Beka
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Der Sachverhalt stellt sich nun wie folgt dar: Darf ich ein Bild eines von mir erworbenen Abgusses veröffentlichen und den Abguss auf einer VA zeigen?
- Es geht hier nicht mehr um die Rechte am Original, sondern um die Rechte an dem Abguss.
- Die Rechte an dem Abguss an sich stehen hier dem Eigentümer - Silvia - zu. Der Abguss stellt keine urheberrechtlich rerelevante Schöpfungstätigkeit dar. Andere Rechte des Hersteller des Abgusses sind nicht zu erkennen. Daher kann Silvia alles was Sie möchte mit dem Abguss machen - zerstören, bemalen und eben auch fotografieren. Der Abguss tangiert wohl auch nicht die Rechte des Originals, da es sich unzweifelhaft nicht um das Original handelt und hier eben auch kein Plagiat gegeben ist.
- Damit geht einher, dass Silvia den Abguss jedem zeigen kann den sie möchte und den Abguss auch auf Veranstaltungen jeglicher Art zeigen darf, denn das Recht hierzu hat Sie mit dem Erwerb des Abgusses erworben. Dabei sollte es unerheblich sein, ob es sich um eine VA mit kommerziellen Charakter oder eine "freie Bildungsveranstaltung" handelt.