Kontrafakturen und die GEMA

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DudElAmun

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Es gibt ja immer wieder Leute, die gerne neue Texte auf bekannte Melodien machen. Martin Luther war z.B. so einer. Wie verhält es sich da aber mit der GEMA, wenn die Komponisten noch nicht 70 Jahre tot sind? Kann man damit auf Märkten, wo der Veranstalter nur GEMA freie Musik wünscht, nicht auftreten? Und wenn man eine Liste für die GEMA ausfüllen muss, was schreibt man dann da rein? Sind solche Bearbeitungen ohne Genehmigung des Autors überhaupt erlaubt? Fragen über Fragen!
 
Danke, die Diskussion dort kenne ich schon. Wie man an meinem Nickname erkennen kann bin ich dort auch aktiv. Mir geht es hier speziell um neue Text zu bekannten Schlagern und Popsongs. Es gibt ja hier jemanden im Forum, der das ausgiebig praktiziert und darauf sicher leicht Auskunft geben kann, ohne dass ich lange recherchieren muss. Jonny, wo bist du? Mit Auskünften von der GEMA ist das so eine Sache. Unser Harfenist, der gerne Evergreens und Filmmusiken auf seiner keltischen Harfe spielt und sich damit als Musiker bei Trauungen bewerben will, versucht schon seit längerem zu erfahren, wie das mit Hörbeispielen auf seiner Home Page zu handhaben sei. Seine Anrufe bei der GEMA waren da bisher nicht weiterführend.
 
Seine Anrufe bei der GEMA waren da bisher nicht weiterführend.
Telefonisch bei der GEMA um rechtliche Dinge anfragen. :groehl Wie kann man dann im Zweifel die Legalität nachweisen. "Aber der am Telefon hat gesagt." :schock1 :groehl Schriftlich postalisch Anfragen und um rechtsverbindliche Auskunft bitten. Teilweise sind Auskünfte bei der GEMA auch kostenpflichtig. Dies bitte bei der Anfrage berücksichtigen.
 

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