Jeder Wirt und/oder Veranstalter hat das Recht und ist sogar in der Pflicht, auf den Alkoholkonsum der Besucher zu achten. Wankt z.B. jemand direkt nach einer Veranstaltung, ganz gleich ob MPS oder "Normalmarkt" genau wie nach einem (ebenso)Kneipenbesuch besoffen nach Hause und fügt sich dabei selbst, anderen oder fremdem Eigentum Schaden zu, dann ist der Veranstalter/Wirt mit in der Haftung. Der Wirt/Veranstalter kann und muß sogar weiteren Alkoholkonsum durch die betreffende Person unterbinden, also den Ausschank verweigern, wenn diese offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, ohne Schaden zu verursachen nach Hause zu kommen. Dahingehend macht Herr Hiller sich lediglich öffentlich Gedanken darüber, geltendes Recht auch durchzusetzen. Und was das Mitbringen von Likören oder Schnaps auf seine Veranstaltung angeht in Kombination mit Taschenkontrollen, das wird an jeder Disco-Tür, Rockkonzert oder Fußballstadion genauso gemacht, da geht´s auch um Sicherheit. Es ist nirgendwo die Rede davon, einer augenscheinlich anspruchsvoll gewandeten Person den Wasserschlauch, die Kallebasse oder jemandem die Petflasche Sprudel aus dem Rucksack wegzunehmen, oder Lagernden das abendliche Verdauungsschnäppschen zu missgönnen. Lediglich der exzessiven Sauferei, die gerade durch mitgebrachten und damit günstigeren Alkohol verursacht wird, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Daß dadurch auch etwas mehr in den Tavernen hängen bleibt, damit kann ich als Normalbesucher, der auch nicht mit den unschönen Seiten belästigt werden will und möglicherweise auch meine Kinder, hätte ich denn welche, leben. Daher für mich darauf prost1 äääh... ich meine natürlich :thumbup: