Waffenschein jetzt für jedwede Klinge

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Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Nach meiner Erfahrung nach, hat man viel mehr Spaß, als Ärger im Leben, wenn man Sachen einfach macht, auf die man Lust hat. Natürlich hat man gar keinen Ärger, wenn man garnichts macht, aber das ist irgendwie langweilig,.... :trink01
 
nun, Großveranstaltungen wie Schützenfest, Demo, Rockkonzert besucht man auch nicht in "Tracht", ergo hat man auch kein Messer dabei. Wozu sollte man bei so was ein traditionelles Messer führen????? Ausserdem könnte es einer ja einem aus der Scheide ziehen. Wer ist denn sooo bekloppt, sowas zu machen?
 
@ Hermann es geht mir nicht darum dass ich mit einem Sachs durch die Stadt laufen will oder ähnliches. Mir geht es einzig und allein darum ob es gegen das WaffG ist wenn ich mit einem scharfen Arbeitssachs über einen Mittelaltermarkt schlendere und mich dadurch strafbar mache oder nicht. Wie gesagt wenn ich selber lagere dann kann ich den Gebrauch des Sachses an Hand von Arbeiten im Laager nachweisen, wenn ich nur als Tagesbesucher unterwegs bin nicht. Ich würde mich nur ungerne wegen des Verstoßes gegen das WaffG verantworten müssen, dazu kommt dann natürlich noch dass in einem selbst geschmiedetem und selbst gebautem Sachs sehr viel Arbeit steckt und ein solches Stück würde ich nur sehr ungerne an den Staat abgeben müssen. LG Dani
 
nun, Großveranstaltungen wie Schützenfest, Demo, Rockkonzert besucht man auch nicht in "Tracht", ergo hat man auch kein Messer dabei. Wozu sollte man bei so was ein traditionelles Messer führen????? Ausserdem könnte es einer ja einem aus der Scheide ziehen. Wer ist denn sooo bekloppt, sowas zu machen?
Das sagst Du gerade zu einer, die seit 10 Jahren auf dem Münchner Oktoberfest im Sicherheitsdienst arbeitet. :D Was ich schon alles gesehen habe...*seufz*
 
Auf dem Oktoberfest werden die Handwaffen doch ausgeteilt,..gefüllt mit a Moss Bier!=) ICH LIEBE MEIN BAYERN! prost1
 
nun, Großveranstaltungen wie Schützenfest, Demo, Rockkonzert besucht man auch nicht in "Tracht", ergo hat man auch kein Messer dabei. Wozu sollte man bei so was ein traditionelles Messer führen????? Ausserdem könnte es einer ja einem aus der Scheide ziehen. Wer ist denn sooo bekloppt, sowas zu machen?
Mich würds wundern, wenn auf einem Schützenfest keine Tracht getragen wird. Und bei manchen Vereinen sogar ein Haufen Messer und Gewehre. ;) :p Aber ansosten ist es auf den anderen Ereignissen zumindest nicht gewünscht/förderlich.
 
ich habd as thema mal mit einem herrn vom örtlichen ordnungsamt besprochen, der hat das thema anscheingefahr in spiel gebracht, wohl ein begriff aus dr juristerei, denn der begriff kommt weder im waffengesetz noch in der verwaltungsordnung vor. es ging ihm glaube ich darum dass auch wenn man sich letztlich nicht strafbar macht, die ordnungskräfte im ersten moment unter der annahme einer scharfen waffe verfahren dürfen. was das arbetissachs angeht gilt meiner meinung nach die regelung aus dem waffengesetz für feststehende klingen (bis x cm) und auf veranstaltungen und mit gewandung dann die regelung mit dem brauchtum. soweit ich weiß gibt es entsprechende ausnahmeregelungen für besondere veranstaltungen (wär ja irgendwie doof wenn's auf nem schützenfest kein gewehr geben dürfte/auf nem MA-markt keine klinge)
 
