Weihnachtsgans für 64 €

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Norbert

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Hallo Meine Frau hat am Freitag beim Schlachter eine Weihnachtsgans bestellt . Ich komme heute von der arbeit und höre den Preis 64 € für eine 4 Kilo Gans :schock1 :schock1 :schock1 haben die ne Scheibe :kopfhau Na jedenfall habe ich da angerufen und die Bestellung storniert , steht für mich in keinem Verhältniss . Der Schlachter sagt bestellt ist bestellt , die Bestellung ist verbindlich und wenn ich sie nicht abhole schickt er mir trotzdem die Rechnung . Ich sagte OK , ich habe es vernommen wir hören dann noch mal von einander . Mir Scheißegal wie weit das geht , hier geht es ums Prinzip , zumal ich ja auch noch storniert habe und nicht einfach nicht abgeholt habe . Ich bin ja gerne bereit was auszugeben , wenn es was besonderes ist , aber für ne olle Gans Na dann Frohe Weihnachten :D
 
Holla die Waldfee! Das sind mal locker 16 Öcken pro Kilo :schock1 Kommt aber darauf an, was für eine Gans - für ne "BIO"-Gans kommt das schon mal hin. Letztes Jahr waren die Preise so zwischen 10 und 18 Öcken pro Kilo (Je nach Gans und Anbieter) - Preise vergleichen lohnt sich! Dieses Jahr gibt es bei uns Krustenbraten ;-) Fragt doch mal direkt bei einem Gänsebauern in eurer Nähe nach - die sind oftmals günstiger. Bestellt ist bestellt? Ah ja! ?! Ich meine, Du hast frühzeitig storniert! Frohes Fest - trotzdem :)
 
Mei .... das sind Preise. Für das Geld kannste aber auch essen gehen und brauchst nicht mal selber in der Küche stehen. Ist wenigstens bekannt, wo die Gans herkommt, ich meine, wenigstens vom Bauernhof im Land oder werden die aus der Massentierhaltung geholt und dann nur hier mit Aufschlag verkauft?
 
Es ist halt ewas teurer Guten Geschmack zu haben..aber rechne mal ..Rinderfilet hat nen Kilopreis von 30 €..und das gönnt man sich ja auch mal..
 
Na gut ich gebe zu ich kenne die Preise nicht , nur beim Discounter um die Ecke bezahle ich 15-20 € da dachten wir ein Frische vom schlachter kostet dann eben 35-40 € aber 64 € ist schon heavy zumal nur 4 Kilo Norbert
 
Es ist halt ewas teurer Guten Geschmack zu haben..aber rechne mal ..Rinderfilet hat nen Kilopreis von 30 €..und das gönnt man sich ja auch mal..
Ja sicher, aber da werfe ich nicht 50% Gewicht als Knochen weg. Das Gänsefleisch kommt dann schon in die Region eines guten Filetsteaks. Auf der anderen Seite - Wenn es eine gute Aufzucht war und das Tierchen eine gute Zeit hatte, sind halt deutsche Preise. Gestern Abend bei Spiegel TV gab es einen Bericht über Gänsehaltung und Gänsestopfleber aus Ungarn, da vergeht einem der Appetit!!! Gruß Stucki
 
Es ist halt ewas teurer Guten Geschmack zu haben..aber rechne mal ..Rinderfilet hat nen Kilopreis von 30 €..und das gönnt man sich ja auch mal..
Ja, aber mit 4 Kilo Rinderfilet bekommt man ne Menge mehr Leute satt als mit 4 Kilo ganzer Gans - mit Knochen. :)
 
mein Qualitäts Bio-Tofu kostet zum Glück weniger und da bleibt kein wegwerf Rest :thumbsup:
 
Ente knusplig geblaten... mit Leis... nur 5,50 Eulo beim China-Imbiss :zunge
 
Du hast dich also vorher nicht über den Preis informiert? Tja, dann lass es dir schmecken. :kopfhau
Ja wer lesen kann ist voll im Vorteil ;) :) Meine Frau hat die Gans bestellt , das soll heißen das wir da zweierlei Ansichten haben was den Wert einer Gans betrifft :thumbsup:
 
Moin Nobse... tz tz tz - Großstädter! :p Mein Nachbar füttert eine für mich mit durch und ich gebe ihm 'ne Flasche Schluck, die wir auch noch gemeinsam beim Schlachten leeren :D Frohe Weihnachten... Gruß Bora (den du letztes und dieses Jahr mal besuchen wolltest)
 
Wer weiß, vielleicht war´s ja die goldene Gans, dann ist der Preis doch das absolute Schnäppchen! ^^
 
Wenn ich überlege, dass ich ein ganzes Reh für 70 € bekomme (auseinander genommen und handlich verpackt)... okay mein Schwager ist Jäger. Aber 64€ für eine Gans ist schon ziemlicher Wucher. Dann hoffe ich mal, dass sie richtig gut schmeckt und die Ausgabe sich gelohnt hat ^^
 
