"Deutliche Verschärfung" des WaffG geplant. Wird das Auswirkungen auf unser Hobby haben?

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Danke @Ewaldt von Amulunc und @Thoralf Hiltjuson und allen anderen für eure Beiträge. Ja, wenn es tatsächlich so kommt, dann wird es wohl besonders die Reenacter/Sammler empfindlich betreffen, die Feuerwaffen ihr eigen nennen und in der Darstellung nutzen. Gut, einen "Waffenschein" zu machen wäre zwar etwas mühsam, aber kein wirklicher Beinbruch... Wenn allerdings die "Anhebung des Aufbewahrungsstandortes" auch für Vorderlader gelten würde und dadurch z.B. sehr grosse Büchsen und Kanonen auch in einer Art "Waffenschrank" gelagert werden müssten... dann wird's schwierig... :D :whistling: :S ;( Vielleicht kommt's ja "so ****" nicht. Was vermutlich sicher kommen wird ist, dass man Vorderlader (evtl. sogar alle "Schusswaffen"?) auf sich registrieren lassen muss. Was Blankwaffen und Äxte betrifft, könnte es wirklich sein, dass nichts gross "neues" dazu kommt. Wir werden es sehen... irgendwas werden sie sich dazu bestimmt auch noch einfallen lassen... :keule1
Was du hast Vorderlader, da hab ich ja noch nie was von gehört :rolleyes: Ich weiß diese Denkweiße ist nicht richtig aber was bleibt einem den übrig... Du bist doch selber Schuld wenn du angibst solche dinge zu besitzen. Was du hast hast du, und es muss nicht jeder wissen Ich weiß das ist die Falsche denkweiße, aber mal ehrlich, wie gut schneiden die ab die immer ehrlich sind ? Sobald du einen Waffenschein bzw eine WBK machst/beanträgst musst du sämtliche Waffen registrieren lassen, und kommst in den eigentumsvorbehalt. Sofern du sie überhaubt genemigt bekommst. Heißt im klartext, das sie dir dann wann es ihnen passt alle Waffen einkasieren können. Und wenn es nur das Verlieren des führerscheins wegen einer Alkoholfahrt ist. Ähnliches versucht ja gerade Deutschland unser lieber Herr Maas durchzudrücken, das sie dir wiederum deinen Führerschein abnehmen können wenn du dir irgend etwas anderes zu schulden kommen lässt. Somit wird dann deine ganze Familie in Sippenhaft genommen wenn du auf den Führerschein angewisen bist und er für dein täglich Brot wichtig ist.
 
Ich weiß diese Denkweiße ist nicht richtig aber was bleibt einem den übrig... Du bist doch selber Schuld wenn du angibst solche dinge zu besitzen. Was du hast hast du, und es muss nicht jeder wissen
Den Besitz solcher Stücke in solch einem Fall nicht anzugeben wäre eine Möglichkeit.... aber nicht die meine. Mal ehrlich... meine Intention war (und ist es weiterhin) eine kleine & feine Sammlung aufzubauen (die davon lebt, dass mal etwas neues dazu kommt und auch mal etwas wieder verkauft wird), an der ich mich erfeuen und mich darüber austauschen kann, die geschossen/ausgestellt & befummelt werden kann... einfach den Luxus geniessen zu können ein paar schöne Stücke "funktionierende Geschichte" zu besitzen... Und das alles würde "illegal" nicht funktionieren. Und ganz ehrlich... ich will mir nicht ausmalen was passiert (fiktiv jetzt) wenn (es denn eine Anmeldepflicht gäbe und diese missachtet wurde) sich "irgendwann" mal "irgendjemand" daran errinnert, dass "irgendwer" doch noch eine Kanone vom Opa in einer Ecke der Garage stehen hatte... wenn das raus käme... X/ Natürlich, über die "Sinnhaftigkeit" solch einer Gesetzesänderung kann man sich beschweren und aufregen, sie in Frage stellen... und man kann sie (wenn sie den mal beschlossen ist) missachten... bringt auf Dauer alles nix... zumindest mir nicht. Speziell in diesem Fall (also für Vorderladerwaffen) müsste ich und alle anderen Besitzer historischer Feuerwaffen (Originale/Nachbauten die vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden) wohl oder übel abwarten und darauf hoffen, dass ein mögliches neues Regelwerk für mich (uns) persönlich umsetzbar bleibt. Noch steht dür D nichts fest...
 
