Ich wollte hier selbstverständlich niemanden zu einer Straftat verführen oder in irgend einer Weise dazu anstiften. Natürlich ist eine entsprechende Genehmigung notwendig. Diese Feststellung ist für mich ganz wichtig. Nicht, dass irgend jemand vor dem Haftrichter erzählt: " Der Ulrich hat aber gesagt das ich das darf".Da wäre ich ganz vorsichtig. Wenn du keine Genehmigung vom Pächter oder dem zuständigen (Forst-)Amt hast, kann das zu ner Menge Ärger führen... Rein Rechtlich ist das ein Diebstahl. Liebe GrüßeÖhmm... Schäfte stehen doch überall kostenlos im Wald rum