIchtung der Kirche St. Johann gelegene Endhaus (domum [...] finalem) von ihren fünf nebeneinander liegenden Häusern unter einem Dach auf der Severinsstraße dem Kloster der Karmeliter und dem Augustinerkloster in Köln. Den Predigern und Minderbrüdern vermacht sie erblich ein anderes Haus von diesen fünf Häusern; den acht Hospitälern in Köln und dem Hospital in Deutz (Tuicio) die nächsten zwei Häuser von diesen Häusern unter einem Dach, und das noch verbleibende Endhaus gibt sie zu erblichem Eigentum den Klöstern St. Clara, St. Gertrud, St. Agatha und den Kartäusern. Weiter gibt sie erblich und ewig Lore und Bele, Geschwistern, Ehefrauen der Kölner Bürger Gobelini und Thilmanni dicto Moyrgin, ein weiteres Haus, gelegen bei den gen. fünf Wohnungen unter einem Dach. Den Brüdern der Kölner Deutschordenskommende (fratribus domus theutonicorum Colon.) ein Haus gegenüber deren Niederlassung auf der Severinsstraße, und dem Priester, der zur Zeit am Altar der hl. Catharina vor dem Chor in der Kirche der Ordensniederlassung Dienst tut, 1 mr. erbliches Geld aus demselben Haus, welche 1 mr. die Brüder ihm jährlich am Dienstag nach dem 28. APril (feria secunda post festum b. Vitalis) ausrichten sollen und am Tag darauf (feria tertia post festum b. Vitalis) soll der Priester in der gen. Kirche ihre und ihres verstorbenen Mannes Memorie mit Messen und Vigilien feiern. DIe Gerechtigkeit, welche die Nonnen von St. Gertrud an dem genannten Haus haben, soll diesen vorbehalten bleiben. Zum Bau der Domkirche legiert sie erblich ein Haus auf der Severinsstraße, aus welchem jährlich Hermanno dicto Hirzelin 9 ß c. p. mit dem Recht auf Ablösung [?] (cum captione) gezahlt werden. Ihre zwei Häuser in der Ulrichgasse (Ulregassin) mit Zubehör und daselbst liegendem Ackerland sollen nach ihrem Tod durch ihre Treuhänder verkauft und der Erlös soll dür ihr Seelenheil den Armen (pauperibus) gegeben werden. Drude, ihrer Verwandten (consangwinee) in der Weißbüttengasse (Butgassen), ihr wollenes Obergewand, mit feiner indischer Baumwolle gefüttert, und ihr besseres Kopftuch (wardecursum laneum cum sindato suffurtatum et ranzam suam meliorem); der Begine Walburgi ihr besseres Bett und ihr hauptsächliches Bettzeug (lectisternia sua principalia), das dazu gehört, ihren Pelz aus Buntwerk (pellicium eius varium) und ihr besseres schwarzes Schultertuch (falam); Rike, ihrer Verwandten (consangwinee), ein englisches Obergewand von gemischter Farbe mit einem Futter aus Buntwerk und einen englischen Rock, gleichfalls von gemischter Farbe sowie eines ihrer besseren Kopftücher (wardecursum anglicanum mixti colore cum vario subfurtatum et tunicam anglicanum mixti colore necnon de melioribus suis unam rantzam); Bele dicte Kaylartz ein blaugraues Obergewand (wardecursum unum glaucum) mit einem Futter aus Buntwerk; ihrer Magd (famule) Conegundi ihren Winter-Werktagsrock (tunicam suam quotidianam hyemalem), ihren Ärmel [?] (tunicam suam manualem), ihr alltägliches Baumwolltuch (quottidianum suum sarrock), einen Pelz aus Kaninchenfell (pellicium appellatum koninenpeltz) und ein Kopftuch (rantzam). Ihren Treuhändern je 8 mr. c. p. Alle ihre beweglichen Güter, Silbergefäße, Hausrat und anderes Gut sollen ihre Treuhänder verkaufen und den Erlös für ihr und ihres Mannes Seelenheil nach ihrem Gutdünken an die Armen verteilen. Sollte sich jemand gegen das Testament stellen, dessen Legat sollen die Treuhänder ebenfalls verkaufen und das Geld den Armen geben. Widerrufsvorbehalt. Über den Umfang ihre Gutes hinaus (quam virus bonorum suorum se extendent) sollen die Treuhänder zu nichts verpflichtet sein. Weiter gibt sie noch dno. Gobelino, Priester zu St. Severin, 1 mr. c. p.; dno. Wynrico, Rektor der Pfarrkirche St. Severin, 1 mr.; jedem Vikar dort 3 ß. Geschehen im Wohnhaus der testierenden Katherina.
Quelle: http://historischesarchivkoeln.de:8...++++00028448MHupElko#Vz______00028448MHupElko
 
