Bisschen
ff2 , um Missverständnisse zu vermeiden: Wenn ich von moralisch-gerechtigkeitsphilsophischen Überlegungen spreche, dann hat das mit der realen Rechtslage herzlich wenig zu tun. Papier ist geduldig und was der Staat - zu einem guten Teil aus reinem behördlichen Eigennutz (Stichwort: "einseitige Beweiserleichterung", eigentlich grundrechtlich unzulässig, interessiert aber Gesetzgeber, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte herzlich wenig) - so an realen Gesetzen erlässt, muss deswegen noch lange nicht gerecht, vernünftig und gut sein und damit - vorsicht, Anarchie - rückhaltlos akzeptiert werden. Meine "Akzeptanz" vieler bundesdeutscher Gesetze basiert allein auf der gewaltsamen Strafandrohung des Staates, mithin also mehr oder weniger auf Erpressung. Wenn man Gesetze per se als automatisch legitim betrachtet, dann darf man auch konsequenterweise etwa die Rassegsetze des 3. Reiches oder den gesetzlich geregelten Umgang mit Republikflüchtlingen der DDR nicht in Zweifel ziehen. Ein Gesetz, so ist eigentlich grundrechtlich geregelt, darf nicht einfach erlassen werden, sondern muss, um legitimiert zu sein, begründet sein. Als Begründung reicht aber meines Erachtens der Umstand, dass es der aktuellen Regierung oder irgendeiner einflussreichen Behörde gerade in den Kram passt, nicht aus. Ebenfalls eine eigentlich verfassungsmäßig geregelte Vorgabe, die Legislative, Exekutive und Jurisdiktion gleichermaßen am Arsch vorbeigeht. Eine Begründung, die zu akzeptieren ich bereit bin, muss logisch, nachvollziehbar und den realen Gegebenheiten nachweislich entsprechend sein. Gerade bei letzterem hapert es im Übrigen in letzter Zeit ungemein. Orakelei, Vermutungen, spontane Konstruktionen und Allgemeinplätze, seien sie an den Stammtischen auch noch so beliebt, sind
keine bewiesenen Fakten, auch wenn sie von vielen oder auch nur wenigen besonders lauten Leuten stereotyp verbreitet werden. Ebenso muss ein Gesetz, das zu einem bestimmten Zweck und mit einem bestimmten Ziel erlassen wird, dieses auch in einem annehmbaren Zeitraum erreichen. Ein Gesetz, das wirkungslos bleibt oder gar kontraproduktiv ist, hat seine Legitimation verloren und muss eigentlich beseitigt werden. Wenn ich also von rechtsphilosophischen Überlegungen spreche, dann meine ich damit nicht die juristische Betrachtung, wie sie vor Gericht stattfinden würde, sondern die Hinterfragung der Gesetzeslage nach koine aisthesis oder dem Prinzip des gesunden Menschenverstandes, wie Kant ihn definiert. Und da wird in diesem Falle wohl
ein kaltgestelltes Spezi nicht reichen...