Ulrichson
Well-known member
Sodele, nachdem ich mich nun versucht habe, mich durch diesen anfangs sehr interessanten Thread hindurchzulesen (er wurde durch die Beiträge eines Lokalfolkloristen (dieser Begriff gefiel mir sehr) doch sehr in seinem Sinn verändert), möchte auch ich juristisch ungebildeter Mensch etwas dazu sagen. Folgendes Zitat von Wilfried möchte ich gerne beantworten,
das ich sage,: Wifried, das auf die Stellung der Frau im Gesetzesrecht des 19. Jhdts. aus dem heutigen BGB heraus geschlossen wird, machst Du doch schon, warum sollte es also jemand anderes noch einmal machen. Da habe ich in einem anderen Thread etwas gelesen, es folgt ein Zitat von MartinOT Ganz einfach, mittelhochdeutsch und III Buch, damit ist die Ausgabe jünger als 1400 wenn nicht gar neuzeitlich. Da jede "übersetzte "Ausgabe auch gleichzeitig redigiert wurde, sry, will man etwas aus dem Sachsenspiegel schließen, muß man schon die entsprechende regionale und zeitliche Fassung zu Rate ziehen. Tut man das nicht, ist es das gleiche, als würde man aus dem heutigen BGB auf die Stellung der Frau um 1900 schließen.... OT off
Fazit ist: Einen wirklich guten Thread kann man mit solch unqualifizierten Beiträgen, wie die von Wilfried, total zunichte machen. Und das ärgert mich maßlos :cursing: UliBogenbauer bleibe bei deinen Eibenholzästen.