aixlibris
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Kein Thema Und wenn Du etwas Spezielles suchst, dann melde Dich einfach.
zitiert aus Petra Nagel, "Die Bedeutung der " Disquisitionum magicarum libri sex" von Martin Delrio für das Verfahren der Hexenprozesse"(Dissertation im Fach Rechtswissenschaft in der Reihe: Europäische Hochschulschriften), Ss. 303/304 Zur Verbrennung:"Ist nicht die Obrigkeit das Schwert von Gott zur Rache an den Bösen gegeben worden ? " ( Anm.: Römer 13,1) und "Das wird erstens durch göttliches Recht bewiesen, in Exodus 22, 17: " Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen" An welcher Stelle die lateinische Sprache sehr weit offen ist und nicht allein auf Giftmischer zu beschränken ist, wie weder die griechische noch die hebräische."
zitiert aus Petra Nagel, "Die Bedeutung der " Disquisitionum magicarum libri sex" von Martin Delrio für das Verfahren der Hexenprozesse"(Dissertation im Fach Rechtswissenschaft in der Reihe: Europäische Hochschulschriften), S. 320 Informationen zur Exkommunikation findet man im Codex Iuris Canonici ( CIC ) im Buch 6, Can. 1364 — § 1- Can. 1369 und zwar im Sinne einer Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae)" Hinsichtlich der Strafe des Feuers: Sie ist auch mit Recht anerkannt worden und von den brandstifterischen Malefikanten her allgemeines Gewohnheitsrecht in Europa, das auf alle Magier, Malefikanten, Weissager und Lamien ausgedehnt worden ist. Weil sie Abtrünnige vom Glauben, Häretiker und gegen die Natur Sündigende sind, ist dies für all diese die legitime Strafe. ....Nichtreuige sind also lebendig zu verbrennen, Reuige vorher zu erdrosseln."
Tja Wilfried, ich habe leider immer noch nicht den Beleg für Deinen genannten Hexenprozeß von 1258 gefunden. Das würde mich schon einmal interessieren woher diese Jahreszahl stammt, ob die Quelle als seriös zu bezeichnen ist und wo und wem der Prozeß gemacht wurde. Richtig ist zumindest, daß die im Jahre 1252 durch Innozenz IV herausgegebene päpstliche Dekretale "Ad Extirpanda" den Beginn der Inquisition begründete. Es hat selbstverständlich auch im 13. Jhd. Prozesse gegeben, aber nicht im Sinne dessen, was wir aus heutiger Sicht als Hexenprozeß bezeichnen, sondern es handelte sich zu dieser Zeit noch um Ketzerprozesse in denen aber durchaus begriffe wie "Zauberer" oder "Hexe" vorkamen. Gerade z.B. die "Waldenserverfolgung" wird als Wiege des Hexenglaubens angesehen. Nach den jüngsten Untersuchungen muß man davon ausgehen, daß der moderne Hexenbegriff erst während des Konzils von Basel , in den Jahren 1431-1437, erfunden und später in die Vergangenheit projiziert worden ist. Allgemein können wir daher ausgehen, daß wir tatsächlich erst ab dem 15.Jhd. in Deutschland von "echten", aktenkundigen Hexenprozessen sprechen können. Und nach der Herausgabe der "Hexenbulle" und des "Malleus" ist es sogar eine unumstößliche Tatsacheder erste Hexenprozeß war nun mal 1258 , dann gehts in Südfrankreich weiter.
Genau das wäre auch meine Frage ! :thumbsup: Ich denke nämlich nach wie vor, daß Wilfried hier einiges durcheinander gebracht hat, und ich hoffe das meine obigen Beiträge dies ein wenig klären konnten. Und nach wie vor: nur eine seriöse Quelle ist eine gute Quelle, und da gehören nun einmal beleglose Beispiele aus dem Internet nicht gerade zu...Wilfried, würdest du bitte "hexenprozeß" defineren? Und wo hast du 1258 hier? Ich kenne es als entweder 1275 oder 1324 - und selbst das ist definitionsabhängig.
Zitiert aus Maihold, Harald: « Got is selve recht »:Vom strafenden Gott zur göttlichen Strafe – Straftheologien im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, aus: In medias res, ius.full 5/11, S.104In der Pariser Scholastik bildet sich daraus ein « dritter Ort » zwischen Himmel und Hölle, wo nicht ewige, sondern zeitliche Reinigungsstrafen im Jenseits abgegolten werden: das Fegefeuer. In Dantes « göttlicher Komödie » wird das Purgatorium zu Beginn des 14. Jahrhunderts zu einer festen Grösse, auf der die Ablassprediger des Spätmittelalters aufbauen werden, denn die Bindegewalt über diese Strafen wird direkt dem Papst zugeschrieben. Mit der Entscheidung über die Verweildauer einer Seele im Fegefeuer wird auch die göttliche Strafe quantifizierbar und proportionierbar, was nicht ohne Auswirkungen auf die Strafzumessung im irdischen Strafverfahren bleiben wird.
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