Tja, da ist leider nichts mit "Abwarten und Tee" trinken. Die EU- Richtlinie sieht einen Umsetzungszeitraum vor. Wie lange müsste ich raussuchen. Abgesehn vom Nichtvorhandensein einer Deliktrelavanz aller mit der Direktive behandelten Schusswaffen, stellt sich für mich die Frage wie zB die bislang in Deutschland frei verkäuflichen VL- Waffen, Repliken und Dekos nachträglich registriert werden sollen. Unterliegen sie dann ähnlich der bisherigen Waffen einem "Bedürfnis" (für mich der größte Quatsch überhaupt, dient nur der Existenzberechtigung der Sportverbände) sowie einem Eigentumsvorbehalt via Waffenbesitzkarte, werden Besitzer von VL nach einem festzusetzenden Termin zur Registrierung bzw. der Nichtregistrierung unnötigerweise kriminalisiert? Historische Vorderlader bzw. deren Repliken sind bislang bei keinem Verbrechen eingesetzt worden, eine Registrierung somit überflüssig. Definitiv eingeführt wird die Gleichstellung aller historischer Schußwaffen, Repliken und deaktiverten Waffen mit modernen/ schußfähigen Exemplaren. Was natürlich entsprechende rechtliche Folgen haben wird. Da kommt natürlich die Frage aus wie es sich mit historischen Stücken verhält? Wird Neubeschuss, Seriennummer, Tresorpflicht (*) vorgeschrieben, eine Verbot der Führens selbst nicht schussfähiger Versionen (vergl. analog 42a WaffG) eingeführt? An Musseen und Sammler wurde bei dem Quatsch natürlich nicht gedacht. (*) Achtung bei Tresoren: derzeit wird hier im Land des betreuten Denkens an einer Änderung der Aufbewahrungsvorschrift gearbeitet. Soll meinem Kenntnisstand nach noch in diesem Jahr umgesetzt werden und betrifft eine Neufassung der Widerstandsgrade für Waffentresore. Nach Anpassung dürfen keine A und B- Waffenschränke mehr verkauft werden, danach sind zur Aufbewahrung Schränke mit den Widerstandsgraden 0 und 1 vorgeschrieben! Der Altbestand ist davon nicht betroffen, nur dürfen die Dinger nicht weiter verkauft oder vererbt werden. D.h. veräußerst du deine Schußwaffen und sämtliches Zubehör zB wegen Aufgabe des Schießsportes oder der Jagd, kann der Käufer nicht mehr deine vorhandenen Tresore nutzen, sondern muss deutlich teurere Neue mit höherem Widerstandsgrad kaufen. Diese intern "Lex Hartmann" genannte Neuregelung führt zu keinerlei Sicherheitsgewinn, gezielte Diebstähle von Schußwaffen aus den bisher üblichen A und B Tresoren sind dem BKA nicht bekannt. Zurück zur EU. Diese ganze Richtlinie ist auf gut Deutsch nutzlos und ein Beispiel der Arroganz der EU- Kommission gegenüber dem Bürger. Trotz massivster Widerstände aus allen EU- Staaten wurden die Richtlinie verabschiedet. Mit der Richtlinie geht es rein um Schikanen und Gängelei der legal bewaffneten Bürger und nicht um Bekämpfung des illegalen Waffenhandels oder der Terrorabwehr wie es gern dargestellt wird. Wenn sie (die EU- Kommission) tatsächlich dagegen einen Plan hätten, wäre Schengen tot und es müsste an allen Grenzen kontrolliert werden. Ausnahmslos alle Fahrzeuge, Personen, Warensendungen. So ist das reine Effekthascherei zu Lasten nachweislich gesetzestreuer Bürger. Die EU- Kommission weiss nur zu gut, dass dem illegalen Handel und Besitz nicht beizukommen ist. Also bekommt das Ding das Mäntelchen der Terrorabwehr umgehängt, ein bisschen Handelsgleichmacherei dazugepackt und schon ist der mit Waffenhassern besetzte Handelsausschuss (IMCO) am Zug und nicht etwa der zuständigen Innenausschuss (LIBE) der sagte "Waffenrecht ist nationale Angelegenheit". IMCO ist nicht zuständig (das ist der einzige Punkt der zählt), der jetzt getroffene "Kompromiss" ist ein faules Ei das nur zu weiterem Bürokratieirrsinn, unsinnigen Gängeleien und Kriminalisierungen führt und gegen den illegalen Waffenhandel oder gar Terrorismus hilft es kein Stück. Wissen wir, wissen die Politicos ebenfalls und dennoch macht jeder das miese Spiel mit. Weitere Informationen findet Ihr auf den in früheren Beiträgen hier verlinkten Seiten.