Radikale Alkohol Kontrollen und Verbote auf dem MPS

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Talina

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Hallo Liebe Forenmitglieder! Ich weiß die meiste von euch sind nicht unbedingt Fans der Veranstaltungen von Gisbert Hiller. Allerdings hat sich in den letzten Tagen auf der Facebook Seite des "Mittelalterliche Phantasie Spectaculum" etwas getan. Dazu würde ich gerne eure Meinung wissen. Nicht nur unbedingt auf das MPS bezogen sondern allgemein auf (größere) Veranstaltungen. Gisbert Hiller hat auf Facebook angekündigt das er und sein Team überlegen das mitbringen von Getränken, die einen Alkoholgehalt von über 12 % haben, zu verbieten. Außerdem sollen auffallend betrunkene Gäste vom Gelände geschmissen werden. Später hat er dann in einem neuen Post eingelenkt und nur angekündigt das es jetzt verschärfte (Ausweis-) Kontrollen, Patrouillen der Security auf den Campingplätzen, Ausschankverbote an stark alkoholisierte Gäste, usw... geben wird. Der Vorwurf vieler Gäste ist natürlich das Herr Hiller sich mit der ersten Forderung (kein Mitbringen von alkoholhaltigen Getränken über 12%) bereichern will, weil dadurch natürlich alle dann den Schnaps nurnoch an seiner neuen Scottish Ale & Whisky Tavern kaufen. Meine Frage an euch ist jetzt, wie ihr es findet? Insbesondere die Sache mit dem Mitbringverbot von Alkohol. Vielen dank schonmal für die Rückmeldungen!
 
Hi, grundsätzlich ist die Idee doch gut. Jugendschutz und Alkoholmissbrauch etc. Betrinken kann man sich auch daheim. Was gibt es schlimmeres als 12-jährige "Alkoholleichen". Einschränkungen sind nie schön. Da jedoch manche keine Grenzen kennen, müssen alle zumindest unter Kontrollen "leiden". Er steht auch in der Pflicht, wenn es Probleme oder Kontrollen durch Aufsichtsbehörden gibt. Klar kann man ihm auch "Bereicherung" unterstellen. Aber bis zu 12% frei ist doch ´ne ganze Menge. Dann muss er auch die 16-jährigen nicht so kontrollieren. Ich denke bei einer solchen Veranstaltung sollte der Alkohol nicht im Vordergrund stehen...
 
Nun, der Veranstalter ist Hausherr, und niemand hat gern besoffene Gäste. "Lustig " ja, besoffen nein. Aus Sicht eines Marktdarstellers finde ich diese Regelung nicht schlecht. Und das Mitbringen von alkoholischen Getränken jenseits der 12 % bzw der Ausschank von sonem Zeug muß nicht sein. Und das stark angetrunkene Gäste vom Markt gebeten werden , ist eigntlich hier in der Gegend üblich
 
Finde ich völlig in Ordnung, nicht nur beim MPS. Ich kann auch nicht nachvollziehen dass man auf solchen Veranstaltungen unbedingt seinen eigenen Schnaps saufen muss.
 
ganz ehrlich ich kann nicht versthen das gisi besucher überhaupt erlaubt da alkohol mitgebracht wird. aber ich versteh auch den sinn dahinter nicht af ne VA zu gehen meinen billgfussel mitzunehmen mich so zulaufen zu lassen das ich fremden menschen ins zelt kotze (einem nachbarlager letztes jahr passiert). für mich gehören so leut grad rausgeworfen, und ich finde mehr kontrollen gut, den in säckingen und weil ist es mir extrem aufgefallen das es mehr besoffene pöbelnde jugendliche gab als die jahre zu vor
 
Bin auch der Meinung, dass der Alkoholkonsum eingeschränkt gehört. Vor allem auch bei den Lagernden. Alles schon gesehen: -besoffene Eltern, die dann am nächsten Tag ihren Rausch ausschlafen mussten und deren Kinder bei uns um Frühstück gebettelt haben - Besoffene, die meinten im Feuer rumstochern zu müssen und die man dann darauf hinweisen musste, dass das keine gute Idee ist, so zwischen den Zelten - Besoffene, die die öffentliche Bedürfnisanstalt nicht mehr fanden und einem ans Zelt urinieren - Besoffene, die einem in die Feuerstelle urinieren - Besoffene, die einem, weil sie´s ach so lustig finden, die Axt verschleppen (die lag dann irgendwo im Gebüsch) - Besoffene, die einem Heeringe rausziehen, so dass das Sonnensegel beinahe umkippt .... leider eine noch viel längere Liste, von dem doofen Geschwätz, dem affigen Rumgegackre,.... will ich garnicht reden. Besoffene Poi-Ladys sind auch immer ein Grund zur sofortigen Flucht.... Der Umgang mit Alkohol ist leider bei vielen ein recht sorgloser und somit für die anderen drumherum nicht ganz ungefährlicher. Wenn es nach mir/unserer Gruppe gehen würde, dann bräuchte es überhaupt keinen Alkhol zu geben, weder am Lager, bei den Gästen, Besuchern, Veranstaltern, auf dem Markt oder noch im Realleben. Aber da stehen wir wohl recht alleine mit dieser Ansicht.
 
Ich hatte sogar um mich von sowas zu distanzieren ein Alkoholverbot in meinem Lager ausgesprochen, das ich nur einmal abends gelockert hatte, weil es irre kalt war. Statt Bier gab es Malzbier und statt Wein gab es Saft. Finde es super, dass nun mehr Rausschmisse geben wird, weil wir eine an sich lustige Aktion in Wassenberg gestartet haben, aber was sich die betrunkenen Gäste teilweise erlaubt haben, wage ich gar nicht hier reinzuschreiben... Ich wurde Gott sei Dank durch eine Hecke geschützt...
 
Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen, ich denke es sollte ein generelles Umdenken beim Thema Alkohol geben. Die Gefahren werden da allzu sehr runtergespielt, und Alkohol ist im Allgemeinen sehr positiv besetzt
 
ich bin selbstverständlich für ein Alkoholverbot und eine verbindliche Frauenquote beim Schwertkampf und Homotrauungen auf dem Gelände. Wir müssen die mittelalterliche Geschichte unbedingt den alternativlosen Gegebenheiten unserer heutigen EU-Alltagswelt anpassen! Für rückständige Gewohnheiten wie Biersaufen ist da kein Platz mehr unter den politisch-korrekten MittelalterInnen. Das ist alternativlos! :kopfhau
 
naja, wir reden hier nicht von Alkohol am Arbeitsplatz (bei manchen schon), sondern von Leuten, die so besoffen sind, das sie beim Gang übern Markt mit dem A... Hinterteil in die Esse fallen ... Von "überall" rumliegenden , leeren Metflaschen, z.T. zerbrochen, in denen sich die Lagerhunde und andere Lagerbewohner die Füße aufschneiden, von zerstörten Lagermaterial und ähnlichem... Das hat nichts mit "political correktness" aber ganz viel mit "Notwehr" zu tun. Wenn Du nachts um 2 , leicht angesoffen, Dein Zelt wieder aufbauen darfst, weil so n totalstrammer da reingefallen bist, kommst auch Du auf den Gedanken, das zuvie Alkoholicaausschank auf Märkten und unkontrolliertes Trinken nicht unbedingt flasht
 
War mir neu das Alkoholkonsum mit Political Corectness zusammenhängt, danke für die Erleuchtung. Ich denke kaum jemand hat was dagegen wenn man auf ner VA ein, zwei Bierchen trinkt oder sich auch leicht einen antrinkt. Aber Volltrunkene die rumkrakeelen, mit Schwertern fuchteln, kotzen und ins LAgerfeuer fallen muss glaub ich keiner haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie sehr solche Schnapsleichen bei Veranstaltungen den betrieb aufhalten bzw Ordner & Co von wichtigeren Aufgaben abhalten
 
nebenbei bemerkt, es ist mir vollkommen wumpe, ob Alkohol gegen die allgemein anerkannten Regeln des PC verstoßen. Sollte Microsoft Alkoholkontrollen einführen, nehme ich Linux oder kauf mir nen MAC Außerdem benutze ich hier einen Laptop. Da gelten die Regeln fürr PCs sowieso nur bedingt....
 