Upsi, da hat es mir den Inhalt weggebüglt. Yserenlo, Cath. de, Ww. Jac. -. Regest: 1343 August 22 (feria sexta que est octava festi assumptionis beate Marie virginis gloriose), zur Zeit der Amtseinführung (introductionis) des derzeitigen Propstes von St. Severin Die ehrsame Dame (honesta matrona) Katherina, Witwe Jacobi de Yserenlo, Kölner Bürgerin, stehend und in ihrem Haus ohne jede fremde Hilfe mehr als acht Fuß, wie es Sitte ist, gehend, schwach Widerruf aller früheren Testamente, Schenkungen und Güterübertragungen bezüglich ihrer beweglichen und unbeweglichen Güter und besonders der Schenkung und Güterübertragung, die sie Bruder Rycholpho de Foro Ferri, Karmeliter, oder irgendwelchen anderen Personen vor den in diesem Testament genannten oder anderen Schöffen gemacht hatte, desgleichen auch jede früherer Einsetzung von Treuhändern. Zu Treuhändern ihres Testamentes wählt sie die Herren Henricum de Cervo, Rektor der Pfarrkirche St. Martin in Köln, Everhardum dictum Gyir, Schöffen, und Gobelinum dictum Wolfram, Kölner Bürger. Vor allem anderen sollen sie ihre Schulden bezahlen und ihre Exequien in ehrenvoller Weise (honeste) ausrichten. Neben den folgenden Bestimmungen behält sie sich weitere Legate unter ihrem Siegel (sub sigillo suo), dem eines anderen oder auch mündlich vor. Jacobo de Rore, ihrem Verwandten, vermacht sie ewig und erblich die Hälfte ihres Hauses und Grundstückes, in dem sie jetzt wohnt, gen. ad Caulum, mit allem Zubehör auf der Severinsstraße (in vico sancti Severini) und die Hälfte von vier Morgen Ackerland (iurnalium terre arabilis) hinter dem genannten Haus und Gelände. Johanni und Gobelino de Rore, Jacobs Brüdern, Bürger zu Köln, legiert sie die restliche Hälfte des Hauses, Grundstücks und Ackerlandes, vorbehalten dem Propst (dno. preposito) von St. Severin und den vier Vikaren dort ihre Gerechtigkeit an den gen. Objekten. Unter Vorbehalt dieser Gerechtigkeit gibt sie dem Dekan und Kapitel von St. Severin 2 mr. c. p. erbliches Geld jährlich aus dem gen. Haus und Land, die von deren jeweiligen Besitzern zur Zeit ihrer und ihres verstorbenen Mannes Memorie, die zu St. Severin gehalten werden soll, zu zahlen sind, um davon ihr und ihres Mannes Anniversarium mit Messen und Vigilien zu feiern. Sollte dieses einmal versäumt werden, dann sollen die 2 mr. dem Domkapitel (capitulo ecclesie Colon.) zufallen, und das Anniversar soll dort gehalten werden. Wenn Johannes und Gobelinus oder einer von ihnen etwas von diesen Immobilien verkaufen wollen, so dürfen sie es nur an Jacobus und keinen anderen, jedoch für den Preis, der sich dafür erzielen lässt, verkaufen. Den Kindern des Petri de Nussia mit der verstorbenen Hille, der Schwester der Gebrüder Jacobi, Johannis und Gobelini, 50 mr. c. p. aus dem gen. Haus und Land, wovon ihnen Jacobus 25 mr. und Johannes und Gobelinus ebenfalls 25 mr. zahlen sollen, sobald sie sich des Gutes unterwinden. Für ihr Seelenheil gibt die testierende Katharina ewig und erblich das in RIchtung der Kirche St. Johann gelegene Endhaus (domum [...] finalem) von ihren fünf nebeneinander liegenden Häusern unter einem Dach auf der Severinsstraße dem Kloster der Karmeliter und dem Augustinerkloster in Köln. Den Predigern und Minderbrüdern vermacht sie erblich ein anderes Haus von diesen fünf Häusern; den acht Hospitälern in Köln und dem Hospital in Deutz (Tuicio) die nächsten zwei Häuser von diesen Häusern unter einem Dach, und das noch verbleibende Endhaus gibt sie zu erblichem Eigentum den Klöstern St. Clara, St. Gertrud, St. Agatha und den Kartäusern. Weiter gibt sie erblich und ewig Lore und Bele, Geschwistern, Ehefrauen der Kölner Bürger Gobelini und Thilmanni dicto Moyrgin, ein weiteres Haus, gelegen bei den gen. fünf Wohnungen unter einem Dach. Den Brüdern der Kölner Deutschordenskommende (fratribus domus theutonicorum Colon.) ein Haus gegenüber deren Niederlassung auf der Severinsstraße, und dem Priester, der zur Zeit am Altar der hl. Catharina vor dem Chor in der Kirche der Ordensniederlassung Dienst tut, 1 mr. erbliches Geld aus demselben Haus, welche 1 mr. die Brüder ihm jährlich am Dienstag nach dem 28. APril (feria secunda post festum b. Vitalis) ausrichten sollen und am Tag darauf (feria tertia post festum b. Vitalis) soll der Priester in der gen. Kirche ihre und ihres verstorbenen Mannes Memorie mit Messen und Vigilien feiern. DIe Gerechtigkeit, welche die Nonnen von St. Gertrud an dem genannten Haus haben, soll diesen vorbehalten bleiben. Zum Bau der Domkirche legiert sie erblich ein Haus auf der Severinsstraße, aus welchem jährlich Hermanno dicto Hirzelin 9 ß c. p. mit dem Recht auf Ablösung [?] (cum captione) gezahlt werden. Ihre zwei Häuser in der Ulrichgasse (Ulregassin) mit Zubehör und daselbst liegendem Ackerland sollen nach ihrem Tod durch ihre Treuhänder verkauft und der Erlös soll dür ihr Seelenheil den Armen (pauperibus) gegeben werden. Drude, ihrer Verwandten (consangwinee) in der Weißbüttengasse (Butgassen), ihr wollenes Obergewand, mit feiner indischer Baumwolle gefüttert, und ihr besseres Kopftuch (wardecursum laneum cum sindato suffurtatum et ranzam suam meliorem); der Begine Walburgi ihr besseres Bett und ihr hauptsächliches Bettzeug (lectisternia sua principalia), das dazu gehört, ihren Pelz aus Buntwerk (pellicium eius varium) und ihr besseres schwarzes Schultertuch (falam); Rike, ihrer Verwandten (consangwinee), ein englisches Obergewand von gemischter Farbe mit einem Futter aus Buntwerk und einen englischen Rock, gleichfalls von gemischter Farbe sowie eines ihrer besseren Kopftücher (wardecursum anglicanum mixti colore cum vario subfurtatum et tunicam anglicanum mixti colore necnon de melioribus suis unam rantzam); Bele dicte Kaylartz ein blaugraues Obergewand (wardecursum unum glaucum) mit einem Futter aus Buntwerk; ihrer Magd (famule) Conegundi ihren Winter-Werktagsrock (tunicam suam quotidianam hyemalem), ihren Ärmel [?] (tunicam suam manualem), ihr alltägliches Baumwolltuch (quottidianum suum sarrock), einen Pelz aus Kaninchenfell (pellicium appellatum koninenpeltz) und ein Kopftuch (rantzam). Ihren Treuhändern je 8 mr. c. p. Alle ihre beweglichen Güter, Silbergefäße, Hausrat und anderes Gut sollen ihre Treuhänder verkaufen und den Erlös für ihr und ihres Mannes Seelenheil nach ihrem Gutdünken an die Armen verteilen. Sollte sich jemand gegen das Testament stellen, dessen Legat sollen die Treuhänder ebenfalls verkaufen und das Geld den Armen geben. Widerrufsvorbehalt. Über den Umfang ihre Gutes hinaus (quam virus bonorum suorum se extendent) sollen die Treuhänder zu nichts verpflichtet sein. Weiter gibt sie noch dno. Gobelino, Priester zu St. Severin, 1 mr. c. p.; dno. Wynrico, Rektor der Pfarrkirche St. Severin, 1 mr.; jedem Vikar dort 3 ß. Geschehen im Wohnhaus der testierenden Katherina. Formalbeschreibung: Ausf., Perg., lat., alle acht Siegel ab, bei den Einschnitten für die Presseln die Namen der Siegler, von links nach rechts: Johannes de Breympt, Symon Hirzelin, Const. Morart, Goiswinus de Orreo, Wer. de Aqueductu, Godeschalcus Hirzelin, RIch. de Ulreporzen, Alexander de Ulreporzen
 
