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Bei durchlesen dieser Seite: http://www.ritterspiele.com/programm.php Ganz unten der Vermerk: "Bitte bringt keine Speisen, Getränke und Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, mit aufs Gelände." (Zitat aus http://www.ritterspiele.com/programm.php) Was ist zb. , wenn ein Getränk doch vom Tisch fällt, auf welchem ein Waffengesetz liegt. Dann fällt das ganze ja evtl. unter den Tisch und nicht unter das Waffengesetz. Ergo, man müsste also das Waffengesetz zb. an eine seidenen Faden hängen, damit das Getränk unter das Waffengesetz fallen kann. Nun kleine Wortspielerei. Im Unterabschnitt 7 § 40 WaffG habe ich nichts über Getränke gefunden. Hat wer Kenntnis, welche dies sein könnten. :groehl
Dann solltest du den wohl erstmal festmachen^^ Der kann ganz schön weh tun, wenn er wohin fällt. Eine Axt mit hölzernem Stiel müsste (wie eine Machete auch) als Werkzeug durchgehen, insofern weiß ich nicht, ob und wie man das führen kann/darf. Ich würde absolut auf Nummer sicher gehen und das Teil daheim lassen. Theoretisch fallen auch Schaukampfwaffen unter das Waffengesetz und werden nur von der WaffVwV wieder davon ausgeschlossen: Link WaffVwV. Ich kann dir allerdings nicht sagen, ab wann eine Waffe als abgestumpft gilt. Zur Sicherheit nochmal nachschleifen, dass du auf 2-3mm Schlagkante kommst.
Es ist ja nicht so dass des Teil dauernd runter plumpsen dät, aber richtig kämpfen ist mir eben zu riskant. Dann hoff ich mal dass mein Schwert bis dahin fertig ist.
Ich glaube dem Nächsten, der von Schwerpunkt vorm Parier anfängt, hau ich eins über die Mütze. Okay, die Daten klingen ja vielversprechend, aber wie sieht das Teil denn aus und passt es in deine Zeit?
Sollte von der Zeit eigentlich passen: Scheibenknauf und leicht gebogene Parierstange, wenn nicht kann ich in der Zeit ja eh noch was ändern. So, jetz war's meinerseits aber genug ff2
Das kommentiere ich lieber mal nicht - obwohl das bei den derzeitigen Temperaturen draußen (31 Grad) vielleicht gar nicht mal verkehrt ist... http://www.pearl.de/a-NC8063-5050.shtml
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