sry, aber ich kann leidlich Schriftdeutsch, etwas Hochdeutsch, etwas mehr niederdeutsch und ein wenig Englisch und Latein. Denglish ist so garnicht meine Sprache ... Sollte er die Einführung eines Alkoholverbots nach gesellschaftlich gewünschten Regeln meinen, warum schreibt er das nicht?? Das Forum ist schließlich irgendwie deutschsprachig, political correktness schreibt sich klein im amerikanischen usw ... Außerdem ist sie noch nicht einmal im amerikanischen klar definiert, der pc (personal computer) hingegen schon. Außerdem bin ich ja nu auch schon über 60 ;-)
 
Was genau heißt denn "radikale" Kontrolle? Die Tasche öffnen und das Sicherheitspersonal reinschauen lassen, ob da ne Flasche Schnaps drin ist ist meiner Meinung eine durchaus angemessene Möglichkeit und Problemen durch alkoholisierte Personen vorzubeugen. Sowie ich gehört habe, gab es immer wieder Beschwerden von Anwohnern über laute (vermutlich alkoholisierte) Besucher des MPS. Und (unter anderem...) deshalb hat "Gisi" immer wieder Schwierigkeiten mit Behörden. Warum sollte man dem nicht entgegenwirken, wenn es den Fortbestand der VA unzuträglich ist? Eine "radikale" Alkoholkontrolle würde ich erst dann vermuten, wenn es beim Eingang zugehandene Kabinen gibt und davor Leute mit Latexhandschuhen stehen....und das bezweifel ich mal stark ;) Abgeseen davon, du bist 16 - Spirituosen sind für dich unabhängig von den Kontrollen eh tabu. Hier steht sogar die Gesetzeslage über irgendwelchen Veranstaltungsregulierungen.
 
Abraxas, das in Deutschland gestörte Verhältniss zum Alkohol und moderne Gleichbehandlungsgesetze gehören NICHT in einen Topf. Um esklar zu stellen: ich habe nichts gegen letzteres, aber es ist schlicht nicht Thema hier. Thema ist: der Alkoholkonsum in Deutschland ist nachweislich gestört (stichwort Komasaufen) und wird definitiv nicht in vernünftigen Maßen betrieben und hat nur bedingt einen soziale-kulturellen Aspekt wie z.B. der Wein in der italienischen oder französischen Kultur und Küche - dort gehört er einfach zu gutem Essen dazu. Um genau dieses gestörte Verhältnis nicht zu fördern ist es korrekt den Alkoholkonsum einzuschränken und Hartstoff zu verbieten. 12% ist nicht komplett willkürlich: Starkbier existiert wohl scheinbar bis zu diesem Wert, Rotwein ist häufig dicht bei oder sogar ein Wenig über 12%, Met kann diesen Bereich auch erreichen. Außerdem ist 12% zar nicht im Jugendschutzgesetz genannt, aber ungefähr dort wird die Grenze gezogen. Wenn die Regelung so bestand hat, ist sie zwar ein Fortschritt, aber nur ein kleiner. Aber der Schritt ist auch kein großartiger Uterschied zum JuSchG, das da den Alkoholgehalt nur als Branntwein angibt.
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. [...]
(Volltext: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html ) Dabei ist Branntwein:
(1) Branntwein sowie branntweinhaltige Waren (Erzeugnisse) unterliegen im Steuergebiet der Branntweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2) Branntwein im Sinn des Absatzes 1 sind Waren 1. der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent, 2. der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 22 Volumenprozent. (3) Der Einordnung als Branntwein nach Absatz 2 steht nicht entgegen, dass dieser feste Stoffe, auch zum Teil in der Flüssigkeit gelöst, enthält. [...]
(Volltext: http://www.gesetze-im-internet.de/branntwmong/__130.html ) Die Nummern im Branntweinmonopolgesetz sind dabei in einer Liste vom Zoll aufgeführt, die XX stellen Platzhalter dar (um eine gleichartige Formatierung zu erreichen):
2204 XX XX - Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, teilweise gegoren und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol oder mit einem vorhandenen Gehalt an zugesetztem Alkohol von > 0,5% vol 2204 10 XX - Schaumwein aus frischen Weintrauben 2204 21 XX - Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, und Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l (ausg. Schaumwein) 2204 30 XX - Traubenmost, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist) 2205 XX XX - Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 2205 10 XX - Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l 2206 XX XX - Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig 2206 00 XX - Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, a.n.g. (ausg. Bier, Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost sowie Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert) 2207 XX XX - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80% vol, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 2207 10 00 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von >= 80% vol, unvergällt 2207 20 00 - Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 2208 XX XX - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art) 2208 20 XX - Branntwein aus Wein oder Traubentrester 2208 30 XX - Whisky 2208 40 XX - Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse 2208 50 XX - Gin und Genever 2208 60 XX - Wodka 2208 70 XX - Likör 2208 90 XX - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka, Likör sowie zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art)
(Ausgelesen aus http://www.aussenhandel.biz/wn/ , Deklarationen von 2013) Der Schritt ist zwar nicht gigantisch, aber zumindest ein weiterer Schritt in Richtung Aufsicht und Jugendschutz, auch wenn ich die genaue Wahl der 12% nicht verstehe und vom Gefühl her eher 15% gewählt hätte. Die KN deklarieren eine große Menge von Weinen in Kategorien bis 15% und einige wenige Gruppen darüber in verschiedenen Klassen der Nummern 2204 21 (01-10 sind Perlweine ohne Angabe, 11-84 sind allesammt unter 15%, 85-91 haben 15-22%, 92 hat mehr als 22%, 93-99 sind ohne Angabe), Ähnlich für 2204 29. Nicht unterscheiden tun sie zwischen 12% und 15%
 
