Hexenverfolgung

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Steht alles ganz genau in den obigen Beiträgen beschrieben. Die Beiträge sind mit viel Schweiß und Arbeit geschrieben und es erfordert eine immense Quellenarbeit, und das alles, damit fatale Irrtümer bezüglich dieser Themik nicht auch in diesem Forum verbreitet werden, sondern damit wir uns, als "Mittelalterforum" deutlich von derartigen Spekulationen abgrenzen können. Darum auch hier noch einmal die Bitte: Erst richtig lesen -> dann posten ! siehe auch: Richtig lesen = Richtig schreiben
 
Aber ich habe doch nichts behauptet, ich habe ja lediglich gefragt, ob das so richtig ist. Mir fehlt etwas der Überblick hier. :S
 
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Ich gestehe: 1258 kann ich nicht belegen, auch 1275 nicht , nicht einmal, das es in Südfrankreich die ersten Hexenprozesse gegeben hat..... Nur das sich die Artikel 13 der von Aixlibris genannten Sachsenspiegel inhaltlich unterscheiden, das kann ich lesen und belegen: In der Ausgabe der SLUB Dresden ( entstanden um 1360 in Meißen) steht eineindeutig: Welch christenma od Wip ungloubig is un .... in der Ausgabe von 1560, editiert 1595, redigiert von ... , Ulm 1717: Welcher Christenmann oder Weib und gläubig ist, oder ...... Also 1350 ungläubig+ die anderen Vergehen wahlweise, beides muß vorliegen 1595??, sicher 1717 , neubearbeitete Ausgabe von 1863: sowohl als auch, nur "und gläubig" reicht zur Verurteilung. Darin sehe ich schon eine Änderung der Rechtsauffassung, denn das wort "oder" gab es auch 1350, wie man an dem zitierten Satz sehen kann. Somit zitiert der Prof Maihold weiter oben falsch, wenn er den Sachsenspiegel von 1225 oder 1360 zitieren will (den von 1225 kann er nicht zitieren, denn dessen genauer Wortlaut ist unbekannt), er zitiert wahrscheinlich richtig, so er einen frühneuzeitlichen zitiert. Die Ausgabe von 1863 war noch Rechtsleitfaden in einigen Ländern des deutschen Reichs bis 1900, Einführung des BGB und wurde auch danach noch des öfteren zu Rate gezogen in Zivilsachen.
 
Somit zitiert der Prof Maihold weiter oben falsch, wenn er den Sachsenspiegel von 1225 oder 1360 zitieren will (den von 1225 kann er nicht zitieren, denn dessen genauer Wortlaut ist unbekannt), er zitiert wahrscheinlich richtig, so er einen frühneuzeitlichen zitiert.
Maihold zitiert in seinem Text nicht eine bestimmte Sachsenspiegelausgabe, sondern bezieht sich allgemein auf die vermeintliche Enstehungszeit der Schrift an sich um 1225. Weiterhin zitiert er, neben dem Schwabenspiegel, damit auch nicht wörtlich aus einer der Ausgaben, sondern aus dem Buch von Behringer ( siehe Fußnote 11). Dort steht:
Swelk cristen man ungeloubich ist oder mit zoubere umme geit oder mit vergiftnisse, unde des virwunnen wirt, den sol man uph der hurt burnen.
zitiert aus W. Behringer: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, Dokument 39, S 41, dtv, 2010 Welche der Ausgaben dafür jetzt für Maihold oder Behringer zu Grunde liegen mögen, sind eigentlich völlig belanglos, da es hier um die Rechtsaussage geht und nicht um Schreibweisen der mittelalterlichen Regionaldialekte. Damit dürfen sich die Sprachforscher und Germanisten beschäftigen. Aber vielleicht solltest Du meinen Tip beherzigen und bei Maihold oder Behringer direkt anfragen. Dann könntest Du Maihold auch gleich über seine vermeintlichen Irrtümmer aufklären. :whistling:
 