Anscheinsgefahr...
Der Schadenseintritt ist hinreichend wahrscheinlich, jedoch bestand im Nachhinein gesehen keine tatsächliche Gefahr. Die Anscheinsgefahr ist eine nach herrschender Meinung polizeirechtlich vollwertige Gefahr. Es gibt allerdings auch Ansichten, die mit gut vertretbaren Argumenten die Existenz der Kategorie der Anscheinsgefahr ablehnen und derartige Fälle als Situationen ansehen, in denen keine Gefahr besteht, weil eben tatsächlich kein Schadenseintritt droht. Beispiel: Einem Polizisten wird mitgeteilt, ein Koffer auf dem Marktplatz enthalte eine Bombe. Er verfügt daraufhin die Räumung des Marktplatzes; nachher ergibt sich, dass der Koffer leer war.
Anscheinsgefahr mit einer Nahkampfwaffe rechtfertigt die Auffofderung diese fallen zu lassen (wenn in der Hand) oder diese zur Kontrolle auszuhändigen, damit ist die Gefahr auch schon gebannt. Nicht rechtfertigen tut sie die anschließende Beschlagnamung oder Einziehung zur Kontrolle - sobald die wahrgenommene Gefahr offensichtlich nichtmehr vorliegt, verlischt die Gefahr. Ist dann festzustellen, dass keine Gefahr vorlag, sind die Maßnamen sofort zu beenden. Das heißt, dass manche maßnamen die folgen können Polizeiwilkür würden - z.B. wenn ein Trainingskampf keine öffentliche Ordnung gestört hat (Privatgrund) und alle Beteiligten eine Verzichtserklärung unterschrieben haben, dann dürfen die Beamten ohne eine neue Begründung auch keinen der Beteiligten mit zur Wache nehmen.
 
Grimm bold, die Quelle ist das Grundgesetz. Es erlaubt im Grundsatz alles, was nicht verboten ist. Und wenn ´s ganz hart kommt, Religionsfreiheit, Ehrung der Ahnen, ansonsten wars einem freien Mann immer erlaubt, ein Messer zu führen.
Achso, Pipi Langstrumpf ("Mach mir die Welt, wie sie mir gefällt...")
Mir geht es einzig und allein darum ob es gegen das WaffG ist wenn ich mit einem scharfen Arbeitssachs über einen Mittelaltermarkt schlendere und mich dadurch strafbar mache oder nicht. Wie gesagt wenn ich selber lagere dann kann ich den Gebrauch des Sachses an Hand von Arbeiten im Laager nachweisen, wenn ich nur als Tagesbesucher unterwegs bin nicht.
Ja, ist ein klarer Verstoss gegen §42a WaffG.
 
Bin ja kein Jurist, sondern nur Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und somit in der Anwendung und "Auslegung" von Gesetzen und Vorschriften im Alltag vertraut ... und schließe mich Grimmbold's Meinung voll an ... m.E. verboten. Es sei denn, das Sax ist ein Minisax und unterschreitet die erlaubten Maße nach dem Waffengesetz, dann kann ich dieses Tragen / Führen ... aber nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Regelfall so ein Markt ja ist ... daher NEIN = leider keine Trageerlaubnis.
 
Was aber interessant sein könnte ist die Definition eines verschlossenen Behältnisses:
Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
Quelle: http://www.iurastudent.de/content/verschlossenes-behältnis Entwickelt man diesen Gedanken weiter, so könnte eine entsprechend "verschnürte" Scheide schon ein verschlossenes Behältnis darstellen. Ich bin kein Jurist, d.h. ohne Gewähr und nur eine Überlegung, die ich gerade habe. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen? Ansonsten werde ich mal ne Mail an die zuständige Stelle schicken.
 
mal eine Frage so in den Raum: Ist irgend einem ein Verfahren gegen einen Besucher eines MA-Marktes o.ä. wegen Tragen/Führen eines scharfen"langen Messers" bekannt? Diese angeblich neue Verordnung gilt seit März 2012, wir haben November, tausende sind so gekleidet über VA´s gelatscht und kein "Ordnungshüter" hat bisher meines Wissens nach ein Verfahren angestrengt. Obwohl denen dieses Tun hinlänglich bekannt ist, die Verwaltungsvorschrift bekannt ist und es unter Ordnungsamtsmitarbeitern doch einige Aktivisten/ Fanatiker/Profilierungssüchtige gibt. Da könnte man jetzt doch glatt annehmen, das solches Tun nicht verboten ist, so man ein "berechtigtes Interesse" hat. Und "Darstellung einer mittel/middelalterlichen Person" scheint dann ja doch ein "berechtigtes Interesse" zu sein. Auch ist der Handel mit solchen Gegenständen auf MA-Märkten/VAs ebenfalls nicht verboten. Woraus natürlich folgt, das der Käufer ein "berechtigtes interesse" hat, das erworbene Teil bei sich zu tragen. Er will´s nach Hause befördern, aber vorher noch die VA geniessen.
 