Was genau heißt denn "radikale" Kontrolle? Die Tasche öffnen und das Sicherheitspersonal reinschauen lassen, ob da ne Flasche Schnaps drin ist ist meiner Meinung eine durchaus angemessene Möglichkeit und Problemen durch alkoholisierte Personen vorzubeugen. Sowie ich gehört habe, gab es immer wieder Beschwerden von Anwohnern über laute (vermutlich alkoholisierte) Besucher des MPS. Und (unter anderem...) deshalb hat "Gisi" immer wieder Schwierigkeiten mit Behörden. Warum sollte man dem nicht entgegenwirken, wenn es den Fortbestand der VA unzuträglich ist? Eine "radikale" Alkoholkontrolle würde ich erst dann vermuten, wenn es beim Eingang zugehandene Kabinen gibt und davor Leute mit Latexhandschuhen stehen....und das bezweifel ich mal stark ;) Abgeseen davon, du bist 16 - Spirituosen sind für dich unabhängig von den Kontrollen eh tabu. Hier steht sogar die Gesetzeslage über irgendwelchen Veranstaltungsregulierungen.
Taschenkontrollen durch Security sind generell nicht erlaubt, es sei denn die Person lässt es zu. Denn Kontrollen gegen den Willen eines Kontrollierten (insbesondere Personenkontrollen, sog. Filzen) sind immernoch ein Vorrecht von Polizei, Zoll und (im Militärbereich) der zuständigen MP.
 