tja, da sind aber zwei verschiedene Rechtsauffassungen dokumentiert. Einmal die der frühen Neuzeit mit" Hexenverfolgung" Unglaube oder Schadzauber und einmal die mit Schadzauber und Unglaube. Nicht nur die Dialekte sind unterschiedlich, wie Du weißt, sondern der Inhalt unterscheidet sich ganz wesentlich. Ich denke mal, der unterschied zwischen "und" und "oder" ist auch Nichtgermanisten klar. Die von Dir bzw Herrn Behringer oder wem auch immer genannte Rechtsvorschrift ist nun wahrlich nicht gleich mit den frühen Handschriften. Und wenn ein Buch eines Rechtsgelehrten solch einen gravierenden Fehler enthält ... Jedenfalls kann keiner behaupten, Eike von Repgow habe das Verbrennen von "ungläubigen" oder von Giftmischern oder von Zauberern als Rechtspraxis empfohlen. "ungläubige " Giftmischer, "ungläubige" Zauberer, die auch noch Christen sein müssen soll man auf einem "Herd" verbrennen, steht in den älteren Ausgaben. In den jüngeren steht "Ungläubige" , Giftmischer, Zauberer soll man auf Scheiterhaufen ("Hörden" ) verbrennen. Und ein Rechtswissenschafter weiß um die zeitlich und inhaltlich unterschiedlichen Sachsenspiegel, sollte er zumindest. Es haben sich schließlich in der Zeit von 1225 bis 1863 etliche Rechtsauffassungen geändert. Und in der ganzen Zeit galt "der Sachsenspiegel" als Rechtsleitfaden. Weswegen eben das Entstehungsdatum /Erscheinungsdatum Rechtshistorisch so interessant ist. Da es mich nun aber nicht interessiert, ob die "Hexenverfolgung" vor oder nach dem Erscheinen des Hexenhammers Einzug in die zivile Rechtssprechung gefunden hat, anders ausgedrückt, ob der Wahnsinn 1450 oder erst 1530 oder wann auch immer begann, spare ich mir weiteres. Ich verwahre mich nur gegen die Behauptungen, "die ( katholische) Kirche" sei schuld bzw . schon Eike v.Repgow hat das geschrieben. Beides sind falsche Behauptungen.
 
Wilfried, Dein Eifer hier etwas zu schreiben in allen Ehren, aber ich verstehe immer noch nicht auf was Du eigentlich hinaus willst, und es wird mir langsam etwas konfus. Wenn Du der Meinung bist, daß Behringer und Maihold Mumpitz schreiben, dann solltest Du das auch mit den beiden ausdiskutieren, aber nicht mit mir. Ich kann nur Quellenbelege in Form von Primär- und Sekundärquellen anbringen, wie es in der akademischen Welt üblich ist, diese korrekt zitieren und ggf. auch meine persönliche Meinung einbringen. Nicht Mehr, und nicht Weniger. Mein Vorschlag wäre daher: wenn Du ebenfalls eine diskussionswürdige Quelle hast, dann bringe sie doch einfach, wie ich es hier mache, als Zitat ein, sodaß wir alle etwas davon haben. Nur bloße Angaben und Jahreszahlen bringen uns hier nicht weiter, sondern verwirren nur. ;)
 
OT Nun langsam werde ich böse !!! Den Herrn Maihold hast DU zitiert als Sekundärquelle. Nachdem ich Dir bewiesen habe,das das nicht so sein kann, hast DU den Behringer aus dem Hut gezaubert, der auch wieder nur zitiert, Quelle unbekannt. Die von mir genannten Jahreszahlen dienen der Unterscheidung und Beschreibung DEINER Quellen von vorn. Was ich will, habe ich geschrieben, aber Du darfst es hier noch mal lesen: Zitat Post 126: "Ich verwahre mich nur gegen die Behauptungen, "die ( katholische) Kirche" sei schuld bzw . schon Eike v.Repgow hat das geschrieben. Beides sind falsche Behauptungen." Außerdem , zu Deiner Behauptung mit Primär und Sekundärquellen : das Zitat (Maiholt) eines Zitats (Behringer) aus dem Sachsenspiegel unbekannter Herunft als Quelle zu zitieren (Aixlibris) ... Kleine Definitionskunde Sachsenspiegel=Primärquelle Behringer = Sekundärquelle, Maihold???? Und das , obwohl Du Zugang zu Primärquellen hast, die man angeblich ohne große Mühe findet??? Sage mal, willst Du mich hier vorführen? OT off
 
