Mittelalterliche Vorderladerwaffen - Faustrohr - Handrohr

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rittervalentin

Guest
Liebe Reenactors, hiermit eröffne ich eine Rubrik zum Thema "mittelaltelriche feuerwaffen" Ich könnt mir gerne Fragen stellen, ich befasse mich seit längerem mit demThema und verkaufe handgefertigte Faustrohre und Feuerbüchsen aus dem 14- 16 JH. ritterlicher Gruss -Valentinus
 
Ich entschuldige mich... werde dies schnellstmöglich vornehmen. Gruss Valentinus
 
Na ja "noch einer" meint ja auch nur das wir immer mehr werden und uns die Zukunft gehört ;)
 
Ich werd mir in naher Zukunft eine Handgonne baun. Vermutlich lass ich das Teil bei ner mir bekannten CNC-Dreherei aus zwei Teilen drehen. Einmal das dickere Hintere Teil, welches den grössten Druck aufnehmen muss, zweitens der Lauf wird separat gedreht und später mittels Steckpassung aufgesetzt und mit einer umlaufenden V-Naht in Wannenlage maschinell verschweist. Dann dürfte die Beschussmarke kein Problem sein, da alle Bauteile und Verbindungen konstruktorisch problemlos berechnet werden können. Als Vorbild hab ich diese Zeichnung.
standard.jpg
Quelle: http://www.fototime.com/ Den Lauf werd ich aber auf anraten eines mir bekannten Pyrotechnikers etwas Länger auslegen, da das Mündungsfeuer sost viel zu dicht am Schützen wäre, was zu schlimmen Verbrennungen führen kann. Da das Original wohl aus Bronzeguss bestand, kommt am Ende noch ne solide galvanische Kupferbeschichtung drauf. So der Plan :D mal sehn was draus wird. PS: Sonen Helm will ich auch unbedingt haben :rolleyes:
 
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Dumme Frage meinerseits: benötigt man da keinen Waffenschein dafür?? Und ist es eigentlich legal wenn du dir ne scharfe Schusswaffe selbstmachst??
 
Waffen bzw. Replika deren Originalbaureihen vor einem bestimmten Datum entstanden sind fallen da nicht drunter. Deshalb brauche ich für meine Muskete auch keinen Waffenschein. Ich muss das nochmal raussuchen wo genau die Grenze ist. Aber praktisch alle einschüssigen Vorderladerwaffen fallen darunter. Da die Waffe zum Beschußamt kommt ist es nicht nur legal sondern wird von entsprechender Behörde getestet und bekommt dann den Stempel z.b. als Böllerwaffe. Wichtig ist da dann wohl einfach nur das du den Nachweis erbringst das dein Nachbau einem historischen Original entspricht.
 
Braucht man aber nicht den Schwarzpulverschein und den Böllerschein, um sie auch zu schießen?!
 
Ja das ist korrekt. Der Schein ist erforderlich als Nachweis für den sicheren Umgang mit Schwarzpulver insgesamt.
 
So, ich hab grad nochmal nachgeschaut. Unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz" sind dort u.a. aufgeführt: 1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 1.8 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 1.9 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html
 
@Lord Michael: Da freut sich der Jurist, denn ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :D Zwei Ergänzungen dazu: 1. Der Erwerb setzt die Volljährigkeit voraus 2. Die Waffe muss von einem deutschen oder einem anerkannten ausländischen Beschussamt beschossen sein.
 
Ja da kann man mal sehen, diese beiden Punkte hab ich wieder für so selbstverständlich gehalten das ich sie unterschlug :D Was mich allerdings in dem Text weiter unten irritierte war die Tatsache das dieses Gesetz anscheinend das Erlaubnisfreie Führen der Waffen auch zulässt. Das hiesse ja das ich mit meiner Muskete in den Supermarkt darf aber nicht mit meinem Schwert :D Ich kann mir das nicht vorstellen, will es aber ehrlich gesagt auch nicht praktisch erproben :D
 
Der Erwerb einer Solchen Vorderlader Waffe ist auch kein Problem, so eine Vorderladerwaffe kann man ganz legal zusammen mit Zündhütchen, Kugeln, Schusspflastern etc. erwerben. Ist auch alles kein Thema weils nicht gefährlich ist. Nur ans Pulver kommt man nicht ran. Dafür braucht man einfach den Pulverschein. So weit ich weiß braucht man wenn man den Böllerschein hat kein extra Pulverschein, da der Böllerschein den Erwerb von BÖLLERPULVER gestattet. Ans fein gemahlene Schießpulver kommt man aber nicht ran, dafür braucht man dann den Pulverschein. LG Dani
 
Hallo Dani, der sog. Pulverschein ist die Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes und soweit ich das jetzt uberschaue sind die Kurse dafür identisch. Für den Gesetzgeber ist die Unterteilung in grobes oder feines Pulver unerheblich denn du lernst den Umgang mit dem Pulver allgemein. Für das reine Schiessen mit Schwarzpulver brauchst du aber nicht den vollen Kurs wie er angeboten wird als 2 Tageskurs. Der zweite Teil des Kurses handelt Nitrohaltige Sprengstoffe ab und ist für uns im Hobby daher komplett überflüssig. Einige Anbieter sind aber wohl mittlerweile in der Lage den Kurs auch eintägig anzubieten.
 
Ich dachte die Unterweisung mit Schwarzpulver unterligt auch im Böllerschein? Kann aber auch sein dass das von Kurs zu Kurs und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Der umgang mit Nitropulver ist für reine Böller und Vorderladerschützen natürlich nicht so interessant. Wenn man allerdings noch wie ich Sportschüzue ist, braucht man auch die erlaubniss Nitropulver erwerben zu können, wenn man vorhat seine eigene Munition (Wiederladeschein) selbst her zu stellen. LG Dani
 

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