Und noch eine Sachakte, diesmal aus 1434:
Archivalientyp:Sachakte
Laufzeit:1434 November 29
Titel:fol. 29r im selben Bestand.: Kurze Notiz über die Erlaubnis des Rathes auf den 6 Webstühlen, welche der Konvent von den Meistern des Sardoich-Amtes erhalten hat, Leinentücher und Baumwolle zu wirken. dat. 1434 S. Andries Abend
Quelle: http://historischesarchivkoeln.de:8...#Vor_____72139BAB-AA2B-4F75-8FD4-8F335B5F54DE Und noch etwas von 1451:
Archivalientyp:Sachakte
Laufzeit:1451 Februar 8
Titel:fol. 10'-11': Erlaubnis für die Sartuchweber, gestohlenes Garn oder Baumwolle zu beschlagnahmen: Herstellung von Sartüchern gegen Lohn nur durch Bürger und Eingesessene.
Bemerkung:Wochentag: Montag Druck: Loesch, Heinrich von: Die Kölner Zunfturkunden nebst anderen Kölner Gewerbeurkunden bis zum Jahre 1500 I-II (=Publ. 22),
Quelle: http://historischesarchivkoeln.de:8...#Vor_____08D77A93-F84A-4831-BD32-99C4268D262D Noch eine:
Archivalientyp:Urkunde (vormodern)
Signatur:U 2/1605
Bestellsignatur:Best. 160 (Armenverwaltung (AV)), U 2/1605
Laufzeit:(1401 März 26)
(Vor-)Provenienz(en):Revilien
Kopfregest:Adolf Sohn zu Berg bekundet, Paitze van Ulenbroiche gen. vanme Struysse für gelieferte fluele, kamkot, samit, sarrock ind lynendoiche 144 12 Gl. zu sc
Regest:Adolf Sohn zu Berg bekundet, Paitze van Ulenbroiche gen. vanme Struysse für gelieferte fluele, kamkot, samit, sarrock ind lynendoiche 144 12 Gl. zu schulden. (Urk. verloren, vgl. für das Datum nr. 1620). Dito über 144 1/2 Gulden abgelöst.
Siegelbeschreibung:1: Adolf, Fehlt 2: Ritter Ludwig van Roede, Fehlt
Quelle: http://historischesarchivkoeln.de:8...++++00069011MHupElko#Vz______00069011MHupElko Irgendwelche Vorschriften gegen Seide oder Baumwolle habe ich derzeit nicht gefunden. Gruß Christoph
 
