Ein LKW hat eine Maximalbreite von 2,55m. Also ist eine Zufahrtsbreite von 2,60m ausreichend, damit Feuerwehrfahrzeuge zufahren können - üblicherweise wird eine Mindestbreite von 3,00m umgesetzt. Fluchtwege werden bis zum Sammelpunkt benötigt. Der kann auch auf dem Gelände liegen - die Verkehrswege wären dann im Anlassfall keine Fluchtwege, sondern Feuerwehrzufahrten und Rettungswege. Sicherheitspersonal muss nicht als solches erkennbar sein. Es muss nur anwesend und ausreichend instruiert sein und im Anlassfall handeln. Selbiges gilt für Sicherheits- und Ersthelferausstattung. Nicht-gewerbliches Personal muss nicht nach Kollektivvertrag entlohnt werden - freiwillige Helfer erhalten Aufwandsentschädigungen. Es ist aus rechtlichen Gründen sogar empfehlenswert, lediglich Aufwandsentschädigungen zu leisten und nicht als Arbeitgeber aufzutreten, sofern man kein gewerblicher Veranstalter mit Gewinninteresse ist und dementsprechend viele Veranstaltungstermine mit konstantem Personal betreibt. Damit bleibt von allen Vorwürfen nur noch der mit den sanitären Anlagen. Das wäre dann für die jeweilige Situation von den lokalen Behörden zu beurteilen und zu regeln. Die genehmigende Behörde muss schon selber wissen, ob hier Korrekturbedarf feststellbar ist, dafür ist sie ja da. Somit bleibt von viel emotionsgeladenem Text lediglich ein Detail, das eventuell neu bewertet werden sollte. Alles andere - na ja, ein Geschäftsmann, der seit vielen Jahren in diesem Bereich aktiv ist, müsste es besser wissen. Auch müsste er wissen, dass immer was einem selber hängen bleibt, wenn man mit Dreck um sich wirft.