Generell: Mit dem Material, welches im Moment zur Verfügung steht kann man nur auf die Familienwappen kommen sowie die Einführung der Wappen für Ritterbrüder um 1259 und für alle um 1278. Sollten neue Quellen gefunden werden, welche sicher datiert sind und die die Schilde bzw. den Wappenbrauch im Orden beschreiben, dann muß man die Sache nochmal erarbeiten. Ob solche Dokumente existieren ist nicht zu sagen.
Das wiedersprichst sich jetzt doch aber mit deiner eigenen Aussage, dass es das Wappen ab 1259 gegeben haben soll. In den Statuten selbst steht allerdings doch nur was über den roten Waffenrock für alle kämpfenden Brüder. Wenn da nichts über die Schilde steht muss ich dieses Aussage, die Jahrzehnte später gemacht wurde, doch kritisch beäugen. Oder? Und selbst wenn, kann es doch nur heissen, dass es da die roten Schilde für alle gab?
Kein Widerspruch, hab nur Deine Frage beantwortet, warum ich rote Schilde schon früh ausschliessen konnte. Aus der erweiterten Version der Annalen geht hervor, dass ab 1278 die Wappen von allen kämpfenden genutzt werden
dürfen aber nicht müssen.
Kommst du auf 1259, da die Bulle das Zeichen/Wappen erwähnt?
Es wird nicht nur erwähnt sondern auch ganz genau beschrieben wie es auszusehen hat. Allein daraus könnte man folgern, wenn man will, dass es so ein Wappen/ Zeichen vorher nicht gab, denn wozu dann die genaue Beschreibung?
Gut jetzt kann man sagen: "Spekulation". Klar, leider müssen wir bei manchen Sachen spekulieren.
Und genau das mag ich nicht. Die Leute damals haben ganz anders 'getickt' als wir heute! Deren Gedankengänge mit heutiger Logik nachzuvollziehen ist sehr schwer, wie ich gelernt habe. Das hab ich aufgegeben. Deshalb verlasse ich mich zum allergrößten Teil nur auf die Fakten und nicht auf Vermutungen.
Da das ganze ja mit der "Familienwappentheorie" zusammen hängt, muss man doch auch mal erwähnen, dass es dafür auch keine Primärquelle oder irgend einen Bildbeleg gibt.
Naja, zum Ersten trugen die Brüder ihr Familienwappen in den Siegeln, was bedeutet, sie legten ihr Wappen nicht ab, sondern nutzten es weiter (ganz anders als beim deutschen Orden ab ca. Mitte des 13. Jahrunderts). Das bedeutet, dass sie, obwohl sie in den Orden eintraten, weiterhin das Recht an ihrem Familienwappen hatten. Oder soll tatsächlich behauptet werden, dass jemand ein Wappen im Siegel führen darf zu dem er gar nicht das Recht hat? Zum zweiten (Spekulativ): Stellen wir uns doch mal so einen Hospital-Ritterbruder um 1220 vor, der einen schwarzen, braunen oder grauen Surcoat/ Jupel ohne Kreuz trägt. Dazu ein vorheraldisches Schild und keine Scharbracke. Solche Darstellungen gibt es viele um diese Zeit. Wir würden ihn gar nicht als Hospitaliter erkennen.
Und nur weil ich kein "Gesellschaftswappen" nachweisen kann, kann man doch nicht sagen, dass es das noch nicht gab.
Hmm... Blödes Beispiel: Ich kann jetzt auch nicht nachweisen, dass es im 13. Jahrundert noch keine Autos gab, denn es steht nirgens geschrieben, dass es sie noch nicht gab. Von dieser Seite geht man im Allgemeinen nicht an so eine Sache, denn gegeben kann es viel haben oder auch nicht. Wichtig ist, was sich sicher belegen oder herleiten lässt. Es wird nie jemand aufgeschrieben haben was es nicht gegeben hat. Es wird stets geschrieben was Fakt ist und was war (allerdings oft mit persönlicher Note).
Generell haben wir doch für die Zeit 1200-1240 kaum Bildquellen, was die Ritterorden generell angeht.
Weil wir sie wahrscheinlich nicht erkennen würden. (s. oben)
Die Annahme, dass dann auch das Familienwappen auf den Schilden war, ist doch nur spekulativ.
Wenn man der Heraldik glauben darf, dann ist das keine Annahme sondern Fakt.
Warum nicht? Weil man hier mal nicht nur geradeaus auf die Johanniter schauen muss, sondern auch mal auf links und rechts auf Templer und Deutscher Orden.
Wie gesagt, auch für die Templer oder den deutschen Orden ist für den Anfang des 13. Jahrunderts die Wappensache nicht klar. Während sie beim Templerorden bis zu seiner Auflösung unklar bleibt, wird in die Regel/ Statuten des deutschen Ordens um 1250 klar aufgenommen, dass man keine weltlichen Wappen führen darf. Im gleich Zuge wird der gebrauch von Siegeln, ausser für die 'Amtsleute', verboten. Hier kann man sehen, dass Siegel und Schild das Wappen trugen, welches dann eben abgelegt werden mußte.
Und da haben wir auch keine Familienwappen. Behauptungen von Hauptmann, dass das zu Beginn des 13. Jahrhunderts anders war, sind falsch und lassen sich wiederlegen.
Na dann mal her mit der Widerlegung um ca. 1220/ 1230.