Original von O****
Original von Dani Aber zum mitnehmen von einer Armbrust kann ich dir etwas sagen. Lass sie zuhause, Armbrüste fallen unter das Waffengesetz, sie sind zwar legal zu kaufen, ...... Warum das so ist: Der Gesetzgeber sagt, alles was mit vorgeballter Energie eine weile lang getragen wedern kann (Dazu gehört eine gespannte Armbrust) und alles was einen Lauf oder laufähnlichen Kanal besitzt (Dazu gehört die Armbrust mit ihrem Bolzenkanal auch) fällt unter das Waffengesetz. ....
Waffenrecht Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (Feuerwaffen) auch Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen sowie die
Armbrust als sonstiger Gegenstand;
nicht geregelt ist der Bogen.Damit könnte nan doch offiziel im Wald wildern ?oder Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen und Armbrüste können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden. Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung: * Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6 mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 ? wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind. * sonst: Vollendung des 21. Lebensjahres. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. ? Dies gilt nicht für die o.a. Waffen. * Zuverlässigkeit (§ 5) fehlt z.B. bei Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu mehr als 60 Tagessätzen wegen sonstiger Tat; bei wiederholtem oder gröblichem Verstoß gegen WaffenG, SprengstoffG oder BundesjagdG, bei Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung. * Persönliche Eignung (§ 6) fehlt z.B. bei Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit, psychischer Krankheit oder der Gefahr des unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgangs. * Sachkunde (§ 8) setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Schießen / Altersgrenzen (§ 27) Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis Auf Schießstätten darf ohne Erlaubnis geschossen werden: * ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen * ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder anwesend ist und eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt * ab 16 Jahren: ohne jede Einschränkung Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
Für das Schießen mit der Armbrust gilt keine Altersbegrenzung. Quelle:
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND GRuss von einem, der bei der Schlacht von Lucka 4 Polizisten seine Armbrust zeigen musste und die sich wie Kinder dafür interessiert haben.