Lagerfeuergesang verboten

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Max Rabenflügel

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Also liebe Leute so schön die Märkte abends auch sind, so ist grade dieses Jahr etwas sehr sauer aufestoßen bei mir. Ich werde keine nennen die unserer Gruppe das gesagt haben, aber ist es wirklich richtig, dass man wenn man abend am Feuer sitzt und singt GEMA-Gebühren zahlen muss? Bzw hat jmd schonmal etwas ähnliches gehabt? Und nein das ist kein Scherz. also gebt mir rechtlichen Rat der Max Rabenflügel
 
ich hab nicht wirklich Ahnung, aber nachdem dieses Jahr Kindergärten für´s St. Marins-Singen abgemahnt wurden, könnte ich mir auch vorstellen, dass wenn einer einem ans Bein pinkeln will, er nur einen "guten Tip" geben muss :-(((((
 
Die GEMA ist ähnlich hart drauf wie die GEZ, ich kann mir das gut vorstellen. Begründung dann in der Art das man ja urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich aufführt oder so.
 
Klingt echt bescheuert, aber leider glaubhaft. Also vorsicht, wer im Stau steht, das Fenster offen hat und das Autoradio (egal ob Radio oder CD) läuft, muss GEMA bezahlen! :kopfwand (und selber singen könnte auch was kosten)
 
Da ist es von Vorteil, wenn man nicht gut singen kann, dann ist das eine künstlerische Interpretation, die deutlich das Original verändert und somit ist es dann gemafrei... oder so ähnlich?
 
Da ist es von Vorteil, wenn man nicht gut singen kann, dann ist das eine künstlerische Interpretation, die deutlich das Original verändert und somit ist es dann gemafrei... oder so ähnlich?
Ein Glück, da kann mir ja nix passieren. :groehl
 
Also kommt auf das Lieb an; Vom Singen von Lieder die aus (Lieder)Bücher stammen und damit kein Geld verdient wird ist eig. kein Problem. Hatten mal wegen der Jungschar angefragt. Liebe Grüße Christian
 
also gebt mir rechtlichen Rat
Singt einfach GEMA-freie Songs, also alles was man als traditionelles Liedgut bezeichnen kann: Trad. Volkslieder/Folklore, aus Mittelalter und Renaissance überlieferte Lieder, Werke dessen Komponist (und Texter) mindestens 70 Jahre verstorben ist. Niemals Fotokopien von irgendwelchen Noteneditionen mit aktuell verlagsrechtlicher Relevanz öffentlich benutzen! Besser eigene Noten anfertigen (handschriftlich, Computersatz...) und als Quelle "trad. überliefert" angeben.
 
Also kommt auf das Lieb an; Vom Singen von Lieder die aus (Lieder)Bücher stammen und damit kein Geld verdient wird ist eig. kein Problem. Hatten mal wegen der Jungschar angefragt. Liebe Grüße Christian
...wobei es auch GEMA-freie Lieder sein müssen: - GEMA-freies Lied aus Liederbuch, oder auswendig musiziert = OK - GEMA-freies Lied aus Fotokopie = verboten - Musizieren urheberrechtlich geschützter Musik, z.B. aus einem Songbook von Schandmaul, InEx und Co = GEMA-pflichtig! - außer im privaten Rahmen! Das ist wiederum Auslegungssache: - während der Öffnungszeit eines öffentlichen Marktes = öffentlich, also mit GEMA-Gebühr - nach Marktschluss in geselliger Runde = privat Mein Wissensstand - OHNE GEWÄHR! :kopfhau
 