Wilfried, Du brauchst mir nichts zu beweisen, denn was ich geschrieben habe das habe ich geschrieben, und was ich zitiert habe das habe ich zitiert und dazu stehe ich. Meine Quellenangaben sind m.E. logisch und nachvollziehbar, die Fußnoten verweisen auf die entsprechenden Textstellen, die Argumentation ist schlüssig und logisch. Mehr kann ich leider nicht tun und mehr als es zu lesen können andere nicht tun, und was Du daraus machst und welche Schlüsse Du daraus ziehst das liegt nicht in meiner Hand. Und da mir, u.a. auch von Dir, in einem anderen Thread Unhöflichkeit gegenüber einem anderen User vorgeworfen wird (obwohl ich mich dafür entschuldigt habe), wie soll ich dann eigentlich Deinen letzten Beitrag hier bewerten ? Ich denke die Konsequenz die ich daraus ziehen werde wird sein, daß ich hier nicht mehr schreiben, sondern nur noch interessiert mitlesen werde, denn eine realistische Diskussionsgrundlage sehe ich hier leider nicht mehr. Auch das war jetzt einmal kurz :eek:ff2 also :back
 
Jetzt möchte ich auch einmal, wie heißt das korrekt; " eine Lanze brechen" für aixlibris. Ich habe seine Beiträge in diesem thread alle gelesen und auch die links. Komischerweise habe ich es scheinbar verstanden worum es geht, trotz einiger fachbegriffe die ich nachschlagen mußte. Die arguments waren alle schlüssig und nachvollziehbar und die zitate gut und passend. Ich habe auch den Text von herrn Maihold gelesen aus dem aixlibris zitiert hat, s. den link, und auch da steht nichts anderes als das was aixlibris geschrieben hat, incl. der des Quellenbezugs zum buch von Behringer. Wilfried konnte hier leider aus meiner Sicht nnicht punkten, da das was er geschrieben hat mir selbst nach mehrfachen lesen immer noch unverständlich blieb. Das war ein recht konfuse und verwirrend , und ich wette anderen usern ging es genauso. Daher muß ich sagen das die quality von Wilfrieds beiträgen weit unter der von aixlibris liegen und ich wäre sehr enttäuscht wenn er jetzt nichts mehr schreiben wird. Und die fehlerhaften aussagen und spreculationen stammen nun definitv von Wilfried und ich denke es war nicht nur aixlibris recht sondern auch pflicht diese zu korrigieren, damit hier in Öffentlichkeit kein falsches bild zu historic tatsachen entsteht, Das sollte schließlich im allgemeinen sinne des forums sein. Wir hatten mit aixlibris aus meiner sicht einen fachlich kompetenten Kenner der thematik, der aber durch penetrante uneinsichtigkeit vergrault wurde und auch ich werde mir gedanken machen diesem forum vielleicht doch den Rücken zu kehren. Schade, aber ich kann aixlibris verstehen, das er wilfried nicht mehr als kompetenten discussionspartner ansieht. So, das war jetzt auch mal meine persönliche meinung dazu ansonsten kann ich mich aixlibris letztem statement nur anschließen : :back P..S @ wilfried: das persönliche Angreifen von aixlibris und nachtreten in 3 verschieden threads entspricht genau dem was du und gewisse weibliche user aixlibris vorwerfen. Darüber sollte man vielleicht auch einmal selbstkritisch nachdenken!
 
