Hallo zusammen, in anderren Threads wurde es bereits thematisiert, jetzt werden die von Seiten der EU verlangten Änderungen im deutschen Waffengesetz (Gesetzesentwurf, Quelle: Bundesinnenministerium) umgesetzt. Wie diese EU Forderungen zustande kamen ist auf Seiten der German Rifle Association oder im Blog vom Katja Triebel (Links sind jeweils Quelle) nachlesbar. Ich lasse mich über das miese Über-Bande-Spiel zu Gunsten meines Blutdruckes nicht aus. Natürlich wären wir nicht in Deutschland würde von Seiten des von Horst Drehhofer geführten Bundesinnenministeriums nicht weit über das angestrebte Ziel hinaus geschossen und letztlich wirkungslose Beschränkungen noch weiter als gefordert ausgelegt. Das deutsche Waffenrecht wird mittlerweile als Spielwiese profilierungsüchtiger, wahlweise verbotssüchtiger Politiker teils fragwürdigster Qualifikation missbraucht um den mehrfach überprüften gesetzestreuen Bürger, denn um solche handelt es sich bei registrierten Waffenbesitzer, unter dem Vorwand der Terror- und Gefahrenabwehr immer weitere Beschränkungen aufzuerlegen. So macht zukünftig beispielsweise das Einsetzen eines simples handelsübliches Magazin mit der Kapazität von 20 bzw 30 Schuss ein Sportgewehr zu einer verbotenen Kriegswaffe und erst mit einem exorbitant teuren Magazin - die gibt es nur als Sonderanfertigung und teuer da nur für den relativ kleinen deutschen Markt gefertigt- mit geringerer Kapazität von fünf Schuss wieder zur Sportwaffe. Natürlich dürfen handelsübliche Magazine nicht umgebaut werden. Die handelsüblichen Magazine dürfen weiterhin an Jedermann ohne Schusswaffen frei verkauft werden denn es sind lediglich Behältnisse aus Stahl oder Kunststoff mit einer Feder drin, nur für einen Waffenbesitzer der hierfür Waffen sein Eigentum nennt, werden sie verboten. Völlig Gaga. Um den Bogen zu unserem Hobby zu spannen: Mit der derzeitigen Beschlussvorlage des Bundesrates (Drucksache 363/19) (Quelle= Bundesrat) soll der erlaubnisfreie Erwerb und Besitz von Armbrusten aufgehoben werden. Inwieweit es zu Vorschriften für nachträgliche Anmeldung, Besitzverbote, Aufbeahrungsvorschriften analog zu Feuerwaffen kommen wird ist noch nicht geregelt, das wird über die Ausführungsbestimmungen zum WaffG geregelt. Fakt ist jedenfalls, dass es eine Neuregelung geben wird und die unterscheidet NICHT zwischen einer historischen oder modernen Armbrust. Ein weiterer Punkt betrifft die Darsteller jüngerer Epochen mit deaktivierten bzw unbrauchbar gemachten echten Schusswaffen. Nach derzeitigem Stand des Gesetzesentwurfes werden diese mit allen Konsequenzen für Erwerb, Besitz und Aufbewahrung den schussfähigen Versionen gleich gestellt. Dann das bei vielen von uns beliebte Thema der Klingen. Messer mit einer Klingenlänge von über 6cm sollen einem Änderungsantrag des Landes Bremen nach zukünftig nicht mehr geführt werden dürfen. Inwieweit das den bisher nicht geänderten § 42a tangiert ("Brauchtunspflege") auf den wir uns derzeit berufen können, ist ebenfalls noch nicht abschließend geregelt. Ich empfehle euch euren Bundestagsabgeordneten anzuschreiben und euch gezielt gegen die Verschärfungen des Waffengesetzes auszusprechen. Denn keine der Maßnahmen dient der Gefahren- oder Terrorabwehr. Und zu sagen "Warum denn? Es betrifft mich nicht" ist falsch. Selbst das jetzt gültige Waffengesetz betrifft jeden von uns. Kauft ein normales Küchenmesser im Haushaltswarengeschäft und trag es in der Einkaufstasche zum Auto. Damit habt ihr eine Straftat begangen, denn ihr führt eine Waffe zugriffsbereit. Ein feststehendes Messer mit einer