Marled, jeder normal denkende Mensch würde deine Frage mit JA beantworten. Tatsächlich ist es aber inzwischen so, dass man sich die Nutzung nahezu jedes Popels lizensieren lassen kann. So zB auch Pflanzen, Pflanzenpräparate oder Anwendung derselben, was viele naturvölker um ihr angestammtes Recht und Erbe bring, weil irgendeine Pharmafirma ihnen nicht nur die Rohstoffe wegplündert, sondern ihnen auch traditionell hergestellte Arzneien zu verkaufen verbietet... Ich bin ja auch der meinung, dass ein Bäcker fürs Backen, ein Dachdecker fürs Dachdecken und ein Musiker fürs musizieren bezahlt werden sollte, aber auf mich hört ja keiner... Die Himmelsscheibe, um mal bei dem Beispiel zu bleiben, "gehört" ja jemandem, nämlich dem Bundesland, in dem sie gefunden wurde. Das ist ganz klar im Gesetz über Schatzfunde geregelt. Nun kann das Land seine rechte an jemand anderen abtreten oder mit der Wahrung dieser rechte beauftragen - eine natürliche oder auch juristische Person. Dazu kommt, dass die Himmelsscheibe, so, wie wir sie kennen, ja nicht in diesem Zustand aus der Erde gehopst kam.Sie musste ja auch erst gereinigt und restauriert werden. Dadurch ist ein neues Werk entstanden, so blöd sich das anhören mag. Etwas anderes ist es mit Rekonstruktionen. Auch da entsteht quasi etwas Neues, auf das man dann selber - als Rekonstrukteur - Urheberrechte anmelden kann. Wenn es also den Thorsbergkittel nur als verdrecktes, verschlissenes, kaum als Kleidung erkennbares "Lumpestück" gibt, kann dich keiner daran hindern, dich damit auseinanderzusetzen, den Stoff nachzuweben, ihn zu färben, wie er hätte sein können, ihn nachzunähen, dir zu überlegen, wo hinten und vorne ist, ob das seltsame Stück am Ärmel nun ein Flicken ist oder so gehörte etc. Einen genau gleichen Thorsbergkittel - also eine Replik deiner Rekonstruktion - dürfte dann auch keiner ohne deine Genehmigung nachschneidern. Kommt bei der Auseinandersetzung mit den Fragmenten durch einen anderen ieder etwas anderes heraus, ist dies ein neues "Werk" im Sinne des urheberrechts.