Du bist also nicht davon zu überzeugen, das in dieser deiner Quelle: https://ius.unibas.ch/uploads/publics/8735/20100929121342_4ca31156a230e.pdf Seite 31 was Falsches steht. Falsch ist: Eike von Repgow , d.H. im Sachsenspiegel , ordnete an... Kann nicht sein ,denn Der Sachsenspiegel ist in allen Ausgaben keine rechtsverbindliche Gesetzessammlung, sondern nur eine Rechtsempfehlung und eine Sammlung von Rechtsgepflogenheiten, jeweils sicher für Erscheinungsjahr und Ort. Von 1225 kann nicht sein, da die von Deiner Quelle genannte Quelle eine nicht existente Quelle anführt. Falsch ist, das Zaubern allein oder Aberglaube allein wahrscheinlich auch zu Zeiten Herrn v.Repgows zum Tode durch Verbrennen führt. 100 Jahre später reichen Aberglaube oder Zauberei allein jedenfalls nicht aus. Falsch ist , das vor dieser Zeit nach germanischem Volksrecht mit Geldbußen geahndet wurde. Richtig ist, das staatlich verordnetes Recht die Geldbuße anordnete. Im Gegensatz zum Volksrecht verbietet das staatlich gesetzte Recht Karls des Großen , Menschen, die im heidnischen Glauben zaubern , zu verbrennen oder zu verspeisen! Die Gelbuße ist im Gegensatz zur Rechtsempfehlung der Sachsenspiegel geltendes Gesetz , erlassen und verkündet von einem anerkannten Gesetzgeber ! Das Verbrennen zu Zeiten der Sachsenspiegel ist ja Volksrecht, das staatliche gesetzte Recht spricht dagegen (Geldbuße) ,hat sich aber scheinbar nicht durchgesetzt. Allgemein: Sieht man sich die Rechtsempfehlungen der Sachsenspiegel im Verlauf der Zeiten an, so setzt sich die alte germanische Rechtspraxis, "ungläubige" getaufte "Zauberer" , also Leute , die statt an die Macht Gottes an andere Mächte glauben (und diese angeblich zum Schaden anderer anrufen) , zu verbrennen , immer mehr durch.
 
Allgemein: Sieht man sich die Rechtsempfehlungen der Sachsenspiegel im Verlauf der Zeiten an, so setzt sich die alte germanische Rechtspraxis, "ungläubige" getaufte "Zauberer" , also Leute , die statt an die Macht Gottes an andere Mächte glauben (und diese angeblich zum Schaden anderer anrufen) , zu verbrennen , immer mehr durch.
Wilfried: Andere argumente beseite, und dein heimatliebe in alle ehren, aber.... bevor du von das sächsische recht auf allgemeine "germanische" rechtspraxis schliessen, solltest du vielleicht ein paar andere codex-beispiele bringen? Aixlibris & Midlothian: BITTE! GEHE NICHT! :heul
 
Du bist also nicht davon zu überzeugen, das in dieser deiner Quelle: https://ius.unibas.ch/uploads/publics/87…a31156a230e.pdf Seite 31 was Falsches steht.
Das ist völlig korrekt, davon bin ich nicht zu überzeugen ! Ich wüßte auch nicht wieso. Nur weil Du der Meinung bist, Du müßtest die Geschichte umschreiben und alle außer Dir sind geistig minderbemittelt ? Du lehnst dich übrigens mit Deinen verqueren Thesen mächtig weit aus dem Fenster mein Lieber und der anschließende Sturz wird leider sehr, sehr tief und tränenreich sein, vertrau mir. ;) Weitere Diskussionen werde ich aber nun defintiv nicht mehr mit Dir führen, da Du Dich in meinen Augen als ernstzunehmender Gesprächspartner nun endgültig disqualifiziert hast, aber ich lasse Dir noch mal ein wenig zum Nachlesen da: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/pawlik/Maihold/Lebenslauf-Maihold.pdf Also, gehab Dich wohl... :bye01 Und Grüße an Maihold und Behringer wenn Du sie über ihre fatalen Irrtümer aufklären wirst... ^^ @midlothian und alle anderen, die mich via PN und guten Beiträgen unterstützt haben: Vielen Dank für Eure Ermutigungen und Unterstützung. Damit sehe ich hier wenigstens noch ein kleines Lichtlein am Horizont... :thumbup:
 