Klinge über 12cm muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Oder die Eisenwaren die fast jeder auf Märkte mit sich führt. Sind die immer wie vorgeschrieben vor Dritten zugriffsssicher im verschlossenen Behältnis aufbewahrt wie es das Gesetz vorschreibt? Das nur als kleine Beispiele. Ok, lange rede kurzer Sinn: hier gibt es eine Stellungnahme aller schießsporttreibenden Verbände (Quelle= Deutscher Schützenbund), zum Waffengesetzentwurf. Wer möchte kann meinen Text als Basis für Anschreiben an "seinen" Bundestagsabgeordneten verwenden. Glaubt nicht dass die Briefe- KEINE MAILS, die landen im Spamfilter- nicht gelesen werden, der Unmut gerade aus Schützen- und Jägerkreisen wird sehr wohl wahrgenommen, denn so langsam aber sicher nehmen die Zumutungen der Regierung gegenüber dem Steuern zahlenden Bürger Überhand. Gerade im Haus Seehofer brennt die Luft, denn allein die bayrischen Trachtler und Gebirgssschützen haben ihrem "Horschd" die Freundschaft gekündigt. Die sollen nämlich ihre Feitel und Böllergewehre nicht mehr führen dürfen. Gut Beipieltext:
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Begründung zum Gesetzentwurf "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" findet sich folgender Passus: [...]Diese gesetzliche Privilegierung einer äußerst gefährlichen Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt. Armbrüste in den falschen Händen sind eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung. Für ihre derzeitige Freistellung im Waffengesetz gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund.[...] Meinem Kenntnisstand nach sind Armbrüste bei Straftaten nicht relevant, noch sind sie für Terroranschläge und Amokläufe geeignet. Es stellt sich für daher die Frage, was Sie als Gesetzgeber mit der Einführung einer Erlaubnisvorbehalt oder einer Registrierungspflicht analog zu Feuerwaffen bezwecken wollen? Beispielsweise sind in der Schweiz Armbrüste nicht einmal als Waffen definiert und unterliegen keiner Beschränkung. Der Vorstoß ist insofern wirkungslos, da bei Erwerb im Ausland dieser nicht erfasst und somit keine Meldung an deutsche Behörden erfolgen kann. Von den Änderungen des Waffengesetzes bin ich sowohl als registrierter Besitzer legaler Schusswaffen, als auch als Darsteller in der so genannten Mittelalterszene betroffen. In den Bereichen der historischen Darstellungen existieren akkurate Nachbauten von Armbrüsten, die ausschließlich für diesen Zweck angefertigt werden. Mögliche Besitzverbote, nachträgliche Registrierung oder überzogene Aufbewahrungsvorschriften würden keinen messbaren Erfolg auf einen möglichen Sicherheitsgewinn vor Terrorangriffen darstellen, da weder moderne noch historische Armbrüste als Tatmittel in den Kriminalitätsstatistiken genannt werden. Die derzeitigen Beratungen zu Verschärfung des Waffengesetzes verärgern mich zudem insoweit, als dass ich als gesetzestreuer, mehrfach behördlich überprüfter Waffenbesitzer ohne jeglichen triftigen Grund kriminalisiert und mit Kriminellen und Terroristen auf eine Stufe gestellt werde. Gegen diesen Generalverdacht wehre ich mich und werde dieses Misstrauen der Politik gegenüber meiner Person mit meinen künftigen Wahlentscheidungen zu würdigen wissen. Zudem werden ich als Multiplikator gegenüber anderen von den überzogenen Waffenrechtsänderungen Betroffenen auftreten, sie Aufklären, Informieren und diese Personenkreise für zukünftige richtige Wahlentscheidung motivieren. Für mich als langjähriges ehemaliges CDU Mitglied sind die derzeitigen Regierungsparteien nicht mehr wählbar. Mit freundlichen Grüßen