[...] aber ist es wirklich richtig, dass man wenn man abend am Feuer sitzt und singt GEMA-Gebühren zahlen muss?
Völlig ohne Gewähr: Nein. Wenn man am Lagerfeuer sitzt und singt, dann ist das privat. Wenn jemand zufälligerweise zuhört ist das nicht Eure Sache. GEMA-Gebühr wird fällig, wenn man GEMA-geschütztes Kulturgut öffentlich nutzt, egal, ob man dafür Geld verlangt oder nicht. "Nutzen" heißt nicht notwendigerweise vorführen, auch gemeinsames Singen im beruflichen Rahmen ist eine öffentlich Nutzung. (Siehe Kindergarten-Beispiel neulich. In der Schule darf so was nur deshalb genutzt werden, weil es dafür eine Ausnahmeregelung gibt, sonst müsste der Lehrer für jedes Lied oder jeden Film löhnen, den er im Unterricht nutzt, und sei es nur in Ausschnitten) Natürlich exisitert durch die bescheuerte Formulierung im Urheberrecht eine Grauzone, ab wann eine private Sangesstunde öffentlich wird. Im Urheberrecht steht:
Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Die Auffassung der GEMA zu diesem Recht lautet wie folgt:
Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht. [Quelle: www.GEMA.de]
Die GEMA mag diese Auffassung haben, rechtlich einwandfrei ist sie jedoch nicht. Denn im Urheberrecht steht das Wörtchen "bestimmt". Zufällige Zuhörer sind nicht dazu bestimmt, die Musik zu hören. Desweiteren steht im Urheberrecht "persönlich verbunden". Dass man dazu "verwandt" oder "eng befreundet" sein muss steht nirgends geschrieben. Allerdings ist die Definition von Öffentlichkeit im Urheberrecht selbst ausgesprochen bescheuert, denn nach dem Wortlaut derselben wäre jedes Lied, das mein Nachbar aus Versehen mithört, wenn ich meine CDs höre, eine öffentliche Aufführung. Und jeder GEMA-Fuzzi könnte sich darauf berufen, aus meiner Wohnung, an der er gerade vorbeigelaufen ist, ein Lied gehört zu haben, obwohl er mir persönlich nicht verbunden ist. Wobei im Rechtstext selber auch noch das Wörtchen "Mehrzahl" steht und wenn es nichts zu bedeuten hätte, stünde es da nicht. Eine einzelne zur Öffentlichkeit gehörende Person gegenüber mehreren persönlich Verbundenen ist keine Mehrzahl. Daraus folgt für mich: Die GEMA-Auslegung ist grundsätzlich anfechtbar. Die Musik muss zur Öffentlichkeit gehörenden Personen bewusst zugänglich gemacht werden. Ob die Rechtsauffassung, dass eine Wandergruppe, die gemeinsam ein Lied singt, es der Öffentlichkeit zugänglich macht, weil sie nicht verhindert, dass andere Leute es hören können, rechtlich haltbar ist, bezweifle ich. Genauso würde ich auch argumentieren, wenn ich mit Freunden am Lagerfeuer für uns singe. Zur Definiton des Begriffes der "Verbundenheit" und der Angrenzung gegenüber "Nichtverbundenen" dürfte folgendes Urteil des Amtsgerichts Bochum interessant sein. Übertragen auf die Lagerfeuersituation auf Markt hieße das für mich: Die Mitglieder eines einzelnen Lagers auf einem MA-Markt sind definitiv miteinander verbunden. (Nicht die gesamten Teilnehmer des Marktes, wohlgemerkt!) Eine Abgrenzung nach außen findet durch die Befriedung des Lagers selbst statt. Wenn erkennbar ist, dass ein Betreten durch Fremde nicht erwünscht ist, also etwa durch eine der klassischen Seilabspannungen, dürfte die Abgrenzung nach außen ausreichend gegeben sein. Wenn ich allerdings als klar erkennbare Musikgruppe während den Öffnungszeiten eines Mittelaltermarktes singe, dann mache ich das Sangesgut bewusst der Öffentlichkeit zugänglich. Auch wenn ich hinter meiner Lagerabsperrung stehe und das Lied in die Welt hinaus schmettere. In diesem Falle könnte ich mich nicht auf eine spontane, private Sangesstunde unter Freunden berufen. Da das Urheberrecht nur davon spricht, dass
... das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird
ist es nebenbei erwähnt völlig unerheblich, wovon ich den Text ablese oder ob ich ihn gar auswendig kann. Ein GEMA-freies Lied wird nicht dadurch plötzlich GEMA-pflichtig, dass es auf Papier steht. Umgekehrt wird ein GEMA-pflichtiges Lied nicht GEMA-frei, nur weil ich es auswendig kann. Genauso ist es grundsätzlich unerheblich, ob ich gut oder schlecht singe. Nur wenn ich das Werk erkennbar absichtlich verändere (neuer Text z.B.) ist es eine künstlerische Variation und damit eine Eigenkreation. Geschichten von Leuten, die von der GEMA verklagt wurden, weil sie beim Autoradiohören das Fenster offenhatten und ähnliche angebliche Fälle halte ich für urban legends. Selbst wenn die GEMA auf diese abstruse Idee käme (ok, die kommt auf viele abstruse Ideen) müsste sie auch einen Richter finden, der den Fall zu ihren Gunsten entscheidet und das dürfte schwer werden. Ganz abgesehen von der Beweislage. Interessant und recht aussagekräftig für die selbstherrliche und gleichzeitig einschüchternde Einstellung der GEMA ist im Übrigen der Umstand, dass auf der GEMA-homepage nur Urteile zu deren Gunsten aufgeführt sind. Forscht man nach, stellt man aber fest, dass häufig GEMA-freundliche Urteile der ersten oder zweiten Instanz gegenüber Privatpersonen, die klar erkennbar ohne irgendwelche Betrugsabsichten oder kommerzielle Interessen handelten, von höheren Instanzen (teils BGH) gekippt wurden.
also gebt mir [verbindlichen] rechtlichen Rat
Das dürfen wir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zitat ... das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird ist es nebenbei erwähnt völlig unerheblich, wovon ich den Text ablese oder ob ich ihn gar auswendig kann. Ein GEMA-freies Lied wird nicht dadurch plötzlich GEMA-pflichtig, dass es auf Papier steht. Umgekehrt wird ein GEMA-pflichtiges Lied nicht GEMA-frei, nur weil ich es auswendig kann. Genauso ist es grundsätzlich unerheblich, ob ich gut oder schlecht singe. Nur wenn ich das Werk erkennbar absichtlich verändere (neuer Text z.B.) ist es eine künstlerische Variation und damit eine Eigenkreation.
...schon richtig, wollte in diesem Zusammenhang nur vor Fotokopien warnen. Die sind unabhängig von der GEMA genehmigungspflichtig seitens des Verlages - ob nun traditionelles oder GEMA-pflichtiges Liedgut. Sobald es aber irgendwie von einem Herausgeber der noch nicht 70 Jahre verstorben ist, bearbeitet wurde (z.B. eine ausgeschriebene Begleitung, die mitmusiziert wird), ist bei öffentlicher Aufführung GEMA-Gebühr zu entrichten. ...puuh, ;( gut dass die Lieder die ich singe da nix mit zu tun haben... :zunge
 
