Lagerfeuergesang verboten

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Was soll man dazu noch sagen? Traurig Traurig Traurig, kranke Welt... Egal, ich geh irgendwas aus Stahl bauen :) Da singt nur der Hammer :)
 
ALso soweit ich als Musiker und Mitarbeiter im Tonstudio das weis, ist eine Gebühr nur dann fällig, wenn man selber Geld dafür nimmt. nicht wenn man das ganze Nur zum Spaß macht. Also wenn ihr beim Singen und spielen nicht mit dem Klingelbeutel rumläuft, kann euch keiner was. Anders ist es natürlich, wenn ihr das Werk als eures ausgebt. Oder meint ihr , das GEschäfte, in denen das Radio läuft, Gebühren zahlen müssen? FALSCH! Meine Eltern hatten hier in Hamburg lange Zeit ein Geschäft. Dort haben wir immer das Radio laufen gehabt. Hat auch keinen GEstört. Und wenn das wirklich so sein sollte, nur mal angenommen, finde ich, sollte man es erst recht tun. :wiki1
 
GEZ ist immer fällig, wenn man ein empfangsbereites Gerät stehen hat... ob es angeschaltet ist oder nicht. Zuhause oder im Büro! Wer für zuhause zahlt, muss für sein Büroradio extra zahlen. Da hilft nur eins: Radiofunktion gründlich unbenutzbar machen und auf Ghettoblaster CD/ mp3 hören :)
 
Also.. ohne Athavariel jetzt zu nahe zu treten.. Nur: wenn zB. Unentgeldlich auf ner großen Verantstaltung wie zB. FußballWM-Public Viewing Musik gehört wird, von Künstlern, die in der GEMA vereinigt und vertreten sind, Lieder gespielt werden ist natürlich eine Gebühr fällig.. Lorb hats ja aufn Punkt gebracht.. Nur: Versucht mal bitte Kindergeld zu beantragen, weil mans "Gerät" zum Kindermachen hat.. is eigtl die selbe Logik, wird Euch aber keinen Cent bringen..
 
:Tro
Versucht mal bitte Kindergeld zu beantragen, weil mans "Gerät" zum Kindermachen hat..
:groehl ... da muss man aber noch etwas mehr können, als "einschalten"... sorry, ich strafe mich selbst :keule1
 
nönö, der Vergleich passt für GEZ. Empangsbereites Gerät reicht, ob Empfang und Nutzung des öffentlich rechtlichen Rundfunks möglich sind, interessiert nicht.
 
Ich wiederhole noch mal:
... das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird
Es steht nirgends, dass es kommerziell geschehen muss. Laut Rechtstext muss ein Ladeninhaber, der Musik von DC oder sonstigem Tonträger laufen lässt, GEMA-GEbühren dafür zahlen. Jetzt kommt das Radio: (Leif hat's schon gesagt.) Wenn er nur das Radio anhat, dann ist der Schritt zur Öffentlichkeit bereits durch den Radiosender (der dafür auch brav GEMA-GEbühren zahlt) vollzogen. Weitere (doppelte) GEMA-Gebühr fällt nicht mehr an. Der Ladeninhaber nutzt nur eine ohnehin bereits öffentliche Darbietung, wozu er sich das Recht quasi durch seine GEZ-Gebühren und seinen daraus resultierenden legalen beruflichen Besitz nebst Nutzung eines Rundfunkgeräts erworben hat.
 
Was es nicht alles gibt. Sogar Straßenmusiker müssten dann Geld an die GEMA abdrücken... Ob sich dann Straßenmusik überhaupt noch lohnt? Wahrscheinlich nicht! Ich habe mal ein wenig gegoogelt, weil ich das ganze nicht so recht glauben wollte, aber es haben schon einige Leute die Erfahrung mit der GEMA sammeln müssen... GEMA/Copyright GEMA bei klassischer und mittelalterlicher Musik So sieht eine GEMA-Rechnung aus: Vorsicht! Die GEMA greift ab! Öffentliche Aufführungen mit Musik müssen der GEMA sogar vorher gemeldet werden, ansonsten kann es sein, dass sie durch die Presse darauf aufmerksam werden und nachträglich eine Rechnung schreiben. Ich bin fassungslos... Der Kontrollstaat nimmt neue Ausmaße an.
 