Hallo Norbert, Schon immer gilt der Grundsatz „Pacta sund servanda.“ – übersetzt: Verträge sind zu erfüllen. Von einem einmal geschlossenen (Kauf-)Vertrag kann auch ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nicht ohne weiteres zurücktreten. Der weit verbreitete Irrtum es gelte immer ein vierzehntägiges Rückgaberecht stimmt nicht. Der in § 433 BGB normierte Kaufvertrag legt beiden Vertragsparteien Pflichten auf, die sie zu erfüllen haben und aus denen sie nur unter besonderen Umständen freikommen. Wann also hat der Verbraucher gegenüber einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ein sog. Rücktrittsrecht? Zu unterscheiden ist zuerst zwischen dem „echten“ Rücktritt und dem „Widerruf“, sowie dem vertraglich vereinbarten Rückgaberecht. Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur unter besonderen Umständen möglich. § 323 BGB sieht ein Rücktrittsrecht immer dann vor, wenn die fällige Leistung einer Partei nicht oder nicht so wie vereinbart erbracht wurde. Jedoch muss der nicht- bzw. schlecht leistenden Partei eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung eingeräumt werden. Erst wenn diese Frist verstrichen ist oder sie unter den besonderen Voraussetzungen des Absatzes 2 von § 323 BGB entbehrlich ist, besteht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Der gesetzliche Rücktritt vom Kaufvertrag setzt also eine Vertragspflichtverletzung des Verkäufers voraus. (ich glaube, das trifft hier nicht zu) Ein Rücktrittsrecht - oder hier besser „Rückgaberecht“ - kann jedoch auch vertraglich vereinbart werden. So z. B. in den AGB der Elektronikdiscounter oder den Baumärkten. Hier besteht ein meist 14 Tage dauerndes Rückgaberecht, das der Verkäufer seinen Kunden freiwillig einräumt. Hier kann der Käufer oft ohne weitere Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten. Vorausgesetzt wird jedoch üblicherweise gerade bei Kleidung, dass diese ungetragen ist oder z. B. bei Software, dass diese sich in der ungeöffneten Originalverpackung befindet. Von diesen Rücktrittsrechten zu unterscheiden ist der Widerruf. Das Rechtsinstitut des Widerrufs hat der Gesetzgeber geschaffen, um den Verbraucher in besonderen – für ihn unvorteilhaften – Situationen beim Kaufvertrag zu schützen. So z. B. bei Käufen im Fernabsatz. Dies ist immer der Fall, wenn sog. Fernkommunikationsmittel zum Kauf verwendet werden. Also Bestellungen per Fax, Brief, E-Mail oder Internet. Hier räumt der § 312d i. V. m. 355 BGB dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ein. Ebenso verhält es sich bei den Haustürgeschäften, also beim Verkauf von Waren durch einen Vertreter, der den Verbraucher zu Hause aufsucht (§§ 312, 355 BGB). In allen Fällen dringend zu beachten, ist die rechtzeitige also fristgerechte Erklärung des Rücktritts, bzw. die Rückgabe oder Rücksendung des gekauften Artikels. Schau am Besten mal, ob ggf. eine Pflichtverletzung des Verkäufers vorlag (z. Bsp. falsche oder gar keine Angabe zum Preis) und ob Du innerhalb der 14-Tage-Frist warst. Ist zwar noch keine Garantie, aber einen Versuch wert. Wenn es nicht klappen sollte, lade Dir den Händler und drei weitere Leute ein, mache Rotkohl und Klöße dazu und lass Dir von jedem 10 € Unkostenbeitrag geben, dann hast Du den Großteil des Preises wieder raus. 8o
 
Also, meine Onkel ist auch Geflügel-Wirt und da bommt das mit den Preisen schon hin. Natürlich sind das keine Gänse aus mastbetrieben sondern Freilebene, die das halbe Jahr auf der Weide mit Teich leben, das ist halt erheblich mehr aufwand. Desweiteren schmecken Gänse mit richtig Muskeln anstatt Fett richtig gut! Würde mir aber auch keine so Teure Gans leisten können, wenn ich sie nicht zum Selbstkostenpreis bekomme. Früher als ich dort noch mitgearbeitet hat, waren da schon mal gänse für 100 € dabei, natürlich dann auch um einiges Schwerer. LG Volker
 
Muß ich Volker zustimmen... Ich habe mich gestern mal umgehört bei unseren *Weihnachtsgänse-Essern*. Der Preis einer vier-fünf Kilo Gans liegt in dieser Preisklasse. Wünsche euch einen guten Hunger! Und das nächste Mal beim Bestellen nach dem Preis fragen.
 

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