die meisten Städte hatten Kleiderordungen in denen ganz genau beschrieben wurde, was darf und was nicht: Der Rat der Stadt Leipzig erlässt eine neue Willkür und Polizeiordnung 31. März 1463 Item, daß keine Jungfrau mehr denn ein Spängchen und keine Reiherfedern oder Straußfedern zum Tanz oder sonst zur Wirtschaft oder auch öffentlich auf der Gasse tragen soll. Item, daß keine Frau noch Jungfrau mehr denn ein paar Sammetärmel, einen Tag zu tanzen oder [zur] Wirtschaft, tragen und zumal kein gülden Sammet zu ihrer Zierung haben soll. Item, daß keine Frau noch Jungfrau kein Vechel, Seiden noch sonst mit Ringen, Spangen oder allein über die Achsel oder sonst angeheftet tragen soll. Item, daß das Gesetz [für] Frauen und Jungfrauen, Jüpchen noch Koller nicht zu tragen gehalten werde, daß da beginnt abzunehmen. [...] Urkundenbuch der Stadt Leipzig, 1. Band. / entnommen aus „Leipzig: Dokumente und Bilder zur Kulturgeschichte“ von Wolfgang Schneider (1990, Gustav Kiepenhauer Verlag Leipzig und Weimar) Es wurde also sozusagen jedes Fädelchen am Kleid geregelt, da ist nichts mit sich mal kurz mit irgendeinem Fell oder Silberspängchen zu schmücken! DAS ist VERBOTEN!