@Wilfried: Was qualifiziert dich eigentlich zu solchen unglaublichen Aussagen mit denen du 2 brilliante Wissenschaftler und auch aixlibris unterstellst keine Ahnung zu haben und falsche thesen aufzustellen ? Aus deinen Beiträgen kann ich jedenfalls keine Qualität oder seriösität erkenne: si sind wirr und unverständlich, enthalten nicht nachvollziehbare Gedankensprünge und fehlerhaft und oberflächlich recherchiert ebenfalls. Also was ist deine Qualifikation ? Hier noch einmal eine Beweis dafür das aixlibris in dem was er geschrieben hat Recht hat:
Anders das weltliche Recht: Während die germanischen Volksrechte den Schadenzauber zum Teil noch mit Geldbussen bekämpften, ordnete der Sachsenspiegel um 1225 an, man solle denjenigen, der «mit zoubere umme geit», «uph der hurt burnen », d. h. verbrennen 11. Die Todesdrohung entnahm man der Bibel, wo es heisst: «Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen»12. Der Sachsenspiegel spricht vom «Umgang mit Zauberei», was offen lässt, ob hier der Magie eine reale Wirkung beigelegt wird. Die Quellen des römischen Rechts hielten es jedenfalls für real möglich, dass Zauberer durch Magie Schaden anrichten13. Dem folgte die peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532 (Constitutio Criminalis Carolina) in Art. 109: «Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachteil zufuegt, soll man straffen vom leben zum tode, unnd man solle sollicher straff mit dem feur thun. Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schaden gethon gete, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sache; darinne die urtheiller raths geprauchen sollen, alls von rathsuchen hernach geschrieben steet.14» 10 Regino von Prüm, Libri duo de synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis, um 900; Decretum Gratiani, Causa 26, quaestio 5, zit. bei Behringer (Fn. 1), Nr. 36. Ähnlich Burchard von Worms, Corrector sive medicus, um 1010, zit. bei Behringer (Fn. 1), Nr. 37. 11 Sachsenspiegel, Landrecht II 13 § 7. Der Schwabenspiegel um 1240 bestimmte sogar: «die mit zouber oder mit worten den tiuvel zu in ladent, die sol man brennen oder swelchen tot der rihtaer wil, der noch erger ist dann brennen». Beide zit. bei Behringer (Fn. 1), Nr. 39, 41. 12 2. Mose 22, 17. Das hebräische Wort bezeichnet dort allerdings keine Magie, sondern Giftmischerei. 13 Rüping / Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte, Rn. 141 ff. Vgl. Conrad Heyden, Richterlich Klagspiegel (um 1436), Das Ander Teyl, tit. 37: De maficis et mathematicis, zit. bei Behringer (Fn. 1), Nr. 46. 14 G ustav Radbruch (Hrsg.), Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, Stuttgart 1975, Art. 109, zit. bei Behringer (Fn. 1), Nr. 79. 15 Levack, Hexenjagd, S. 14 ff., 44 ff.
zitiert aus : Harald Maihold,"Was aber bey der Nacht vnd haimblichen Orten geschicht / sein schwaerlich zu probieren" – Die Hexenprozesse und das Strafrecht der frühen Neuzeit, Teil 1, ius.full 2009, S. 31. https://ius.unibas.ch/uploads/publics/87…a31156a230e.pdf Und, was nun ? Wenn Du das richig gelesen hättest dann wäre jede weitere discussion überflüssig gewesen. Und aixlibris braucht dich hier gar nicht vorzuführen, denn das machst du ja gerade selber. Apropos: aixlibris hat mir eben per PN geschrieben das er überlegt den kompletten Thread hier an die Herren Maihold und Behringer zu mailen und einmal ihre Stellungnahme dazu zu sehen. Ich denke gerade Dr. Maihold wird als vollblut-Jurist sicherlich sehr amused sein zu lesen wie seine wissenschaftliche Reputation durch den cacao gezogen wird und sein guter Ruf beschmutz wird. Ich habe von deutschen recht nicht sehr viel Ahnung, aber ich denke eine, wie heißt das hier in Deutschland, Unterlassungsklage könnte da schon das mindeste sein. In deiner Haut möche ich da sicherlich nicht stecken. Dumm gelaufen. P.s. : Danke dir auch Kauna für deine Unterstützung :knuddel und in der Hoffnung das noch weitere folgen werden...
 