Ok, Leute, ich habe das Fass nicht aufgemacht, daran bin ich diesmal unschuldig. Zunächst zum eigentlichen Thema: Wenn Herr Hiller die Besoffenen rausschmeißen will und denen, die kurz davor stehen, keinen Alk mehr ausschenken möchte, dann ist das nur vernünftig und zu unterstützen. Wenn er keinen Alkohol auf seinem Gelände haben will, weder mitgebracht noch von ihm selbst verkauft, dann finde ich das ebenfalls nur konsequent und unterstütze das. Das ist Sache des Veranstalters, was er auf seiner VA haben will und was nicht. Selbst wenn er mitgebrachte Getränke nur deshalb nicht haben will, damit er selbst (auf seiner VA) mehr verkauft, dann ist das nur logisch und nachvollziehbar. Der Mann lebt davon und finanziert die VAs damit. Schon mal mit eine Sixpack Spezi unter'm Arm ins Restaurant gelassen worden? Aber die beginnende Diskussion darüber, ob wir in Deutschland Alkohol verbieten sollten, weil ein paar Leute damit ein Problem haben war eben auch nicht das Thema, das Thema war konkret der Hiller-Markt. Aber wo es nun schon mal angesprochen ist - ich kann sehr wohl den Zusammenhang zwischen der Alkohol-Diskussion und der political correctness nachvollziehen, die Abraxas da zu sehen vermeint. Ein paar saufen sich zu als gäbe es kein morgen, deshalb verbeiten wir Alkohol für alle. Findet jeder reflexartig gut, der einmal schlechte Erfahrungen mit so einer Strandhaubitze gemacht hat. Dass die überwältigende Mehrheit vernünftig damit umgeht, interessiert plötzlich keinen, es geht um die wenigen Ausnahmefälle, wegen derer es irgendwie völlig angebracht ist, die Gesamtheit einzuschränken. Was im übrigen das akademische Geringe um irgendwelche Prozentgrenzen soll, ist mir nicht ganz klar. Ich kann mich auch mit stinknormalem Bier besinnungslos saufen, dazu brauch ich keinen Branntwein. Da muss wohl nur in unserem mess- und regelgeilen Land irgendeine Zahl ins Spiel kommen, damit der deutsche Bürokrat glücklich ist. Denken wir das mal weiter: Es gibt immer wieder Fälle, in denen Leute mit Messern aufeinander losgehen. Mit derselben Logik wie oben haben wir ja inzwischen ein Waffenrecht, das hier schon durchaus kontrovers disktutiert wurde. Warum denn bitteschön? Ist doch nur vernünftig, wegen ein paar Spinnern uns allen das Tragen von Messern zu verbieten, beim Alkohol verstehen und akzeptieren wir das ja nun offenbar auch. Es gibt auch genügend Leute, die mit ihrem Auto nicht vernünftig umgehen und sich und andere damit umbringen. (Stichwort: Raser) Da sollten wir ganz konsequent allen das Autofahren verbieten. Und nein, das ist objektiv betrachtet eben nicht etwas völlig anderes sondern exakt die gleiche Logik. In Jugendkreisen werden übrigens verstärkt Schlüsselbünde als Waffe eingesetzt (Stichwort: Dominik Brunner); ich finde, man sollte das Führen von Schlüsselbünden verbieten. Auch die Internetbenutzung gehört verboten, da die regelmäßige Zerstörung von Existenzen und sogar Leben durch (Stichwort: ) Internetmobbing untragbar sind. All diese Verbote gehören selbstverständlich durch radikale Kontrollen und Überwachung durchgesetzt. Die deutsche Polizeigewerkschaft ist da ganz sicher meiner Meinung (der aufmerksame Nachrichtenleser wird wissen, worauf ich anspiele). Es ist erstaunlich, wie jeder sofort nach Überwachung, Einschränkung und Verboten ruft, solange es irgendwie "die Anderen" trifft. Und sich dann wundert, wenn es irgendwann angeblich unsinnige Verbote gibt, die einen selber treffen. Stichworte sind scheinbar der größte Feind einer vernünftigen freiheitlichen Grundordnung. Denn mit Stichworten kann ich so ziemlich alles dramatisieren und kriminalisieren. Soll ich ein paar Stichworte in den Ring werfen, weshalb Schule verboten gehört? Hat was mit erschreckend vielen Selbstmorden alljährlich zur Zeugniszeit, Mobbing auf dem Pausenhof und vielen anderen Stichworten zu tun. Man kann die Probleme, die wir nachweislich haben, auch anders lösen, ohne gleich etwas für alle zu verbieten. Wenn jemand volltrunken über einen MA-Markt randaliert oder in Zelte pisst, dann ist es herzlich nebensächlich woher er den Stoff hatte, er gehört schlicht des Platzes verwiesen. Jeden, der gerne mal ein Weinchen oder einen Met trinkt (welcher gerne mal auf 12% kommt...) gleich als zu einer alkoholgestörten Gesellschaft zu rechnen, ist mehr als ein wenig vermessen. Wir haben genügend Gesetze und rechtliche Handhabe, um gegen diejenigen Einzelnen vorzugehen, die Schaden verursachen, wir müssen nicht alle an die Kandare nehmen, die sich zu benehmen wissen, nur weil einige dies nicht können.
 
Taschenkontrollen durch Security sind generell nicht erlaubt, es sei denn die Person lässt es zu. Denn Kontrollen gegen den Willen eines Kontrollierten (insbesondere Personenkontrollen, sog. Filzen) sind immernoch ein Vorrecht von Polizei, Zoll und (im Militärbereich) der zuständigen MP.
Soldaten im Wachdienst sind auch befugt Fahrzeuge oder Behältnisse nach Weisung des Wachhabenden zu kontrollieren, MP/ Feldjäger sind ja nicht immer "vor Ort". Und als Ordner kann ich mir afaik auch vorbehalten jemanden der sich weigert seine Tasche zu öffnen nicht aufs Gelände zu lassen
 

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