Dvergr
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Dieser Fall schlug in den einschlägigen Communities einige Wellen und löste viele Spekulationen über mögliche Urteile und Einschätzungen der (juristisch gesehen) Natur von LARP-Veranstaltungen aus. Interessant könnte der Fall dennoch auch für den kampflastigen Szeneanteil hier sein. Es geht konkret um einen Spieler, dem scheinbar durch einen Kopftreffer von einem NSC ein dauerhafter Schaden am Auge entstanden ist. Er hat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt, die Klage wurde jetzt abgewiesen. Begründung: "Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann." (PM des Landgerichts Osnabrück, Link unten) http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157 (Quelle: Website des Landgerichts Osnabrück) (Edit: Mist, lässt sich nicht ordentlich verlinken. Ist aber die erste PM auf der Homepage, wer sie lesen möchte.) Erste PM mit genauerer Beschreibung: http://www.landgericht-osnabrueck.n...gation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157 (Quelle: Website des Landgerichts Osnabrück)
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