Vielleicht auch desshalb weil Baumwollstoff zwar teurer ist, aber sich nicht so sehr von "Normalem" Stoff optisch abhebt.
Ich habe noch keine zeitgenössische Preisliste gesehen. Der Preis richtete sich nach der Qualität der Waren, wie heute auch. Das ist belegt. Und die Fugger haben den Barchent-Markt durch Preisdumping erobert und sind trotzdem reich geworden. Ich gehe davon aus, dass Baumwollprodukte in etwa soviel kosteten wie Leinenprodukte vergleichbarer Qualität. Sonst hätten sie nie den Markt nördlich der Alpen erobert.
 
Gut, die Fugger sind aber schon recht SpäMi. Allerdings sind die Kleiderordnungen auch meist SpäMi. Wenn man davon ausgeht das Baumwolltuch zu dieser Zeit eben nicht wesentlich teurer als Leinen war, wird auch klar warum das nie in den Verordnungen auftaucht. Zum einen ist es dato eben zu günstig um damit zu prahlen und zum anderen wird dadurch auch der Klerus und die "besorgte" Obrigkeit keinen Grund gehabt haben dies zu verbieten. Intressant ist das in der Fuggergeschichte, ohne mit der Wimper zu zucken, erwähnt wird das schon Jakob Fugger Mitte des 15.Jhd. duch Jahrzehnte langem Handel mit Baumwolle reich geworden ist. Andere historische "Traktate" aber Baumwolle nie erwähnen. Was jetzt noch passen würde, eine Aufstellung ab Wann in welcher Region Baumwolle auftaucht und ab welchem Zeitpunkt es dann auch Alltäglich wurde. Leider fehlt mir im Moment einfach die Zeit, sonst würde ich mich mal auf Indiziensuche in meiner Gegend machen. Vielleicht ergibt sich ja mal was. Spannend......
 
