Nicht nur das,denn auch wenn der Veranstalter z.B. ein Schild "Betreten verboten!" aufstellt kann niemand (!) sagen "Das reicht nicht,da könnte ja ein Kind in den Bach/die Grube fallen/Über den Abhang fallen."(usw.) Denn trotz aller Sicherheitsmassnahmen ist es so,dass die Erziehungsberechtigten immer noch die Verantwortung ihrerseits tragen,dass nennt man Aufsichtspflicht. Wenn also der Veranstalter ein Gelände ausreichend abgesichert hat und entsprechend vor dem Betreten warnt und denoch (!) ein Kind das Gelände betritt und sich verletzt,weil es die Hinweise missachtete und die Erziehungsberechtigten nicht das Kind in Blick hatten,dann kann man nicht dem Veranstalter die Schuld zuschieben nach dem Motto "Der hätte darauf achten müssen,dass dem Kind nichts passiert.".