Das mit dem "nicht feststehen" sehe ich eher pessimistischer. Die Bestimmungen der EU- Feuerwaffenrichtlinie sehen vor, diese 1:1 in nationales Recht umzusetzen.
 
Witzige Anekdote: Nach der ersten massive Verschärfung des Waffenrecht Anfang der 1970er gab es noch 6000 Besitzer von vollautomatischen Kriegswaffen in Deutschland. Fragt mich jetzt nicht wie der Erwerb geregelt war, auf alle Fälle durften sie weiter besitzt werden. Mitte der 70er, also zur RAF Zeit, wurden die Besitzer erneut überprüft. Da mit diesen legalen Waffen nie Missbrauch getrieben wurde oder auch nur "verloren" gegangen sind, wurde auf Rat des BKA die Genehmigung unbefristet verlängert. Einzige Auflagen waren kein Verkauf und sie war Personenbezogen, also nicht vererbbar. Wenn ich den Artikel im DWJ richtig im Kopf habe, ist der letzte dieser privaten Kriegswaffenbesitzer Anfang der 2000er gestorben und die Waffe an den Staat gegangen.
 
@Wilhelm von Sossenheim: danke dir für diesen Einblick. Ja, der Verkauf... Wenn sie den Erwerb/Verkauf (allgemein den Handel) für Voderlader auch verbieten, wäre das für Sammler/Reenacter eine Katastrophe...
Habe auch schon zwei Böller,Haken/Stangenbüchsen gemacht,die eine hat der Besitzer aber für das schießen mit Kugel beschießen lassen und die habe ich soo primitiv hergestellt,das jeder der nicht gerade zwei Linke Hände hat dazu...
In der Schweiz ist es z.B. meines Wissens nach bereits so geregelt, dass "Privatpersonen" die von Beruf keine Büchsenmacher sind, keine Feuerwaffen "herstellen, repariert, abändern, umbauen" dürfen. Gut, wir haben in D unsere Beschussämter, die entscheiden ob ein hergestelltes Stück (auch aus "Privathand") einem "Beschuss" standhält... aber wenn die in D auch auf diese Idee kommen das zu verbieten (weil man so ein Teil ja auch "ohne staatlichen Beschuss" benutzen könnte und so auch keine Kontrolle über die Anzahl der hergestellten und im Umlauf befindlichen Waffen hat)... ;(
 
Servus, nur am Rand: EU Richtlinien sind für die BRD erst dann bindend, wenn die BRD die Kompetenz für das entsprechende Gesetzbuch an die EU abgegeben hat. Aktuell ist das WaffG noch autark (ansonsten wären z.b. Luftdruckwaffen in DE weit weniger reglementiert. Übrigens haben wir für Blankwaffen definitiv NICHT das härteste Gesetz, GB und FI sind da heftiger.
 
Gut, einen "Waffenschein" zu machen wäre zwar etwas mühsam, aber kein wirklicher Beinbruch... Wenn allerdings die "Anhebung des Aufbewahrungsstandortes" auch für Vorderlader gelten würde und dadurch z.B. sehr grosse Büchsen und Kanonen auch in einer Art "Waffenschrank" gelagert werden müssten... dann wird's schwierig...
Dann bau dir schonmal einen Bunker, falls du einen Satz Kanonen daheim hast :D. Ich weiß ja nicht inwiefern man diese Dinger "unbrauchbar" bauen kann und ob die damit als "entmilitärisiert" und somit als reine Dekowaffen gelten. Sind Schwerter eigentlich Sportgeräte oder Waffen?
 
