Welcher Teil von
"Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, [...] deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste)", der auf die Erläuterung
"Schusswaffen sind" folgte war auf melanesisches Pidgin formuliert? Panzerreiter ist sicher gerne bereit es auf deutsch zu übersetzen! Das ist der amtliche Gesetzestext! Sollte dieser zu "beamtich" klingen kann ich das gerne trivialisieren:
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 [...] sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. --> Rumms-bumms Waffen um die wo es hier gehen tut, sind alle die, mit denen man jemand Aua machen kann, Viecher erlegen, Viecher betäuben, Viecher und Gegenstände markieren, Sport machen oder zur Gaudi rumballern kann, wo des ding was vorne raus fliegt durch ein Rohr gejagt wird. (= Primäre Definition)
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, [...] deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). --> Andere Waffen, die zwar von der Definition mit dem Lauf abweichen tun, sind u.a. tragbare AUA Mache, die man von Hand spannen muss, die einrasten tun (z.b. Sehne) und dann ihre Schusskraft behalten, bis man den Finger "krumm macht". (Paradebeispiel Armbrüste"*) (= Erweiterung / Ergänzung der Definition)
Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird; --> Einzige Ausnahme, Armbrüste, deren (Gummi) Pfeil bei 30g Gewicht** maximal 3m/s schnell fliegen darf oder bei den üblichen 60m/s maximal 0,9g wiegen darf. zu * bei Armbrüste: Soll ich das Wort Armbrüste noch mit Fingerfarben malen? zu ** bei Gewicht: Je schwerer, desto HÖHER der Joulewert Und für alle, für die das tldnr ist: Waffengesetz sagt:
Alles mit nem Lauf und Armbrüste sind Waffen und fallen somit unter das Führungsverbot ohne Erlaubnisschein! Steht da oben, wer lesen kann der Lese, wer es im Ganzen haben will, kann dies in gerne nachlesen: Der erlaubnisfreie Besitz(!) wird in Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)1.10 WaffG geregelt! Die Definition einer Armbrust als Waffe kommt aus Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)1 - 1.2.2 WaffG Der § 42a schreibt unter (3) klar, dass Brauchtumspflege eine Ausnahme für Anscheinswaffen darstellt, aber auch, das weitere Regelungen des WaffG, wie §10/4 WaffG, unberührt (also wirksam bleiben). Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)WaffG definiert unter 1.6.1 dass eine Waffe dann KEINE Anscheinswaffe ist, wenn nach §10/4 WaffG eine Erlaubnis erforderlich ist. Wem das zu kryptisch ist, die nicht-amtliche Zusammenfassung (ich schreib das zum Spass und gebe keine Rechtsberatung):
Die Armbrust ist laut Anlage 1 ein Schusswaffe. Wer eine Schusswaffe außerhalb seines befriedetem Besitztumes führen will, braucht laut §10 einen Erlaubnisschein (aka Waffenschein). Besitz/Erwerb ist jedoch erlaubnisfrei, wie uns Anlage 2 so schön darlegt! Wer gerne den §42aff anwenden würde (Ausnahme des Führens bei Brauchtum) scheitert daran, dass Anlage1 klar und deutlich schreibt: Anscheinswaffe ist nicht, was einer Erlaubnis bedarf, somit ist 42a nicht anwendbar auf die Armbrust! So, zu obigen Ausführungen habe ich, denke ich, alle Primärquellen genannt, den Inhalt überprüfen kann nun jeder selbst! Fragen, Nöte, Anträge?
Zitat von Frater Remigius: „Ein Lauf ist aber bei einer Armbrust nicht vorhanden.“Dies ist einer der Gründe weshalb man mit einer Armbrust auch nicht "schießen" kann.
Siehe auch Beitrag Nr. 14 in diesem Thema
Man kann den Unfug auch in jeden Beitrag schreiben, richtiger wird er weder dadurch, noch durch diue Nutzung von Grinseicons. Lassen wir mal aussen vor, dass der Gesetztestext im Fliess sowie Gesamttext jederzeit nachlesbar und eigentlich sehr verständlich formuliert ist, bleibt auch noch ein letzter Faktor: Ich verdiene in dem Metier meine Brötchen. Es würde mich freuen wenn als Gegenargumente wenigstens nachprüfbare Quellen genannt werden, anstelle von
"Haha, glaub ich nicht, weil will ich nicht!". Für den Fall, dass sich jemand mit dem Lesen der Texte im Kontext schwer tut: