Managarm
Well-known member
Also meines wissens waffengesetz ( da ich ständig im wald bin auch mal über mehrere tage und viel bushcraften gehe und n kleiner prepper bin^^ komme ich an dem thema nicht vorbei..) ist eine klinge über! 12 cm gestattet wenn sie verstaut ist. also rucksack tasche etc. alles unter 12 cm darf griffbereit am körper getragen werden... ich werde bei bedarf gern den paragraphen raussuchen und mit einstellen aber meiner ansicht nach reicht eine 2te ,,scheide,, die auch den griff abdeckt um ein scharfes! messer zu transportieren solange es kein schwert (hieb und stoßwaffen ) ist. wenn ich ne machete dabeihabe oder n längeres bushmesser habe ich es im rucksack und damit keine probleme bei meiner letzten kontrolle gehabt. war vielleicht auch glück dabei aber ich glaube es lohnt sich nochmal darüber gedanken zu machen... falls du magst sag bescheid dann werde ich mich auch nochmal schlau machen, gern auch bei einem juristen ich kenne das problem eben einfach auch^^. liebe grüße