Urteil verkündet: Larper veklagt anderen Larper wegen Augenverletzung nach Kopftreffer

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Dvergr

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Dieser Fall schlug in den einschlägigen Communities einige Wellen und löste viele Spekulationen über mögliche Urteile und Einschätzungen der (juristisch gesehen) Natur von LARP-Veranstaltungen aus. Interessant könnte der Fall dennoch auch für den kampflastigen Szeneanteil hier sein. Es geht konkret um einen Spieler, dem scheinbar durch einen Kopftreffer von einem NSC ein dauerhafter Schaden am Auge entstanden ist. Er hat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt, die Klage wurde jetzt abgewiesen. Begründung: "Im Ergebnis sah der zuständige Richter keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt hat. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber Schadensersatz nicht zu. Denn zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten, zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann." (PM des Landgerichts Osnabrück, Link unten) http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157 (Quelle: Website des Landgerichts Osnabrück) (Edit: Mist, lässt sich nicht ordentlich verlinken. Ist aber die erste PM auf der Homepage, wer sie lesen möchte.) Erste PM mit genauerer Beschreibung: http://www.landgericht-osnabrueck.n...gation_id=22465&article_id=140549&_psmand=157 (Quelle: Website des Landgerichts Osnabrück)
 
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Hallo Dvergr, feinen Dank für Deinen Bericht und den Link. Nun dann sind alle Veranstalter gut beraten in den AGB zum entsprechenden Markt mitzuteilen was verboten ist. So sind Veranstalter und Teilnehmer in gewissem Maße vor einer Schadenersatzklage gefeit. Der Hinweis der oft beschreibenen Teilnahme auf eigene Gefahr ist sicher nicht ausreichend. Was sagen denn die Schaukampteilnehmenden des Forum bzw. welche Erfahrungen und ggf. Anwaltlich geprüften Aussagen sind Euch bekannt? Es grüßt Olegsson
 
Es haben, wenn ich mich recht erinnere, ein paar Leute mitdiskutiert, die einen juristischen Hintergrund haben, aber ansonsten ist das auch eine anmeldepflichtige Community, aus der ich jetzt nicht zwangsläufig ungefragt Leute zitieren werde. Du könntest dich aber anmelden und mitlesen. Abgesehen davon sind bestimmt 80% der üblichen Larper auch mehr oder weniger regelmäßig kämpfende Teilnehmer (und es ist nicht zwangsläufig immer nur Schaukampf, sondern auch manchmal recht sportlich motiviert, gerade bei Vollzeitkämpfercharakteren), deswegen ist die Unterscheidung in dem Umfeld nicht so ausgeprägt - da kann man schlecht einen offiziellen Schnitt machen zwischen Leuten, die Ahnung haben und solchen, die keine haben. Aus der eigenen Erfahrung kann ich zumindest sagen, dass eine eigene Verletzung während eines Kampfes als Sportunfall eingeordnet wurde. Aber beim Kämpfen auf der Wiese in seinen Histo-Schuhen auszurutschen und sich dabei den Fuß zu brechen ist nochmal eine dezent andere Sache als eine Fremdeinwirkung mit Dauerschaden... Interessant ist die Rolle der eigenen Haftpflicht und die der Veranstalterhaftpflicht - der Konsens bestand, dass eine Privathaftpflicht für "solche Hobbies" absolut sinnvoll ist, naheliegenderweise.
 
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sehr interessanter Ansatz im Urteil. (Mich persönlich würde noch die komplette Urteilsbegründung interessieren) Vorsatz heißt nun mal, man handelt mit Wissen und Wollen. Ohne Haftpflichtversicherung würde ich an solchen Kampfszenen niemals teilnehmen. Das Risiko wäre mir einfach zu groß. Das nächste Urteil kann schon wieder gänzlich anders ausfallen. Jedes Verfahren ist eine Einzelfallentscheidung.
 
Ehrlich gesagt finde ich diesen Prozessausgang mehr oder weniger begrüßenswert, wer an Kämpfen teilnimmt sollte sich der eventuellen Gefahren bewusst sein. Mich würde noch interessieren ob der Geschädigte einen Helm trug, machen viele leider nicht und nehmen auch dadurch solche Verletzungen unter Umständen inkauf. Passieren kann schließlich immer etwas.
 
bei LARP gibt es keine Helmpflicht weil man sich ja nur mit Latexwaffen vermöbelt und weil es Larpern sehr darum geht ihre Rolle durch Ausrüstung oder fehlen dieser zu definieren. Von daher kannst du gut von beiden ausgehen da es nie eine Pflicht im LARP diesbezüglich gibt.
 
