Ich habe beim Stöbern die Anleitung für einen rekonstruktionsversuch einer Armbrust gefunden. Die zeitliche Einordnung liegt im 13. Jahhundert. Zum Artikel Bitte beachtet, daß Armbrüste gemäss dem geltenden Recht unter das Waffengesetz fallen und nur mit einer entsprechenden Sachkundeprüfung (Waffenschein) geführt werden dürfen. viele Grüsse, der Viator