Hallo Leute Nur als Info Auf meiner HP darf ich keine Musik im Hintergrund laufen lassen wenn ich nicht die Genehmigung der GEMA habe (ca 25,- Euro pro Song und Jahr). Verstöße dagegen können bis in den 5 stelligen Bereich gehen (übrigens das selbe wenn man ein nicht selbstkreierten Avatar "z.B. Donald Duck" benutzt ). Hatte mich mit Leuten von Mondschatten unterhalten warum man bei ihnen die Songs nicht anspielen darf. Kosten hierfür an die GEMA pro Jahr ca 30000 Euro. Es werden von verschiedenen Instuitionen Rechstanwälte darauf angesetzt das I-net danach zu durchforsten ob gegen nicht erlaubte Benutzung von Urheberrechte verstoßen wird (Quad-Forum nicht erlaubte Benutzung einer Comic-Figur als Avatar). Auch haben findige "Geschäftsleute" das als Markt angesehen und gehen selber auf die Suche und bieten die Verstöße dann den Firmen an. Nach der Posse im Quad-Forum und ähnliche Aussagen in unserem HP-Forum habe ich alles was in die Richtung gehen könnte von meiner HP geschmissen (Hoffe ich mal). Es nützt ja nichts wenn man in der 1. oder 2. Instanz gewinnt. Erstmal bekommt man nen schlag vor die Murmel wenn einem so ein Brief in die Wohnung fliegt, von dem anschließenden Stress mal gar nicht gesprochen. Jerome zu diesem typisch deutschen Thema :krank01
 
Die Rechtsanwälte setzen sich sogar selber an. Es gibt heute irre viele Rechtsanwälte, die ihr Geld damit verdienen, das Internet zu durchforsten und irgendwelche Verstöße auszugraben. Und sie haben Erfolg damit. Aber ich kann Euch trösten - rosa Formulare und Korrinthenka*** gibt es überall. Meine Mutter hat gerade Rente beantragt, in D und NL. War anders aufgebaut, aber gleich kompliziert. Viele Grüße Susanne
 
Also die GEMA ist schon ein Wahnsinns-verein. Habe mal eine Reportage gesehen, wie Ihre "Agenten" (Meist auf provisionsabasis) Läden durchforsten. Lange Zeit wurden die ja nur von den "Zeugen der GEZ" observiert. Da ja z.B. ein Sonnenstudio, welches Musik in den Kabinen laufen läßt, eben "Gemageschütze Werke" vorführt. Aber.. Hey! Viele Bands lassen sich freiwillig schützen und Ihre Verwertungsrechte einholen. Dies hat dann zur Folge, das eine Band selbst Gemabeiträge bezahlen muss, wenn sie eigene MP3´s auf der eigenen HP stellt. (Youtube und Myspac, werden dafür Pauschal bezahlen).Bei einer Veranstaltung bezahlt der Veranstalter GEMA Abschläge, auch für DJ´s und so. Aber das dan, wenn man "privat" abends... am Lagerfeuer Songs covert in geselliger Runde... halte ich für haltlos... . Da passiert nichts. Es sei denn, Ihr entdeckt getarnte Gemataucher am Badesee, die das selbige für ein CD-playerradio verlangen. -> dann wird es eng in unserem Lande *grins* Fakt ist aber auch, man darf nicht so einfach Songs öffentlich abspielen, covern und releasen... aber das wißt Ihr ja alle. Also lass Dich nicht einschüchtern, sofern Amateur und halbwegs in privater geselliger Runde.. ist das nicht Gemapflichtig... und wenn... das wären die Schergen der Gema unlängst auf Goldsucherwahn bei einem kleinen metallischen Festival, hoch im Norden... Wacken heißt es gleube ich In diesem Sinne Dargon
 
@ dem Musikerkollegen aus dem Tonstudio: So einfach ist das leider nicht... nur wo kein Kläger, ist kein Schuldiger. Schnell verstößt man gegen das Urheberrechtgesetz. Sobald das Ganze wenn auch privat in ein Presswerk geht.... z.B. man covert ein geschützes Lied für Eigenwerbung und singt einen lustigen Text drauf, erfolgt immer eine GEMA Abfrage und dann heißt es Freistellung oder Bezahlen. Aber das geht wohl zu weit am Thema vorbei... *zwinker* Also singt singt und singt.... Dargon
 
Ja Absuloter Mumpiz. Lagerfeuer Musik egal ob nur gesungen oder instrumental ist nicht Gema pflichtig. Gema für Musiker Gez für den endverbraucher. Nur wenn du die lieder veröffentlist und geld damit verdiehnen möchtest ist Gema dran. Gez zahlst du für jedes Rundfunkgerät: Radio, TV, Auto (ja auch auto, da is schließlich auch n Radio drin) usw... Seht euch doch mal die ganzen Cover Videos auf YouTube an. Meint ihr da zahlt nur ein einziger Gema? Solange man dort den richtigen Interpreten und Song mitangibt, kein problem. Ich schätze so lange man keinen eigenen profit aus der sache schlägt ist garnichts fällig. Und selbst als kleine Band wird keiner einen aufstand machen. Die Gema geht schließlich nicht von ort zu ort und schaut ob jemand lizensierte musik spielt. Und wenn man selbst geschriebene Musik spielt können die natürlich auch nix. Kein Profit für den Künstler, kein Profit für die. Ein Kuchen der nicht da ist kann man auch nicht teilen. Gema bezieht sich auf die Ganzen Labels. Wenn ihr also die Streuner singt wird keiner kommen und geld wollen. Wenn ihr aber dieses Lied aufnehmt und vermarktet und/oder unter vertrag steht dann schon. Aber lustig währe es schon wenn man einfach bei der Gema anrufen könnte und soetwas melden könnte. Ich würde alle paar stunden anrufen, mir sogar ne flaterate dafür nehmen! Nur damit einer von den Hanseln den ganzen tag in der gegend rumfahren muss =))
 
Also nochmals hier zu GEZ und GEMA. Ich betreibe ein Café und muß keine GEZ zahlen, da ich kein Radioempfänger im Café hab. (natürlich muß ich für mein privates KFZ GEZ zahlen, da ich es ja auch für das Geschäft nutze...). GEMA muß ich bezahlen, dadurch darf ich den ganzen Tag Hintergrundmusik im Café laufen lassen. Habe ich allerdings eine Veranstaltung, bei der die Musik im Vordergrund steht, als z.B. einen Tanzabend, muß ich dafür extra GEMA-Gebühren zahlen (abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen und der Höhe des Eintrittsgeldes). Folgendes gilt für das gemeinsame Singen am Lagerfeuer: Findet es nach Marktende statt und man sitzt nur mit den Freunden aus der Szene zusammen, ist das privat und es wirde keine GEMA-Gebühr fällig. Während des Marktes sieht es allerings anders aus, da dann alle anderen mithören könne. Diese Info habe ich direkt von der GEMA, habe da eben angerufen, um das mal zu klären. Also: wenn ihr abends nach Marktschluß in gemütlicher Runde zusammen sitzt und singt, braucht ihr euch keine Gedanken über die GEMA machen.
 
GEMA und GEZ zu solchen Fragen zu fragen... lieber Jakob, dass ist den Bock zu Gärtner zu machen. :D
 
Dem Lorb schließe ich mich an. :D
[...] Während des Marktes sieht es allerings anders aus, da dann alle anderen mithören könne. [...]
Danke für die Nachfrage bei der GEMA, das ist eine klare Aussage aus erster Hand und zeigt, mit wem man es zu tun hat und worauf man sich einstellen müsste. Ein wertvoller Beitrag also. :thumbup: Wie gesagt, dass die GEMA so argumentiert, ist nicht weiter verwunderlich. Dass sie es auf einen Prozess ankommen ließe, ist ebenfalls nicht unwahrscheinlich. Dass der Richter dieser abstrusen Argumentation folgt ("da andere mithören können"), ist allerdings nicht sicher. Denn, wie gesagt, "mithören können" ist durch den Gesetzestext nicht abgedeckt. Es muss explizit für die Mithörer "bestimmt" sein und das steht auch mit genau diesem Begriff schwarz auf weiß so im Rechtstext. Die GEMA zimmert sich hier ihre eigene Gesetzeslage zusammen. Soll sie machen, die Legislative sitzt aber trotzdem woanders. Gut, man ist als Lagergruppe Teil einer öffentlichen Veranstaltung, aber nicht jede Aktion oder jedes gesprochene Wort ist automatisch ein Programmpunkt. Ich gehe während der VA privat auf's Klo, ich streite mich privat mit meiner Frau, ich lese privat im Zelt Micky-Maus, alles nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Wenn es erkennbar an die Besucher gerichtet ist, natürlich, dann klar. Aber auch Lagergruppen haben auf einer VA einen Privatbereich. Wenn ich mit meinen Lagergenossen bei uns im Lager am Mittagstisch sitzend ein fröhliches Liedchen anstimme, würde ich es im Fall des Falles kaltlächelnd auf einen Prozess mit der GEMA ankommen lassen.
 
Und auch wenn ich auf einem Markt musik machen und andere hören zu isser mir auch egal!! 1.stens es wird wohl keiner von der Gema jede veranstaltung kontrollieren 2.tens mir egal 3.tens hat der veranstalter dafür zu sorgen und nicht der Musiker ;)
 

Neueste Beiträge

Oben