DudElAmun
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Es gibt ja immer wieder Leute, die gerne neue Texte auf bekannte Melodien machen. Martin Luther war z.B. so einer. Wie verhält es sich da aber mit der GEMA, wenn die Komponisten noch nicht 70 Jahre tot sind? Kann man damit auf Märkten, wo der Veranstalter nur GEMA freie Musik wünscht, nicht auftreten? Und wenn man eine Liste für die GEMA ausfüllen muss, was schreibt man dann da rein? Sind solche Bearbeitungen ohne Genehmigung des Autors überhaupt erlaubt? Fragen über Fragen!