Areus
Well-known member
klingt gut ... kenne mich in dem Bereich einfach noch gar nicht aus. Haben erst angefangen mit Gruppe und Auftritten und so
auch wenn er sein Amt behalten will ist letzlich doch die Anzahl der Stimmen entscheidend die ihn wählt. Wenn niemand für ihn stimmt (oder wenige) dann kann er verteidigen wie er will ... Und wenn andere Mitglieder andere Vorstellungen haben dann müssen sie das so sagen. Und versuchen umzusetzen. Es hat jedes Vereinsmitglied das Recht einen Posten im Vorstand zu übernehmen um dann auch so viel "Macht" (wenn es denn überhaupt welche ist) zu haben. Aber da kommen wir ja zu dem Punkt:Original von SolveigDarüber steht unser Obermotz, der im Prinzip das alleinige Sagen hat. Leider Gottes hat er in diverser Hinsicht andere Vorstellungen, als die Mitglieder und so gibts öfter mal Stunk und Unzufriedenheiten. Und auch sind schon Mitglieder deswegen gegangen. Ihn abzuwählen bringt nichts, denn solang er noch krabbeln kann, wird er dieses Amt wehemend verteidigen und
Ja sicher ... oder glaubt jemand, daß im Vereinvorstand zu sein bedeuted nur seine Unterschrift unter Verträgen zu sehen? Viel Zeit und ne ganze Menge Engagement ist tatsächlich von Nöten. Allerdings sollte man immer bedenken, daß ein Verein eine Demokratie sein sollte. Das sollte der Vorstand beachten und aber auch jedes einzelne Mitglied. Man muss sein Mitspracherecht auch nutzen. So nach dem Motto, ich hab da keine Lust/keine Zeit/kein Interesse dazu, ich halt meinen Mund und lass andere machen ist in Ordnung solange man sich dann nicht drüber aufregt wie es gemacht wurde und rummosert, daß man es besser gemacht hätte.Original von Solveig dazu möchte es auch keiner der Jüngeren machen, weil es viel Zeit und Engagement erfordert.
Du kannst eine Rechnung ausstellen, allerdings darfst Du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen.(Das ist das was für den Veranstalter und den Verein interessant ist). Das bedeutet Du schreibst einen Betrag und schreibst zusätzlich auf die Rechnung „inklusive gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer“ ggf. halt den entsprechenden Mehrwertsteuer-Satz. d.H. du erhälst weniger Geld, oder der Veranstalter muss deine Steuern bezahlen. Wenn der Verein Jemeinützig ist, ist man (soweit ich weis) Steuerfrei. Außerdem kann man "Spenden an den Verein" von der Steuer absetzen, solange dieser Jemeinnützig ist.Original von Jehanne Hallo, auch mal mein Senf dazu... Privat Personen können auch Rechnungen schreiben, soweit erstmal Gleichstand.....aber interessant sind dann vielleicht die Steuerfreibeträge die ein Verein bekommt im Gegensatz zu dem, was man als Privatperson im Jahr "dazuverdienen" darf. Wie sieht es denn mit Fördergeldern aus...kann ein Verein davon profitieren? Jehanne 8|
Jetzt sind wir tatsächlich doch bei der Gemeinnützigkeit gelandet! Vorsicht! Die Hürden dafür, dass man tatsächlich von der Finanzverwaltung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt wird sind erheblich. Lest Euch mal die §§ 52 ff AO durch, dann bekommt Ihr eine Idee, was ich meine. Man muss dabei immer sehen, dass mit der Gemeinnützigkeit nicht nur eine Steuerbefreiung in fast allen Steuerarten verbunden ist, sondern auch ein Bindung der Mittel, z.B. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung innerhalb von sog. Zweckbetrieben .... Wenn Ihr erst mal soweit seid, dann gibts nur eins: Zum Steuerberater ... und zwar zu einem der sich mit dieser Materie auskennt (das macht nicht jeder StB!). Auf der anderen Seite, wer sich wirtschaftlich betätigen will, ist ebenfalls mit dem Verein nicht richtig bedient, denn die wirtschaftliche Betätigung ist nur in untergeordnetem Umfang, im Rahmen des sogenannten "Nebenzweckprivilegs" gestattet. Wer also mit Schaukämpfen o.ä. Kohle machen will (geht das überhaupt?), der sollte sich auch hier nach Alternativen umschauen. Also ich bleibe bei meiner Empfehlung: KISS (keep it stupid and simple) Gruss JuanAußerdem kann man "Spenden an den Verein" von der Steuer absetzen, solange dieser Jemeinnützig ist.
Also ich hab mit der Frage einem Versicherungsvertreter Alpträume beschert und bin bis heut nicht schlauer, im Zweifelsfall also die Leiche verschwinden lassen Problem hierbei ist wohl einfach das historisches fechten nicht offiziell als Sportart anerkannt ist sondern eher geduldet wird unter dem Oberbegriff. Verein ist immer so eine Sache, kleine Gruppe muss sich das sicher nicht unbedingt antun und kann es bei der Interessengemeinschaft belassen. Wir mussten mit unserer kleinen Highlandgruppe allerdings den Weg des Vereins gehen wegen unserer Schußwaffen Problematik. Es ist erheblich einfacher den sog. Schwarzpulverschein zu beantragen wenn ein Verein den Bedarf erklärt z.b. Ansonsten halte ich es mit Vereinen allgemein schon gern so wie Gulfaxi es treffend schrieb:Original von Areus ich habe mich bei meiner Versicherung erkundigt. Da historisches fechten derzeit NICHT als gefährliche Sportart eingestuft ist, wird das bei mir durch die ganz normale Privathaftpflicht abgedeckt. Das gilt auch bei Auftritten. Das soll aber nicht heißen, dass das bei anderen Versicherungsunternehmen auch so ist.
Wenn es ein bürokratisches Muss ist, dann kann man es tun... ansonsten Finger davon lassen...
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