Grundsätzlich ist es einfach so, dass öffentliche Großveranstaltungen eine sehr undankbare Sache sind. Abzüglich seiner üblichen Tiraden verstehe ich den Vorwurf sogar. Inhaltlich sind die Veranstaltungen fast gleich. Sollte es dann nicht eigentlich so sein, dass Sicherheits- und Hygienebestimmungen unabhängig von der Art einer Veranstaltung, ihrem Ort und ihrem Veranstalter gleich streng und gleich kontrolliert sind? Ist es nicht ungerecht und für einen redlichen Geschäftsmann nicht sogar existenzbedrohend, wenn bei den Rahmenbedingungen für sein Produkt mit zweierlei Maß gemessen wird? Prinzipiell ja. Aber: Es herrscht das alte Spiel ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden. Veranstaltungen sollen aus Sicht eines Gemeinwesens möglichst sicher, aber eben auch noch möglich sein. Gibt es die Möglichkeit die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Mehrwert für das Gemeinwesen (also die Veranstaltung) unmöglich zu machen, dann nimmt man sie gerne mit. Die den genannten "Mängeln" zugehörigen Verordnungen sind nicht überall gleich. Es geht um Risiko Bewertung- und Minimierung in bestimmten Konstellationen. Greif- und Spuckschutz ist kein Naturgesetz. Gisis Bratereien könnten im Landkreis Haßberge beispielsweise nicht aufbauen, weil dort für Lebensmittelzubereitung und -ausgabe gilt: überdacht, nicht nur mit abwaschbarer Theke nach vorne, sondern auch mit Wänden an den Seiten und festem Boden. Wenn ich meine Veranstaltung an vielen Orten durchführe, muss ich in der Lage sein die jeweiligen (verscheiden gehandhabten Auflagen) alle zu erfüllen. Veranstalte ich nur an einem Ort, dann muss ich nur die dortigen Auflagen erfüllen. Sehen die örtlichen Behörden, dass ich woanders auch andere Auflagen ohne Existenzängste (Jammern gehört zum Handwerk und ist keine Existenzangst) erfüllen kann, schätzen sie meine Möglichkeiten als Veranstalter stabil genug ein um weitere zu erfüllen, oder sehen sie den Mehrwert für die örtliche Gemeinschaft nicht mehr als so wichtig an, dann verschärfen sie die Auflagen oder kontrollieren sie strikter. Aus eigener Sicht bedenkliche Zustände an die Ämter zu melden ist gut und wichtig. Die in diesem Fall damit verbundene Empörung über Ungleichbehandlung (mit dem Vorwurf der Mauschelei) verkennt aber den gesellschaftlich-sozialen Aspekt von Verordnungen und deren Durchsetzung.