Courgan: Richtig! Es ist ein Geben und Nehmen. Durch unser Lager wird die Veranstaltung für Besucher interessant. Wir gestalten Programm (näheres dazu auf unserer HP), reden mit den Besuchern, zeigen Zelte, Einrichtung, Handarbeitstechniken, Handwerk, erklären geschichtliche Hintergründe ... Im Gegenzug zahlt der Veranstalter eine Gage und stellt eventuell bestimmte Dinge, wie Holz, Stroh etc. zur Verfügung. Aber er tut das nicht aus Nächstenliebe, sondern weil er an uns verdienen, sein Museum oder seine Burg interessanter machen will. Geben und Nehmen halt. Beide profitieren voneinander. Wobei es den Veranstalter eben auch nicht interessiert, ob die Gage ausreicht, unser Gerödel hinzuschaffen, Versicherungen zu bezahlen etc. Nochmal: Es ist kein Entgegenkommen des Veranstalters, einen Platz und sanitäre Anlagen zu stellen. Das ist schlicht die Voraussetzug dafür, dass die Veranstaltung von der er sich etwas verspricht, überhaupt stattfinden kann. Dementsprechend besteht dadurch auch überhaupt keine Verpflichtung, nicht mal eine moralische. Auch Holz und Stroh bereit zu halten oder eine Gage zu zahlen, ist kein freundliches Entgegenkommen, das zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Es ist schlicht Teil eines Vertrages. Verträge sind zu halten, allerdings im Rahmen der geltenden Gesetze. Dazu gehört auch die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme - und da wird es interessant: In dem hier diskutierten Fall (Lagernde, die keine Gage bekommen, sondern oft sogar Geld dafür zahlen, lagern zu dürfen) besteht nämlich ein deutliches Ungleichgewicht zu Lasten der Akteure! Einerseits reisen die auf eigene Kosten an, andererseits bilden sie den Rahmen einer kommerziellen Veranstaltung (Markt oder Spectaculum) und bilden damit einen zusätzlichen Anreiz für das Publikum, so dass der Veranstalter doppelten Gewinn von ihnen hat. Damit korrespondiert aber auch eine doppelte Verantwortung des Veranstalters: Wenn er Geld dafür nimmt, dass man auf seiner Veranstaltung lagern "darf", handelt er wie ein Campingplatzbetreiber und ist im Gegenzug -wie der Campingplatzbetreiber auch - verpflichtet, zumutbare Lagerplätze zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, erlischt sein Anspruch auf Vertragserfüllung gegenüber den Lagernden. Eventuell macht er sich sogar schadenersatzpflichtig (wäre interessant, das mal durchzuklagen). Nimmt er kein Geld, sondern bietet das Lagern quasi als Gefälligkeit an, ist im Gegenzug auch nur eine Gefälligkeit geschuldet! Und jetzt noch was ganz persönliches: Mir ist es ziemlich egal, ob Du mich als Gewandungscamper ansiehst. Lagern hat für mich nämlich absolut keine Priorität bei diesem Hobby. Ich schlafe viel lieber in festen Gebäuden. Mein Thema - und das meines Vereins - ist Wissensvermittlung. Das Lager ist nur Mittel zum Zweck, wenn kein Haus oder keine Burg zur Verfügung steht, die wir beleben können. Dementsprechend haben wir an Veranstaltungen, bei denen das Lagern im Vordergrund steht, auch überhaupt kein Interesse.