Stop mal, das mit dem Sachsenspiegel oder besser seinen Änderungen sollte doch jetzt geklärt sein. Die Aussagen der Wissenschaftler stehen soooo nicht im Widerspruch, eher wie die Aussage, im StGb von 1871 steht auf Mord die Lebenslange Haftstrafe , die nach 15 Jahren überprüft gehört. Das steht zwar so ähnlich im StGb und das ist auch von 1871, nur dieser Paragraph wurde mehrfach geändert bis zu seiner heutigen Fassung. Neben eventuellen Schreibfehlern gibt es auch in mittelalterlichen Gesetzestexten, in allen übrigens, auch bewußte redaktionelle Änderungen, die Inhalte betreffend. Nur sind diese Änderungen nicht so dokumentiert, wie das bei den heutigen Gesetzestexten üblich ist. Die ursprünglich nur in Bücher eingeteilten Texte wurden in Abschnitte und Paragraphen unterteilt, Straftatbestände eingefügt und weggelassen, Bilder aktualisiert usw.. Wenn also im Braunschweig von 1475 Zauberei allein nicht zum Verbrennen führte, bedeutet das nur, das wohl die Richter eben der Frau ihren christlichen Glauben "abkauften", weswegen sie ja einen Eid schwören konnte und deshalb verbannt wurde. Es gibt da in den Tiefen des Staatsarchivs auch noch den Fall einer Giftmörderin, die enthauptet wurde. Geht mal davon aus, das der heutige Professor Behringer die Worte richtig abgeschrieben hat, wie er sie in der Quelle mit Buch, Paragraph und Abschnitt angegeben hat. Er hat nur ,aus welchen Gründen auch immer, das Erscheinungsjahr und den Erscheinungsort vergessen anzugeben, wodurch eben suggeriert wird, es stünde so im Urprungstext. Tempel-Anneke hingegen wurde 1663 nur wegen Zauberei verbrannt, was nun vermuten läßt, das die Aussage des Redakteurs von 1717 , das "oder " stünde im Text von 1598? als wahr erscheinen läßt. Wenn das alles so einfach wäre, gäbe es die Sachsenspiegel - Forschung nicht ;-). Und meine Äußerungen würden sich für Leute, die sich nie so richtig mit dem Thema befaßt haben/befassen konnten , nicht so konfus erscheinen. Und nebenbei, es ist als Nichtmuttersprachler wohl auch garnicht so einfach, die einzelnen Texte überhaupt inhaltlich zu erfassen. Das dann mit den manchmal in Kanzlei -Niederdeutsch geschriebenen Prozeßakten zu vergleichen, einschließlich der "Sauklauen" und "Schreibfehler" ... Allein mit dem Schicksal der Tempel Anneke beschäftigen sich nach der Zahl der Quellen 9 ! Leute !!! Also da kann man schon mal ne Kleinigkeit nicht erwähnen, zumal der Herr Behringer zu seinem Thema ja auch noch Schwabenspiegel und die "Carolina" mit beachten wollte. Und ja eigentlich Hexenprozesse allgemein zum Thema hat. Ändert aber nichts daran, das zwischen dem ersten und letzten so ~200 jahre liegen, so je ~ 2-3? Ausgaben Sachsen- bzw Schwabenspiegel und ??? n paar Änderungen der Carolina. Dazu noch einige andere fürstliche Erlasse und Gesetze so wie kirchliche Edikte. Und die Teile wollen bei jedem Fall eigentlich bei der Bewertung hinzugezogen werden. Sowas 100 fach auswerten, vielleicht noch in einer einem fremden Sprache:
http://de.wikipedia.org/w/index.php...nneke_(1663).jpg&filetimestamp=20100920015958 ist ganz sicher nicht soo einfach. Das Ende der Hexenprozesse finden, ist ja noch recht einfach, der Anfang ist da aber für mich der interessantere Teil. Da gibts aber wenige Namen, und noch weniger Akten. Und keine/kaum Bezüge auf die angewendeten Gesetze. Weswegen man eben die jeweils gültige Fassung nennen sollte, die wahrscheinlich zur Verurteilung geführt hat, und nicht einfach "Carolina" oder was auch immer. Wenn Rechnungen für Feuerholz das Ende eines Menschen dokumentieren-----, finde ich irgendwie makaber.