Leute, kann mir einer sagen , wo der Sachsenspiegel von ~1225 einzusehen ist? wo die von 13xx und später sind , hat ja aixlibris schon getan. Und an denen kann man schön sehen, wie sich die Rechtsprechung bis 1595?? geändert hat. von übersetzt "abergläubigen(ungloubich) Zauberen" hin zu " abergläubig oder Zaubern " redigierte Ausgabe (1863 ) von 1717 die sich auf eine von 15xx bezieht. Und , vergleicht doch einfach die viel weiter oben genannten Ausgaben. in : http://digital.lb-oldenburg.de/ihd/content/pageview/192516 erschienen Rastede 1336, Verfasser angeblich Eike von Repgow, (geboren zwischen 1180 und 1190, also sicher nicht der Schreiber oder Diktierer dieser Ausgabe) steht : ich zitiere "unghelouich is unde mit touere ume gad un ..." also ein verbindendes "und" (und der), es muß beides "un (bös/wider/aber)gläubig" und zaubern vorliegen. zitiert wird aber, wie im eingestellten Text von Maihold zu lesen: «mit zoubere umme geit» der Unterschied zwischen beiden Zitaten sollte allerdings auffallen. Was schon im Text von ~ 1225 steht, ist nicht bekannt, denn der ist meines Wissens verloren,kann also auch nicht zitiert werden. Sollte ich mich irren, bitte ich um Entschuldigung. Interessant ist, das aus dem verbindenden "Und " von 1336 zur Zeit der Hexenverfolgungen ein "Oder" wird. Ein Link zu den Gesetzen Karls des Großen wurde gelöscht. (aber s. Lex Saxonum, z.T. Gewohnheitsrecht, z.T. gesetztes Recht, in Bezug auf Zauberei gesetztes Recht) Es liegt mir fern, wegen einer unsauberen Formulierung an der wissenschaftlichen Reputation eines anderen zu kratzen. Denn in den Sachsenspiegeln der Zeit der Hexenverfolgung wird das Verbrennen von "Zauberern" gefordert. Und diese gehen allerdings auf den ersten Sachsenspiegel von ~1225 , verfasst von H.v.Repgow, zurück. Nur ob der das schon als Recht gesehen hat, ist höchstens zu vermuten, denn die bekannten Sachsenspiegel sind redigierte Abschriften. Sie spiegeln also je das Recht ihrer Erscheinungszeit wieder und nicht zwingend das von ~1225. Und mehr habe ich nie behauptet !! Das Zitat von Behringer kann nun mal nicht aus dem Original von 1225 sein, denn die 100 jahre älteren Exemplare enthalten keine Ordnung nach Paragraphen. Hätte das Original Paragraphen enthalten, hätte die redigierte Abschrift von 1336 wahrscheinlich auch solch eine Ordnung. Da liegt dann der Schluß nahe, das eine spätere Ausgabe zitiert wird.
 
Da die Hexenverfolgung mich kaum interessiert, habe ich zu diesem Thema bisher hier nichts geschrieben. Aber wegen:
Apropos: aixlibris hat mir eben per PN geschrieben das er überlegt den kompletten Thread hier an die Herren Maihold und Behringer zu mailen und einmal ihre Stellungnahme dazu zu sehen. Ich denke gerade Dr. Maihold wird als vollblut-Jurist sicherlich sehr amused sein zu lesen wie seine wissenschaftliche Reputation durch den cacao gezogen wird und sein guter Ruf beschmutz wird. Ich habe von deutschen recht nicht sehr viel Ahnung, aber ich denke eine, wie heißt das hier in Deutschland, Unterlassungsklage könnte da schon das mindeste sein. In deiner Haut möche ich da sicherlich nicht stecken. Dumm gelaufen.
Muss das nun unbedingt sein? Hier öffentlich einen Forumsmitglied (mit dem ich auch nicht immer gleicher Meinung bin) mit einer Unterlassungsklage indirekt zu bedrohen? Ich finde nicht. :nein Gruss aus dem Wikingerland Kai-Erik
 