Waffen. §1 Abs. 2 Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen Zum Glück gibt es noch Ausnahmeregelungen. § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. ---------------------------------------------------- @Grimmbold: du irrst leider. Die EU- Kommission hat Regelungskompetenz. Die nationalen Parlamente haben die Kompetenzen für Binnenhandel an die EU abgegeben, dort getroffene Entscheidungen müssen ohne weitere Mitbestimmung der nantionalen Parlamenten in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist das perfide an dem jetzigen EU- Vorstoß zur Waffenrechtsverschärfung. Nicht der zuständige Ausschus für Justiz und Inneres behandelt das, der klar sagt, Waffenrecht ist Sache der Mitgliedsländer (genauso wie bereits unser Bundesverfassungsgericht urteilte), sondern unter dem Deckmantel der europäischen Gleichmacherei der für Binnenmarkt. Dort sitzen ausgewiesene Waffengegner drin. Das Widerliche daran ist, dass der Vorschlag keine vier Tage nach den terroristischen Morden in Paris (Bataclan) eingebracht wurde, also "fertig in der Schublade lag" und nur eine günstige Gelegenheit abgewartet wurde. Wohl wissend, dass durch das Entsetzen über den Terroranschlag mit über hundert Toten wenig Gegenwehr zu erwarten ist. Hier ein Artikel der die gerade laufende Sauerei besser und ausführlicher beleuchtet: http://www.liberales-waffenrecht.de...mentan-mit-der-eu-waffengesetz-verschaerfung/ Mehr Infos gibt es hier: https://german-rifle-association.de/category/aktuell/politik/
 
Dann müßten aber auch 3D Drucker endlich verboten werden, sind ja hundsgefährliche Dinger... 8o „Geisterpistolen“
aber mal ehrlich, wie gut schneiden die ab die immer ehrlich sind ?
Ich hab gelernt: Ehrlich wärt am längsten und inzwischen gelernt, dass der Satz durchaus auch anders herum gedeutet werden kann... :rolleyes:
 
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Ich weiß ja nicht inwiefern man diese Dinger "unbrauchbar" bauen kann und ob die damit als "entmilitärisiert" und somit als reine Dekowaffen gelten.
:schock1 "Die Dinger unbrauchbar machen"?!? *vom herzkasper erholt* 8| :S Das darf (und wird) nicht die (bzw. meine) Lösung sein...
 
Och, gibt Leute, die machn das :D. Den Lauf mit Blei ausgießen zum Beispiel, aber ich hör lieber auf, sonst weint hier noch jemand :D.
 
Am Ende ist es doch eine Frage der Organisation. In unserem Uniformverein (mein Haupthobby) www.historische-uniformen.de haben wir die Genehmigung, bei Brauchtumsveranstaltungen (= alle Hobbyveranstaltungen, interne wie öffentliche, z.B. Umzüge zu Ortsjubiläen) (scharfe) Schußwaffen und Blankwaffen zu führen. Die Erlaubnis gilt immer glaube ich für 5 Jahre und wird dann verlängert. Inwieweit sich eine Verschärfung des Waffenrechts darauf auswirkt bleibt abzuwarten. Desweiteren ist der Vorstand berechtigt, für Vereinsmitglieder das Bedürfnis zum Erwerb einer Schußwaffe auszustellen. Dies gilt nur für "traditionsgebundene" Waffen, also die damals in der dargestellten Epoche verwendeten. Wenn ich nicht irre, sind für das MA sowieso nur Vorderladerwaffen relevant. Was das Führen von Blankwaffen und Schußwaffen auf Veranstaltungen betrifft, so kann eine juristische Person (im Sinne von Verein [e.V.] oder Agentur) die Führungserlaubnis für sich und alle anderen Teilnehmer einholen. Das sollte nicht das Problem sein. Alles andere, Lagerung, Erwerb usw. sind Privatsache, hier bleibt echt abzuwarten was die Gesetzesänderung bringt oder auch nicht. Wahrscheinlich das Verbot von Spielzeugrevolvern und originalen Samuraischwertern vor 1700 sowie die Bestimmung, auf mittelalterlichen Armbrüsten als Sehne nur 5fach verdrillte 100er Angelschnur zu verwenden und daß Taschenmesser wegen Selbstverletzungsgefahr mit 3 Lagen Tesafilm gesichert sein müssen. :)
 
.../...auf mittelalterlichen Armbrüsten als Sehne nur 5fach verdrillte 100er Angelschnur zu verwenden und daß Taschenmesser wegen Selbstverletzungsgefahr mit 3 Lagen Tesafilm gesichert sein müssen.../...
...ganz abgesehen davon, daß der Bedarf zwingend nachzuweisen sowie Erwerb und Besitz außschließlich per genehmigten, formellen Antrag zu erlauben ist und außerdem die vorgeschriebene, gesicherte Aufbewahrung durch min. drei voneinander unabhängige Gutachter und / oder Sachverständige VOR ORT bestätigt werden muß... Ja Nee, iss klar... :groehl ...und wenn man denn dann schon mal dabei ist, wird auch gleich noch die Führerscheinpflicht nebst MPU für Sportsockenträger und Elektrozahnbürstenbenutzer eingeführt... 8| ;) :D LG Halfdan Horntrinker
 
Derzeit erlaubte und für uns relevante Sachen, z.b. Schaukampfwaffen, Vorderlader usw. haben eigentlich gegenüber den gefährlichen Gegenständen, die jeder haben darf und auch braucht (Küchenmesser, Schraubenzieher, Stuhlbeine etc) keine besondere Gefährlichkeit.
Das ist das Problem: 42a ist nicht rational. Der gesamte Paragraph scheint wie von irgendwelchen volltrunkenen Idioten zusammengestückelt, welche nach Lust und Laune und mithilfe von Chuck-Norris-Filmen alles verbieten was man überhaupt nur verbieten kann. Warum darf jemand mit einem 10. Dan im Bujinkan keine Shuriken zuhause haben? Warum nicht Schaumgummi-Nunchaku´s zu Trainingszwecken im Dojo ? Was ist an einem Balisong gefährlicher als an einem ganz gewöhnlichen Liner-Lock-Messer mit Daumenpin? Lässt es sich etwa schneller öffnen? Natürlich nicht! Dabei haben wir noch ein relativ entspanntes Waffengesetz. Als ich mal auf dem Familienfest mit meinem Messer rumlief, das ich zu festlichen Anlässen trage, meinte eine dänische Verwandte zu mir, dass man sowas in Dänemark nicht machen dürfe. Dabei war das ein ganz einfaches Traditionelles Messer. Die Gesetzemacher haben einfach den falschen Ansatz. Welcher Terrorist oder Amokläufer würde es mit einer Vorderladerpistole versuchen? Bevor der die einmal nachgeladen hat, ist er schon in tausend fetzen geschossen. Welcher Terrorist hält sich an Waffengesetze? Er hat etwas verbotenes vor, also geht es ihm am Arsch vorbei was er sonst noch alles für Gesetze bricht. Die RAF hat sich ja auch nicht gescheut sich durch Banküberfälle zu finanzieren. Und die Gesetze werden ja so gut wie nie umgesetzt, und wenn dann in den unpassendsten Momenten. Wie bei dem, der vor dem Bahnhof mit seinem Einhandmesser Kaugummis vom Asphalt gekratzt hat. was machen die Leute, anstatt sich zu freuen, dass jemand den Dreck anderer Leute weg macht? Sie rufen die Polizei! Der Typ kriegt ne Anzeige! Ich will nur sagen, dass es auf diese art nicht funktioniert. Dass etwas falsch läuft. Je mehr gesetze, desto mehr Gesetzesbrecher. Hoffen wir mal, dass es nicht so schlimm kommen wird. Und wenn: Wenn genug Leute ein unsinniges Gesetz ignorieren, besteht dieses Gesetz nicht. Also: Die Hoffnung nicht aufgeben.
 
Du bist 15? Respekt! Du hast etwas begriffen was unseren sehr viel "lebenserfahreneren" so genannten Politikern abgeht. Gesetze sind nur dann zu etwas nütze wenn es Menschen gibt die sich daran halten. Deutsche Gesetze sind vielfach mit "der heissen Nadel gestrickt" und wenn ich sehe wie widersprüchlich und verquer das WaffG ist mache ich mir keine Illusionen um die Qualität der anderen.
 
