"Deutliche Verschärfung" des WaffG geplant. Wird das Auswirkungen auf unser Hobby haben?

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Also, bisher hat es solche Anschläge noch nicht gegeben. Aber an LKWs und Äxte hätte man bis zu einem unglücklichen Moment auch nicht gedacht.
 
Also, bisher hat es solche Anschläge noch nicht gegeben. Aber an LKWs und Äxte hätte man bis zu einem unglücklichen Moment auch nicht gedacht.
Das ist das Problem, wo ziehen wir die Grenze? Eine ganze Menge Kram auf der Welt ist ziemlich gefährlich. Die Grenze für Otto Normalbürger außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols sollte ungefähr dort verlaufen, wo es einen Überhang eines berechtigten Interesses der Allgemeinheit an einem geringeren Umflauf von Dingen mit sehr hohem Gefahrenpotential gegenüber z.B. der Hobbyausübungsfreiheit eines einzelnen gibt. Wo setzt man die Grenze? Das ist eine Frage für die Statistiker oder andere Leute, die diese möglichst empiriebasiert, unbiased und wertungsfrei beantworten können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
»Die Irren mit Waffen sind nicht das Problem der Waffenbesitzer.« Sondern? »Sie sind das Problem der Polizei.« Joe Izrael (Nicht zwingend meine Meinung, bloß als Gedankenanstoß.)
 
Selbst mit einem Schlüsselbund oder einem spitzen Bleistift kann man Schaden anrichten. Irgendwo muss man schließlich die Grenze ziehen, sonst hat es irgendwann etwas von "Helmpflicht beim Schnürsenkel schnüren". :thumbdown:
 
Inzwischen denkt man eher an Terrorangriffe durch gut vorbereitete Gruppen.
Das mag ja sein, aber Terroristen verüben ihre Anschläge weder mit Schwertern noch mit Vorderladern.
Noch nicht, ist eher unwahrscheinlich, aber es ist Wahlzeit, da ist alles möglich. Der Amoklauf mit der Lunternschloss-Muskete bei Regen. Das Massaker mit dem spitzen Stock etc. Der Bevölkerung Angst machen und direkt eine "Lösung" anbieten. Nennt man Wählerfang und geht immer auf Kosten oder Freiheit von Minderheiten.
 
Ich verstehe Deinen oder Euren Ärger, und ich fände ein Verbot von historischen Waffen auf VAs auch albern. Aber wie genau beeinträchtigte es Eure Freiheit,wenn Ihr die Waffen sichern müsstet? Ist das nicht sowieso im Hinblick auf viele Besucher (ich habe gerade ein unfreundliches Adjektiv vermieden) sinnvoll?
 
Wenn eine wie auch immer geartete "Sicherung" einmal von Behördenseite vorgeschrieben würde, dann wird sie relevant sein. Sie würde weit über das hinausgehen, was durch ein normales "hab ein Auge d'rauf, sei vorsichtig und lass sie nicht unbeaufsichtigt herumliegen" abgedeckt ist. Sie würde einen halbwegs kurzzeitigen Zugriff komplett verhindern, analog zu bestehenden Regelungen zum Transport von Waffen. Ich erinnere daran, dass das Führen von großen Messern in der Öffentlichkeit schon jetzt strafbar ist und Du, wenn Du im Haushaltswarengeschäft ein Fleisch- oder Brotmesser gekauft hast und das nun nach Hause transportieren willst, verpflichtet bist, das eigentlich in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. "Verschlossen", nicht einfach nur "zu", gelle. Und wenn Du ähnliche Dinge mit dem Auto transportierst, dann machst du Dich jetzt schon strafbar, wenn Du es wagst, Klingen größer als 12cm nur auf dem Rücksitz zu lagern, egal, unter wie vielen Schichten Zeugs. Ein kurzzeitiger Zugriff - auch von Dir selbst - muss zuverlässig verhindert sein. "Gesichert" heißt nach Behördendefintion in diesem Falle (Auto) mindestens in einem verschlossenen(!) Kofferraum, der aus dem Fahrgastraum nicht zugänglich sein darf (schlecht für Leute mit Kombi). Ich würde allen Leuten, die diese ständigen Verschärfungen gutheißen und gutgeheißen haben, von Herzen mal wünschen, wegen so einer Sache eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht zu bekommen, mit allen Konsequenzen. Wegen des frisch gekauften Küchenmessers auf dem Nachhauseweg in der U-Bahn oder mit dem Auto erst vor den Kadi, dann in den Knast. So ist jetzt schon die Rechtslage, was uns rettet ist einzig der Umstand, dass die Polizei nicht jeden Passanten inder FuZo kontrolliert. Eigentlich müssten die nur zwei Polis vor dem Wieseler und Mahler positionieren und jeden, der rauskommt, kontrollieren, streng nach Rechtslage. Die Zahlen bei den Waffendelikten würden instantan in ungeahnte Höhen schnellen. Und wenn ich nun also meine historischen Waffen dermaßen sichern würde, wie es bei einer behördlichen Regelung zu erwarten wäre, dann brauche ich keine mehr. Dann könnte ich sie weder am Mann tragen, auch nicht in der Scheide mit dem oft beschworenen, lächerlichen Bändchen "gesichert", noch in einer Waffenkammer ausstellen noch sonst irgendwas damit machen. Ich wäre effektiv darauf beschränkt, sie zu Hause aufzubewahren - vermutlich in einem verschließbaren Tresor, noch nicht einmal dekorativ an der Wand. In meinen Augen beeinträchtig das meine Freiheit immens.
 