Ich denke was aixlibris oder sonst wer hier für konsequenzen raus zieht ,das ist seine Sache. Wenn hier aber ein gewisser User pausenlos und so finde ich auch recht aggressiv, historische Unwahrheiten verbreitet,angesehene Wissenschaftler wiederholt namentlich und öffentlich :!: als inkompetent bezeichnet und ihnen fehlerhafte Recherche vorwirft, dann gehört das beanstandet. Aixlibris und Kauna haben dies oft genug auf sachlicher und fachlicher ebene versucht, da sie sehr viel Ahnung vom thema haben. Ich bin in diesem bereich nicht so fit, aber ich kann lesen und die arguments von aixlibris waren schlüssig und nachvollziehbar und wenn ich facts nachgegooglt habe waren sie correct. Ich glaube ich kann mir mal erlauben für uns 3 zu sprechen, das der grundgedanke war, schaden vom Forum abzuwenden und nicht zu streiten oder so. Denn es lesen tatsächlich auch andere was dieser User geschrieben hat, und das schadet ersteinmal dem Ansehen des Forums und könnte aber auch juristisch gefährlich sein. Und dafür sollten wir hier vielleicht mal ein wenig mehr sensibilisiert sein. (Apropos Kai-Erik : wie heißt das auf deutsch " wer im Glashaus sitz der sollte nicht mit Steinen werfen" : Stichwort : Sondengänger ! Denk da bitte mal drüber nach.) Und noch eine Bitte an die Mods: dieser Thread sollte nicht geschlossen werden, es sollten keine User gesperrt werden weil sie mal ihre freie meinung ( nicht um zu streiten, sondrn um das Forum zu verbessern)geäußert haben und es wäre schön wenn auch ihr mal auf die qualität der beiträge achten würdet und bei derartigen Aussagen bezüglich seriöser Wissenschaftler entsprechend eingreift. Denn diese Wissenschaftler sind es schließlich denen wir unsere Literatur und unsere Wissensgrundlagen für unser Hobby verdanken. Dem sollten wir dank und respect zollen, aber sie wohl nicht in aller Öffentlichkeit der fachlichen Inkompetenz bezichtigen. Im übrigen finde ich sollten jetzt hier wieder vernünftige beiträge zum thema folgen. :back
 
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So, um jetzt mal wieder etwas zum thema zu schreiben: @Wilfried: Das Thema in dem verlinkten document von Maihold ist : "Die Hexenprozesse und das Strafrecht der frühen Neuzeit" und nicht die auslegung von mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Schreibweisen der Sachsenspiegelausgaben. Maihold ist Jurist und hat diesen Article für eine juristische fachzeitschrift geschrieben, aber kein Germanist o.ä. Und wenn, wie unten in der Fußnote 11 zum text " um 1225" steht dann ist selbst für mich einfach klar, das Maihold sich auf "Sachsenspiegel" allgemein bezieht, der ja vermutlich zwischen 1220 und 1235 geschrieben wurde, aber nicht eine bestimmte :!: Ausgabe damit meint. Ich glaube hier liegt einfach dein Denkfehler. Also: lies den Article einfach mal so wie er ist und mache dich frei von irgendwelchen Vorurteilen. Denn dann wirst du merken, das die Erwähnung des Sachsenspiegels genauso wie die der Bibel der Carolina, des schwabenspiegels und anderen werken nur der Illustration eines sehr intersessanten Bereichs der rechtsgeschichte dienen. Ich jedenfalls finde diesen Article (und auch seine Fortsetzung in einem 2. Teil den ich im Net gefunden habe) sehr informativ und selbst für mich als Laie gut und verständlich geschrieben :thumbsup: und ich hoffe, das aixlibris vielleicht doch hier wieder etwas schreiben wird...
 
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