Jetzt muss ich mal 2 ganz blöde Fragen stellen. Ich hab mich noch nie mit so was befassen müssen da mein Gesang eher die Staatsanwaltschaft beschäftigen würde( weil mich die Leute wegen schwerer Körperverletzung verklagen würden wenn sie mich singen hören) statt wegen GEMA Gebühren :wiki1 . Ich bin in meiner Naivität immer davon ausgegangen das der Veranstalter für die GEMA Gebühren zuständig wäre. (ich meine mal sowas im Forum der Gruppe die Streuner gelesen zu haben als da so was ähnliches diskutiert wurde. Jetzt frag ich mich natürlich : 1. Wer muss in so einem Fall die Gema zahlen? 2. Wie kriegt man denn raus welche Lieder Gema pflichtig sind und welche nicht? (abgesehen wo die Leute schon seit ewig übern Jordan sind)
 
Passierschein A38, genau so kommt's mir auch vor. Das ist aber nicht das einzige rosa Formular in diesem unserem Lande. Ganz kurze Anekdote aus meiner Arbeit: Ein Diplomchemiker aus den USA, der nach seiner Armeedienstzeit hier in Deutschland hängengeblieben ist, bewirbt sich bei mir als Nachhilfelehrer für Englisch. Ich reiche seinen Lebenslauf bei der Regierung ein (Muss ich machen, um meine Umsatzsteuerbefreiung zu halten) und erhalte zur Antwort, das akzeptieren sie nicht, weil kein Qualifikationsnachweis für Englisch beiliegt. Ich schreibe leicht irriteirt zurück, man könne dem Lebenslauf entnehmen, dass der Mann gebürtiger Amerikaner sei (War ein richtig schöner, stiernackiger Bilderbuchschwarzer) und auch dort studiert habe, was wohl auf halbwegs zivilisierte Englischkenntnisse schließen lasse. Antwort: Muttersprachler zu sein ist kein (amtlicher) Nachweis für Sprachkenntnis (sic!) Zurück zum Thema:
Ich bin in meiner Naivität immer davon ausgegangen das der Veranstalter für die GEMA Gebühren zuständig wäre. (ich meine mal sowas im Forum der Gruppe die Streuner gelesen zu haben als da so was ähnliches diskutiert wurde. Jetzt frag ich mich natürlich : 1. Wer muss in so einem Fall die Gema zahlen?
Der Veranstalter muss die VA bei der GEMA anmelden, die Gebühr zahlt er.
2. Wie kriegt man denn raus welche Lieder Gema pflichtig sind und welche nicht? (abgesehen wo die Leute schon seit ewig übern Jordan sind)
Ich würde die GEMA direkt nerven, die sollen auch was tun für ihr Geld. Wer das Nerven genüsslich zelebrieren möchte (hätte meine vollste Sympathie): [email protected]
 
Und wenn mal eine Rechnung von der Gema kommt, nicht gleich in den Tisch beissen. Wir hatten mal so einen Fall hier auf einem Markt. Gema schickt nach der Veranstaltung eine Rechnung über ca 1500€ ohne das sich jemals jemand von der Bande beim Veranstalter gemeldet hätte. Veranstalter hatte sich von der Gruppe, die an dem WE Musik gemacht hat einen Beleg ausstellen lassen aus dem hervorging das nur eigenes gemafreies gespielt wurde und man hat nie wieder etwas gehört. In diesem Fall konnten wir uns des Eindrucks nicht erwehren das man eine Rechnung geschickt hat nachdem man aus der Zeitung vom Event erfuhr ohne weiter zu prüfen.
 
konnten wir uns des Eindrucks nicht erwehren das
... ist kein "Eindruck", sondern Tatsache! Die sammeln sogar ausliegende Flyer von Veranstaltern und durchforsten Veranstaltungskalender der Städte
 
... ist kein "Eindruck", sondern Tatsache! Die sammeln sogar ausliegende Flyer von Veranstaltern und durchforsten Veranstaltungskalender der Städte
Klar, würd ich auch wenn ich Angst haben müsste das man mich am nächsten Baum aufknüpft :D Ich würd die übrigens hängen lassen denn wo einer hängt kommt sicher kein zweiter mehr hin ;)
 
konnten wir uns des Eindrucks nicht erwehren das
... ist kein "Eindruck", sondern Tatsache! Die sammeln sogar ausliegende Flyer von Veranstaltern und durchforsten Veranstaltungskalender der Städte
Vergiss die Zeitungsberichte (zu vergangenen Veranstaltungen) nicht. Die durchforsten sie auch und wenn dann was von "Musik" drinsteht und sie keine Anmeldung der VA haben, kommt erst mal eine Rechnung.
 
Also ich glaub man hat euch verarscht, evtl. hat ihr nach 24 Uhr laut und häßlich gesunden und da wollte jemand schlafen (ich kann das verstehen) Die Gema Abgaben sind doch immer vom VA zu tragen..ausserdem spielt ihr ja keine CD`s und sonstiges ab.
 

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