Rumburak schrieb (unter anderem): "als schwarzer Brainschweiger in der napoleonischen Epoche" (Sorry, komme mit der Zitat-Funktion gerade nicht klar.) Wie, Du warst schwarzer Braunschweiger und wir kennen uns nicht? :D Ich murkse ja nebenbei auch noch ein bisschen bei der IG Leibbataillon rum. Da könnten wir uns ja durchaus mal über den Weg gelaufen sein. Sorry, off-topic, zurück zum Thema. Da muss ich wohl langsam mal die Fußböden meiner Dachwohnung verstärken lassen - nicht, dass der Tresor plötzlich im Keller steht... und mal langsam darüber nachdenken, mir die Hände amputieren zu lassen, die gelten vielleicht demnächst auch als gefährliche Waffen. Ich will mich nicht aufregen, ich will mich nicht aufregen, ich will mich nicht aufregen, ... Gehe jetzt mal meditieren.
 
Für Wohnraumdecken rechnet man beim Neubau mit 150kg/m² und älterer Wohnbebauung mit 250kg/m². Da du den Tresor ja nicht in die Raummitte stellen wirst und wir zudem von einer ausreichenden Lastverteilung ausgehen können, habe ich für die üblichen Gewichte der Schränke (ca. 250kg ohne Inhalt) keine Sorge. Waffenschränke und Statik sind immer wieder ein lustiges Thema und führen bezüglich der Belastung zu leichten Panikanfällen. Die gleichen Leute stellen sich aber deutliche schwerere Wasserbetten ins Schlafzimmer oder deckenhohe Regale voller Büchern in ihrer Altbauwohnung und können trotzdem ruhig schlafen. Bei Holzdecken und Kastendecken würde ich schauen, dass der Tresor mittig über einem Träger/Balken steht.
 
Rumburak schrieb (unter anderem): "als schwarzer Brainschweiger in der napoleonischen Epoche" (Sorry, komme mit der Zitat-Funktion gerade nicht klar.) Wie, Du warst schwarzer Braunschweiger und wir kennen uns nicht? :D Ich murkse ja nebenbei auch noch ein bisschen bei der IG Leibbataillon rum. Da könnten wir uns ja durchaus mal über den Weg gelaufen sein. Sorry, off-topic, zurück zum Thema. Da muss ich wohl langsam mal die Fußböden meiner Dachwohnung verstärken lassen - nicht, dass der Tresor plötzlich im Keller steht... und mal langsam darüber nachdenken, mir die Hände amputieren zu lassen, die gelten vielleicht demnächst auch als gefährliche Waffen. Ich will mich nicht aufregen, ich will mich nicht aufregen, ich will mich nicht aufregen, ... Gehe jetzt mal meditieren.
Das war zur 175 Jahr-Feier in Waterloo, Anno 1990 schon etwas her.
 
Hab gestern in Opas Safe ( wir haben aufgeräumt, weil er vor nen paar Monaten gestorben ist) einen richtig hübschen Revolver gefunden :) Leider hat der Freund und Helfer schon einen Brief geschickt, er will den wiederhaben X/ :pöh Naja, was will ich auch schon damit... ist ja noch nicht mal historisch. Aber die nagelneue Gasmaske aus dem Keller behalte ich, die ist auch historisch ^^ VG, Edgar
 
Nochmal zurück zur Verschärfung... Hat jemand einen aktuellen Überblick:
  • wann die Verschärfung für Deutschland in Kraft tritt?
  • Ab wann die verschärfte Aufbewahrungspflicht (in bestimmten Waffenschränken) für Vorderlader in Kraft tritt?
  • Ob (und wenn ja wie lange) es eine "Übergangszeit" geben wird, in der man Zeit hat, die neuen "Regeln" umzusetzen?
 
Der Deutsche Schützenbund hat auf dsb.de einiges dazu geschrieben. Dort findest du auch den kompletten Gesetzesentwurf auf 58 Seiten. Liegt offenbar zur Ersten Lesung im Bundesrat. Spätestens im Sommer wird die Aktualisierung in Kraft treten, denke ich. Frage mich ob vor der Wahl Wählerstimmen gemacht werden sollen. Wer hat wohl die größere Lobby ?
 
Professionell-besorgte Bürger und die "ich pack alle in Watte" Bewegung.
 
*Threadausbuddel* Seit geraumer Zeit stehen Änderungen Waffengesetz, insbesondere die Vorschriften zur Aufbewahrung, im Raum. Wird der bisherige Referentenentwurf angenommen, wird die Gesetzesänderung Auswirkungen auf unser Hobby haben. § 13 zur Aufbewahrung soll anders formuliert werden. Darin heißt es künftig:
(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; 2. mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
Völlig unbemerkt wurde hier eine neuerliche Verschärfung eingebracht, die nicht nur die Besitzer von Schußwaffen betrifft. Also kein Waffenständer mehr im Wohnzimmer oder an der Wand, sondern weggeschlossen im Schrank. Die bei unserem Hobby üblichen Eisenwaren sind erlaubnisfreie Waffen gemäß WaffG. Quelle= Link: Bundesministerium des Inneren
 
Ich zitiere aus dem Waffengesetz:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Was Waffengesetz definiert in diesem Paragraphen sehr genau was eine Waffe ist. Die Regelungen des WaffG sind auf ALLE Waffen anzuwenden. Wie bereits geschrieben wird uns die Verschärfung im Hiblick auf die Aufbewahrung betreffen. Auf den ersten Blick eine sinnlose Regelung, wer als Mittelater- Reenactor bekommt schon Besuch von den Ordnungsbehörden; doch stellt euch selbst die Frage im Zusammenhang mit einem möglichen Einbruch oder einem Besucher mit Kind das in einem unbeobachteten Moment die Eisenware angrapscht und sich damit verletzt. Dann werden unangenehme Fragen gestellt und ihr bleibt auf den Schaden sitzen.
 

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