J
Joerg
Guest
Was soll man dazu noch sagen? Traurig Traurig Traurig, kranke Welt... Egal, ich geh irgendwas aus Stahl bauen Da singt nur der Hammer
:groehl ... da muss man aber noch etwas mehr können, als "einschalten"... sorry, ich strafe mich selbst :keule1Versucht mal bitte Kindergeld zu beantragen, weil mans "Gerät" zum Kindermachen hat..
Es steht nirgends, dass es kommerziell geschehen muss. Laut Rechtstext muss ein Ladeninhaber, der Musik von DC oder sonstigem Tonträger laufen lässt, GEMA-GEbühren dafür zahlen. Jetzt kommt das Radio: (Leif hat's schon gesagt.) Wenn er nur das Radio anhat, dann ist der Schritt zur Öffentlichkeit bereits durch den Radiosender (der dafür auch brav GEMA-GEbühren zahlt) vollzogen. Weitere (doppelte) GEMA-Gebühr fällt nicht mehr an. Der Ladeninhaber nutzt nur eine ohnehin bereits öffentliche Darbietung, wozu er sich das Recht quasi durch seine GEZ-Gebühren und seinen daraus resultierenden legalen beruflichen Besitz nebst Nutzung eines Rundfunkgeräts erworben hat.... das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird
Danke für die Nachfrage bei der GEMA, das ist eine klare Aussage aus erster Hand und zeigt, mit wem man es zu tun hat und worauf man sich einstellen müsste. Ein wertvoller Beitrag also. :thumbup: Wie gesagt, dass die GEMA so argumentiert, ist nicht weiter verwunderlich. Dass sie es auf einen Prozess ankommen ließe, ist ebenfalls nicht unwahrscheinlich. Dass der Richter dieser abstrusen Argumentation folgt ("da andere mithören können"), ist allerdings nicht sicher. Denn, wie gesagt, "mithören können" ist durch den Gesetzestext nicht abgedeckt. Es muss explizit für die Mithörer "bestimmt" sein und das steht auch mit genau diesem Begriff schwarz auf weiß so im Rechtstext. Die GEMA zimmert sich hier ihre eigene Gesetzeslage zusammen. Soll sie machen, die Legislative sitzt aber trotzdem woanders. Gut, man ist als Lagergruppe Teil einer öffentlichen Veranstaltung, aber nicht jede Aktion oder jedes gesprochene Wort ist automatisch ein Programmpunkt. Ich gehe während der VA privat auf's Klo, ich streite mich privat mit meiner Frau, ich lese privat im Zelt Micky-Maus, alles nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Wenn es erkennbar an die Besucher gerichtet ist, natürlich, dann klar. Aber auch Lagergruppen haben auf einer VA einen Privatbereich. Wenn ich mit meinen Lagergenossen bei uns im Lager am Mittagstisch sitzend ein fröhliches Liedchen anstimme, würde ich es im Fall des Falles kaltlächelnd auf einen Prozess mit der GEMA ankommen lassen.[...] Während des Marktes sieht es allerings anders aus, da dann alle anderen mithören könne. [...]
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