Welcher Terrorist oder Amokläufer würde es mit einer Vorderladerpistole versuchen?
Ja, das würde für einen "Terroristen/Amokläufer" sicher nicht die erste Wahl sein, aber es wäre eben "theoretisch" möglich. Vielleicht würde ihm auch in den Sinn kommen, dass es auch Varianten mit z.B. drei (und mehr) drehbaren Rohren (die auch frei ab 18 sind, da z.B. Luntenzündung!) gäbe, die schonmal "drei Versuche" möglich machen würden ohne nachzuladen. ok... immer noch "Kleinkram"... Vielleicht käme er auch auf die Idee, mit einer grosskalibrigen scharfen Kanone aus einem Transporter/LKW heraus in eine grössere Menschenmenge zu schiessen... da reicht "ein Versuch"... alles sehr unwahrscheinlich...aber eben "theoretisch" möglich. Es kommt immer auch darauf an, aus welcher "Sicht" man das Thema berachtet (und was man für ein Ziel verfolgt)...
Den Lauf mit Blei ausgießen zum Beispiel, aber ich hör lieber auf, sonst weint hier noch jemand.
Weinen? Vielleicht... Aber nicht weil ich so einen "Unsinn" (also das ausgiessen des Rohres mit Blei zum Beispiel) praktizieren würde. Eher weil ich die Sachen dann verkaufen/stiften würde und vermutlich wirklich traurig darüber wäre. Wieso? Weil es sich um Stücke handelt die "nicht von der Stange" sind... anspruchsvolle Handarbeit... die einen "Wert" (Ideel wie materiell) haben... Vielleicht kann man das so nicht unbedingt nachvollziehen... das kann sein... aber gewisse Dinge sind einfach ein "Nogo"... die würde man einfach nicht machen...
 
>>Die nationalen Parlamente haben die Kompetenzen für Binnenhandel an die EU abgegeben Das WaffG gehört zum Binnenhandel? Seriosly? OK, empirische Überprüfung: Wenn die Kompetenz des WaffG an die EU abgegeben wurde, warum haben wir dann - Semi Automatik Pflicht für freie Waffen (EU weit nicht vorhanden) - Pflicht der Kennzeichnung und des Beschusses durch die PTB für Luftdruckwaffen (einzigartig in der EU)? - ein Führungsverbot für Einhandtaschenmesser, die in UK absolut erlaubt sind, in UK ein Führungsverbot durch die VCRB für feststehende Klingen? >>Welcher Terrorist oder Amokläufer würde es mit einer Vorderladerpistole versuchen? Sebastian B, der Amokläufer von Emsdetten...
 
Bitte nicht den Fehler machen jetzt gültiges (ziemlich konfuses) nationales Recht mit der in zukünftiges Recht umzusetzende EU- Feuerwaffenrichtlinie vermischen. Die wird in Brüssel federführend vom IMCO behandelt und das ist nunmal der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ich habe die Infos dazu verlinkt. Die Gründe warum es dieser Ausschuss verhandelt und nicht der eigentlich zuständige für Inneres und Justiz (LIBE) finden sich dort ebenfalls. Das Ganze ist nicht nur meiner Ansicht nach ein mieses abgekartetes Spiel einiger weniger abgehobener "Politiker" aus dem linken Spektrum, die das System der europäischen Vertragsverflechtungen, Kompetenzregelungen und Weisungsbefugnissen gegenüber nationalen Parlamenten für ihre Zwecke (und die diverser NGOs) ausnutzen. Findet sich mit Querverweisen alles in den verlinkten Seiten und Foren. Hier zB der Newstickerthread zur EU- Waffenrechtsverschärfung: http://forum.waffen-online.de/topic/444703-newsticker-eu-waffenrechtsverschärfung/ Kann ohen Registrierung gelesen werden und es sind sehr viele weiterführende Informationen enthalten.
 

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