Klar, habe ja selbst schon an solchen Veranstaltungen teilgenommen. Jedoch besteht auch mit Larp-Waffen die Möglichkeit Schaden anzurichten - diesen Umstand sollte man gegebenenfalls mit bedenken. Im Endeffekt ist aber auch jeder alt genug um das für sich selbst zu entscheiden, sollte sich nur dann nachher nicht beschweren. ;-)
 
und weil es Larpern sehr darum geht ihre Rolle durch Ausrüstung oder fehlen dieser zu definieren.
This. Ein Sigmarpriester mit Helm wäre z.B. eher seltsam, auch wenn ich tatsächlich immer allen Kampfteilnehmern einen empfehlen würde und als Orga in der eigenen Gruppe für größere Schlachten eine Helm- und Handschuhpflicht (schon zu viele geschwollene Finger erlebt...) eingeführt hab. Permanent zwingen würde ich niemanden, vor allem nicht auf Veranstaltungen ab 18 oder Kampf ab 18, aber immer Situationsanpassung predigen. Larpwaffen sind zwar nicht aus Stahl, können aber tatsächlich auch Schaden anrichten, wie Patty schon sagte - und das über die üblichen blauen Flecken hinaus. Wie man am Fall sieht: wer ohne Helm in den Kampf geht, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf, auch, wenn bestimmte Dinge verboten sind, die aber versehentlich passieren können. Im Normalfall, wenn sich alle an entsprechende Regeln halten, passiert auch nix, denn es gibt oft einen gewissen Konsens der Maßhaltung und Anpassung an das Gegenüber. Zumindest ist das meine Erfahrung. Eine sehr kleine, schlanke, leichte Person ohne Rüstung geht man einfach anders an als einen 1,90m-100kg-Hoschi mit Gambeson, Kette und Helm. Wer wiederholt die Regeln bricht oder einfach unsachgemäß kämpft und dabei erwischt wird, muss sich dann irgendwann bei der Spielleitung verantworten oder wird direkt durch Kampfverweigerung der Mitspieler sanktioniert.
 
Jedoch besteht auch mit Larp-Waffen die Möglichkeit Schaden anzurichten - diesen Umstand sollte man gegebenenfalls mit bedenken.
Es besteht auch mit Fuß- Hand- Golf- und Schneebällen die Möglichkeit, Schaden anzurichten und in keiner dieser Sport- oder Freizeitaktivitäten ist mir bekannt, dass jemals eine ernsthafte Helmpflicht diskutiert wurde. Ich finde den Grundsatz des Urteils, "Wenn Du bei so was teilnimmst, dann biste selber schuld, denn was da wie gespielt wird, ist ja wohl schon vorher bekannt", also mehr als vernünftig und begrüßenswert. Genau deshalb verwundert dieses Urteil auch ein bisschen, denn der Verweis auf eigene Vernunft und Eigenverantwortlichkeit ist den Deutschen, ob privat oder behördlich, ebenso wie die gelassene Erkenntnis, dass nun mal immer was passieren kann, ja schon lange abhanden gekommen.
 
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Genau DAS ist das Problem. Mich erfreut daher das Urteil.
 
Jedoch besteht auch mit Larp-Waffen die Möglichkeit Schaden anzurichten - diesen Umstand sollte man gegebenenfalls mit bedenken.
Es besteht auch mit Fuß- Hand- Golf- und Schneebällen die Möglichkeit, Schaden anzurichten und in keiner dieser Sport- oder Freizeitaktivitäten ist mir bekannt, dass jemals eine ernsthafte Helmpflicht diskutiert wurde.[...]
Wenn alle Leute in der Lage wären zu kämpfen und es nicht immer solche Experten gäbe die nur wild mit den Armen rotieren ja. :groehl "Teilnahme auf eigene Gefahr" finde ich nach wie vor gut.
 
Eigentlich wenig erstaunlich, das Urteil. Mann kann ja das Larp-Kämpfen analog zum Kampfsport sehen, bei dem man sich auch auf gewisse Regeln einigt und sich dann prügelt. Wobei es jedem klar ist, dass es zu Unfällen kommen kann, und solange die nicht mutwillig herbeigeführt werden, trägt man halt dieses Risiko. Gut, in der Regel gibts da auch noch ne Vereinshaftpflicht.
 
Ist das Urteil dann anschließend auch in die Rechtskräftigkeit gegangen ? Ich möchte ggf noch zu bedenken geben das dies nur das Urteil des Landgerichtes ist... Wenn nicht hat dann noch das Oberlandesgericht was mitzureden, hier kann ggf alles noch mal umgedreht werden (wie in einem Fall von mir)... Und dann, steht man irgendwann vorm Bundesgerichtshof und die Jahre vergehen :whistling:
 
...lese gespannt mit! Den Vergleich mit dem "Kampfsport" - Regeln und so - finde ich gut, ... Bin gespannt, wann der erste Boxer einen anderen wegen eines Cuts verklagt. ;)
 

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