Hallo! Für Köln kann man Anfang 1300 definitiv annehmen, beweisbar ab ca. 1340 (Testamente siehe oben "indische Baumwolle" und Sachakten bzw Fehderegister).
 
Hier noch ein Stück aus meiner Recherche: 15 September 1357 datiert: Godfridus, 'rector' der Kapelle zu Stempelshusen, macht zu seinem und aller seiner Vorfahren Seelenheil in Gegenwart des Conradus Nayl, Offizials der Propstei Heiligenstadt, des Waltherus, Pfarrers zu Bysscoppeshusen, des Hartwicus, Vizepfarrers (viceplebanus) zu Berghe, und der übrigen Pfarrer des Stuhls (per sedem) Bysscoppeshusen, und des Johannes Phrinen, Schulmeisters (rector parvulorum) 'in Witzenhusen', die er als seine Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, sein Testament in folgender Weise: Einen Acker gen. 'der goltacker' am 'Wengershuser berg' gelegen vermacht er [der Pfarrkirche] U. L. Frau zu Witzenhusen, von 1/2 M. jährlich von seinen Gütern zu Ryden fallender Rente bestimmt er 5 Lot [5/16 M.] den Pfarrern des Stuhls Bysscoppeshusen, sein Jahrgedächtnis mit Vigilien und Messen davon zu begehen, den Rest aber seinen Oheimen (avunculis) Conradus und Henricus, den Söhnen des Henricus Monetarius. Ferner dem einen Oheim Conradus 2 Betten mit 2 Kölnischen Decken (copertoriis) überzogen, mit 4 Laken (linteaminibus), 2 weißen Kissen (cussinis) und 2 Stuhlkissen, dem anderen Henricus Monetarii 1 weißes Bett, 2 Laken, 2 weiße Kissen, und 2 Stuhlkissen. Ferner der Gertrudis, Gemahlin des Johannes de Bleken, 2 blaue (glauca) Laken und 2 baumwollene (sindoneos) Kissen, der Odylia, Tochter des Johannes de Blickershusen, 2 blaue Laken und 2 baumwollene Kissen, den Priestern des Stuhls Bysscoppeshusen ein Waschbecken (pelvis) mit einem Handgriff (mancipium), dem 'dominus' Johannes de Hunoldeshusen eine große Kanne (cantarum), dem Herrn (domino) Conradus Nayl eine Kanne von halber Größe (cantarum secundarium), dem 'dominus' Hartwicus eine Viertelkanne (cantarum quartalis!), dem 'dominus Waltherus' eine große Zinnschüssel und 7 kleine (lancem staneam cum 7 schutellis staneis), dem Johannes Phrinen eine Kanne, die 'dominus Lampertus' gehörte, und 'unum mancipium cum una olla maiore', die übrigen Tongeschirre (olle) dem gen. Oheim Conradus, den Nonnen des Klosters Hildewordeshusen 1 Malter Roggen (siligo) und 1 Seite Speck (latus carnium), dasselbe den Nonnen zu Nordershusen, den Nonnen zu Mariengarten (in orto) 1/2 Vierdung, den Antonitern (fratribus Antoniens.) 1/2 M., dem Pfarrer zu Witzenhusen 1/2 Vierdung, dem 'dominus Johannes Bog' 1/2 Vierdung, den Wilhelmiten (fratribus Wilhelmitarum) 1 Vierdung, den Klerikern der niederen Weihestufen (minoribus) zu Gottingen 1 Lot [ = 1/16 M.], denen der höheren (maioribus) desgleichen, ebenso den Karmelitern (carmelitis) und den Augustinern (Augustinens.), der Luchardis, seiner Magd (famula), das Bett, in dem sie schläft, 1 Malter Roggen und ihren Lohn (precium), dem 'dominus Kulen' das alte 'missale', dem Johannes de Bleken und dessen Frau den Teil seines Hofes (curia) vor dem 'Steynentor', dem 'dominus Rudolfus' den blauen Rock (tunicam flaneam), seiner Schwester Sophia die schwarze Kuh, seiner Schwester Jutta die rote, dem Johannes Huone 1 Malter Roggen, der Alheydis Ysenbeyls 2 Malter Roggen, derselben soll auch ein Mantel (mantellus) bezahlt werden, den der Erblasser ihr entfremdet hat. Alles, was dann noch übrig ist, Bewegliches und Unbewegliches, sollen seine Schwestern und deren Söhne und Töchter zu gleichen Teilen unter sich teilen, er bittet jedoch noch, mit 4 Malter Roggen und 2 Schweinen eine Spende (stipa) zu veranstalten. Siegel: Conradus, Offizial der Propstei Heiligenstadt, auf Bitten des Erblassers. Quelle: Hessisches Staatsarchiv Marburg, Es wäre mal richtig schön in so ein Archiv eintauchen zu können und da richtig zu "buddeln", aber wer hat die Zeit dafür...
 
Die Hospitaliterordnung von 1181 verlangte von jedem Johanniterpriorat desAbendlandes, jährlich eine bestimmte Anzahl von Tuchballen für das Bettzeug derKranken des Spitals zu Jerusalem zu geben: hundert Ballen Leinwand für das PrioratFrankreich, zweitausend Ellen Baumwolltuch verschiedener Farbe für das PrioratItalien, ebenso viele für das Priorat von Pisa und dasjenige von Venedig.“ Quelle: Regel u Statuten der Hospitaliter in der Ausgabe von E. J. KING. The Rule, Statutes and Customs of the Hospitallers,1099-1310), S. 36-37 (Statuten von 1181, Art. 8) (dt. Kap. VIII ff, S. 175-177: ... pawmwollen tuches allerhande vabiu.).
 
Seit spätestens 1125 – dem ältesten erhaltenen Dokument einer Handelsreise der Venezianer mit Baumwolle als Schiffsladung (R. Morozzo della Rocca und A. Lombardo, eds., Documenti del commercio veneziano nei secoli XI-XII (Rom, Turin 1940) I, Nr. 47, S. 49),...
Für das mühselige Trennen der Fasern von der Samenkapsel gab es eine Maschine mit zwei gegenläufigen Walzen. Diese hatten Rillen, welche die Fasern durchließen und gleichzeitig die Samen abstreiften. Diese manganello genannte Vorrichtung wurde bereits 1110 in Apulia in einem Mitgiftvertrag erwähnt. (Mazzaoui S. 74 nach Domenico Morea, Il chartularium del Monastero di S. Benedetto di Conversano, (Montecassino, 1892), I, S. 144)
:kopfhau Ist mir erst heute aufgefallen, nachdem ich den Beitrag mal verlinkt habe. Die Erwähnung der manganello ist 15 Jahre älter als das Dokument über die Schiffsfracht. Somit ist der Beginn des Handels mit Rohbaumwolle zur Weiterverarbeitung außerhalb des Nahen Ostens auf 1110 anzunehmen. Sehr wahrscheinlich noch früher, aber wenn wir der Erfindung und Verbreitung der manganello mal 10 Jahre geben auf mindestens 1100!
 
8o ... gerade las ich in Facebook bei einer Feldbluse 2.WK die zum Verkauf stand : Frontfertigung aus Beutestoff ... ... kann auch gut als Argument für Baumwolle bei Darstellung der Kreuzzüge hergenommen werden. :angel1
 
Frontfertigung: bezweifel ich stark. Nachschub kam genügend aus der Heimat. 1945 waren diverse Depots voll mit Uniformen und Ausrüstung. Die Frontfertigungen werden oft als Argument für irgendwelche fakes hergenommen. Und wenn im Felde behelfsmäßig was gepfuscht wurde, dann nicht in der Kampfzone. Somit wären es Etappenfertigungen. :back Mit den Kreuzzügen ist das so eine Sache. Wird gern als Argument von MA-Darstellern verwendet welche ihre Baumwollklamotten legitimieren wollen obwohl es ja eigentlich nicht nötig ist. "Habe ich vom Kreuzzug mitgebracht." Blödsinn. Es gab in Europa genügend Baumwollprodukte auf dem Markt. Fakt ist dass es niemand im Heiligen Land nötig hatte Baumwolle zu erbeuten. Der Deckung des Bedarfs diente der Handel und die Produktion in Italien. Ganz klar wird das belegt durch den Einkauf des Hospitals in Italien, (Generalkapitel von 1182, siehe post Nr. 5 von diesem thread). Im Outremer niedergelassene Abendländer werden sicher auch von lokalen muslimischen Anbietern gekauft haben. Allerdings fehlen dafür die Belege, genau wie für "Beute-Baumwolle".
 

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