Michael
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Papsturkunden halte ich für relativ sicher. Aber auch bei denen gab es einige Fälschungen (z.B. Quam Amabilis Deo von 1131). Ein viel größeres Problem ist die Rückdatierung von Ordensregeln und -statuten. Hier wurden sehr oft neue Beschlüsse sogar 100 Jahre zurückdatiert. Dann sieht es für uns so aus, als ob diese Beschlüsse bereits viel älter waren. Das ist leider ein Fakt. Zur Templerregel (da kenn ich mich nicht so aus): Gibt es denn noch die Originaldokumente dazu mit dem Siegel der Meister oder sind das nur Abschriften aus späterer Zeit, so wie bei den Hospitalitern? Denn es lässt sich nachweisen, dass bei Abschriften oder Übersetzungen veraltete Begriffe durch Neuere ersetzt wurden. Zur Cappa Clausa: Die Templer wurden 1240 und die Hospitaliter 1248 von der Cappa Clausa über der Rüstung befreit. Das steht fest. Warum benötigte es die Erlaubnis des Papstes um von diesem Kleidungsstück befreit zu werden? So ein Vorgehen ist mir vor 1240 nicht bekannt (ausser bei der Farbe der Kleidung). Dazu kann es nur zwei Antworten geben (für weiter bin ich offen): 1. Die Orden unterlagen seit der Gründung einer Art 'Dresscode' und durften nur bestimmte Kleiderschnitte tragen. => Dagegen spricht, dass die verschiedenen Orden (nicht nur Ritterorden) an sich schon unterschiedliche Schnitte trugen: Benediktiner, Augustiner usw. waren unterschiedlich (Kutte, Skapulier). Ausserdem enthält das Statut von Margat eine Kleiderliste in der kein Schnitt festgelegt ist und die auch nicht päpstlich abgesegnet war, soweit ich weis. Also wird es wohl Antwort 1 eher nicht sein. 2. Der Papst hat irgendwann nach 1206 und vor 1240 bestimmt, dass diese Cappa Clausa getragen werden muß. Nur dann ist es erforderlich diese Bestimmung von denselben wieder aufheben zu lassen. Diese Antwort erscheint mir realistischer! Er hat ab 1240 für die 'Kämpfenden' diese Bestimmung wieder aufgehoben, da es sich herausstellte, dass die Kleidung im Kampf behindert. Wann könnte der Papst die Bestimmung eine Cappa Clausa zu tragen beschlossen haben? => Ganz klar, bei der größten Kirchenreform des Hochmittelalters, am 4. Lateraner Konzil (1215). Waren die Templer, Hospitaliter und anderen Orden an diesem Konzil anwesend und mußten sie sich an die Beschlüsse halten? => Selbstverständlich! Die Anwesenheit der Ritterorden ist belegt. An die Beschlüsse mußte sich gehalten werden, da sonst ein Verlust der Privilegien die Folge sein konnte, was Päpste nach Innozent III im Laufe des 13. Jahrunderts immer wieder durch Schreiben (2x jährlich) forderten. Was waren die Beschlüsse des 4. Lateraner Konzils? Quelle: https://sourcebooks.fordham.edu/basis/lateran4.asp Lateinische Version ist auch zu finden... Erst nur einige, die zusätzlich klar machen, dass sich auch die Ritterorden und nicht nur Priester und Bischöfe daran halten mußten: (nur eine kurze Zusammenfassung und nicht der gesamte Text der Kanons) Kanon 57 (betreffend den Confratres und Donaten): Only members of a religious order and those who have given their possessions to the order, retaining for themselves only the usufruct, may be buried during the period of an interdict. To religious coming to an interdicted locality, only one church may be opened, and that merely once a year. Kanon 13 (das hat vor allem den Deutschen Orden getroffen, die durften ersmal keine eigene Regel erstellen um mussten die Regel von bestehenden Orden annehmen): The founding of new religious orders is forbidden. New monasteries must accept a rule already approved. A monk may not reside in different monasteries nor may one abbot preside over several monasteries. Es gibt hier noch mehr Beispiele, aber dann 'platzt' meine Antwort. Dann der Entscheidende Kanon 16 (ganzer Text): Clerics shall not hold secular offices or engage in secular and, above all, dishonest pursuits. They shall not attend the performances of mimics and buffoons, or theatrical representations. They shall not visit taverns except in case of necessity, namely, when on a journey. They are forbidden to play games of chance or be present at them. They must have a becoming crown and tonsure and apply themselves diligently to the study of the divine offices and other useful subjects. Their garments must be worn clasped at the top and neither too short nor too long. They are not to use red or green garments or curiously sewed together gloves, or beak-shaped shoes or gilded bridles, saddles, pectoral ornaments (for horses), spurs, or anything else indicative of superfluity. At the divine office in the church they are not to wear cappas with long sleeves, and priests and dignitaries may not wear them elsewhere except in case of danger when circumstances should require a change of outer garments. Buckles may under no condition be worn, nor sashes having ornaments of gold or silver, nor rings, unless it be in keeping with the dignity of their office. All bishops must use in public and in the church outer garments made of linen, except those who are monks, in which case they must wear the habit of their order; in public they must not appear with open mantles, but these must be clasped either on the back of the neck or on the bosom. Die Tonsur lassen wir mal weg! Aber entscheidend ist, dass die meisten Bestimmungen aus Kanon 16 später in den Statuten von 1262 zu finden sind (Verzierungen an Gürteln, Sätteln...). 1262 war das nächste Generalkapitel (nach 1215) an dem Beschlüsse zusammengefasst und als Statuten festgehalten wurden. Die Sachen mit den geschlossenen Mänteln oder der Cappa Clausa ist 1262 jedoch kein Thema mehr (wurde 1248 und 1259 durch den Papst aufgehoben). Wahrschinlich deshalb taucht die Cappa Clausa nicht in den Statuen von 1262 auf, da dort nur die um 1262 noch gültigen Regelungen zusammengefasst wurden. Was heisst das jetzt für die Ritterorden in Verbindung mit der Cappa Clausa: Ab 1215 mußte die Cappa Clausa in der Öffentlichkeit, also ausserhalb des Konvents, getragen werden. Die Cappa Manicata, also die Cappa mit Ärmel, durfte nicht mehr für liturgische Zwecke und auch nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden. Im Kanon 16 gibt es ja schon eine Ausnahme für das Tragen der Cappa Clausa. Diese Ausnahme sehe ich im übertragenen Sinn so, dass wenn ganz sicher ist, dass es zu einem Kampf kommt, dann wird von der Cappa Clausa befreit. Wenn in eine Schlacht gezogen wird, dann wurde die Cappa Clausa wohl nicht getragen. Anders sehe ich das z.B. auf Reisen im allgemeinen und auch auf Reisen durch Feindgebiet, oder auch in Burgen im Genzgebiet oder beim Pilgerschutz. Es kam dort wohl in den wenigsten Fällen in dieser Zeit zu einem Kampf. Und wenn doch, dann behinderte die Cappa Clausa. Man darf aber nicht vergessen, dass selbst im 13. Jahrhundert der Großteil der Ritter, die unter dem Banner der Hospitaliter Pilgerschutz betrieben oder Burgen besetzten, eher bezahlte Ritter (Söldner) waren und im Verhältnis nur wenige echte Brüder unter diesen waren. Diese Söldner trugen natürlich keine Cappa Clausa. Somit wären die Brüder in der Cappa Clausa nicht völlig hilflos gewesen, da mit Unterstützung der Söldner zu rechnen gewesen wäre. Als dann die Gebiete wieder gefährlicher wurden (ab ca. 1238 nach dem 10 jährigen Frieden) war es dann nötig die Cappa Clausa abzulegen und 'funktionierendere' Kleidung über der Rüstung zu tragen, da viel häufiger mit Angriffen auf Burgen, Pilger oder auf Reisen zu rechnen war. Somit war es allen Brüdern ab 1215 vorgeschrieben die Cappa Clausa in der Öffentlichkeit, ausserhalb des Konvents, zu tragen. Somit auch über der Rüstung, ausser sie zogen in eine Schlacht. Es war ihnen Vorgeschrieben, aber ob sie sich daran hielten ist eine andere Sache. Mit dem Papstschreiben von 1240/ 1248 durften sie die Cappa Clausa auch dann ablegen, wenn sie durch gefährliche Gebiete reisten oder wenn sie sich in solchen aufhielten (z.B. auf Burgen an den Grenzen). Ich hoffe ich konnte das vernünftig erklären und hab nichts vergessen? Auf dem Schalchtfeld war die Kleidung der gerüsteten Brüder meines Erachtens genau so, wie es Daniel gezeichnet hat.