Da könnte man jetzt doch glatt annehmen, das solches Tun nicht verboten ist, so man ein "berechtigtes Interesse" hat. Und "Darstellung einer mittel/middelalterlichen Person" scheint dann ja doch ein "berechtigtes Interesse" zu sein
Ach Wilfried, muss das schon wieder sein? Es ist schön und gut, dass das bisher -scheinbar- noch nicht geahndet wurde, aber das ist keine Rechtssicherheit. Da kann du viel annehmen, aber so einfach geht das nicht. Selbst bestehende Vorschriften sind nicht absolut, nein in der Regel ja eher etwas schwammig formuliert und gewinnen erst mit entsprechenden Urteil zunehmend an "Präzision". Das Risiko muss jeder für sich abwägen, aber man muss sich schon ernsthaft die Frage stellen, ob es denn nötig ist eine "scharfe Waffe" während einer öffentlichen VA zu führen. Das Gros der Darsteller bevorzugt deshalb auch entsprechend "stumpfe Nachbildungen", die nicht vom WaffG erfasst werden. Wenn man diese "scharfe Waffe" dann für eine Vorführung oder wie auch immer im Rahmen seiner Brauchtumgspflege, im Handwerk oder zu Bildungszwecken nutzt, ist das ja wieder ein berechtigtes Interesse. Dein letzter Absatz beschreibt übrigens ein weiteres Problem, dem man im Alltag öfter begegnet. Wenn du im Waffenladen z.B. einen Schlagstock oder ein Messer außerhalb der "freien Klingelänge" erwirbst, müsstest du dieses/diesen streng genommen auch in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Du kannst darauf spekulieren, dass man das duldet und im Ermessensspielraum nachsichtig ist, sofern du damit angemessen umgehst. Zumeist gilt hier auch wieder "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber auch das ist nicht "sicher".
 
vernünftigerweise schließt man die scharfen sachen in einer kiste im lager ein, dann wird niemand verletzt und alle sind glücklich, zu vorführungen kann man die dann eben raus holen. in der freien wildbahn (öffentlichkeit) packt man das zeug entsprechend unscheinbar weg dann stellt auch keiner fragen die die herren in grün bzw. blau auf den plan rufen
 
Dein letzter Absatz beschreibt übrigens ein weiteres Problem, dem man im Alltag öfter begegnet. Wenn du im Waffenladen z.B. einen Schlagstock oder ein Messer außerhalb der "freien Klingelänge" erwirbst, müsstest du dieses/diesen streng genommen auch in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Du kannst darauf spekulieren, dass man das duldet und im Ermessensspielraum nachsichtig ist, sofern du damit angemessen umgehst. Zumeist gilt hier auch wieder "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber auch das ist nicht "sicher".
Wenn ich ein scharfes Messer im Fachhandel kaufe, das "Überlänge" besitz, so wird es meist in einer zugeklebten Schachtel übergeben, das ist dann ein verschlossenes Behältniss.
 
Ja, Hermann, es geht schon wieder los, wie jedes Jahr. Es hat sich ja auch nix relevantes geändert. Sicherheit im Recht gibt es nun mal nicht. Auch die "stumpfe Replik" , das "stumpfe Brotmesser" bleibt nun mal ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm. Von scharf oder stumpf ist nicht die Rede im Gesetz. Und die Annahmen, die hier geäußert wurden, es sei verboten, ein scharfes Teil zu führen, wenn es zur Darstellung gehört , sind genauso Annahmen, wie meine Annahme, es sei nicht verboten. Nur das meine Annahme durch die Rechtspraxis gesichert ist. Da die modernen Gesetze keine Aussagen treffen, gilt das Gesetz, das eine ,- hier indirekte-, Aussage trifft. Es gilt der Sachsenspiegel/Schwabenspiegel je nach Region. Jetzt nicht lachen, es ist tatsächlich so. Analog und zusätzlich ist noch die friesische und Dithmarscher Landordnung? hin zu zu ziehen. Die treffen nämlich Aussagen in Bezug "langer Messer". Und da ist das Tragen solcher Geräte in bestimmten Fällen erlaubt (war sogar geboten). Das alte Waffengesetz (vor dem jetzigen) wurde in Gänze vom neuen abgelöst, es gelten also keine Vorschriften dieses Gesetzes mehr. Somit treten in unklaren/nicht geregelten Fällen wieder diese alten Rechtsnormen ein, dazu kommt das Gewohnheitsrecht. Und danach ist es nicht verboten. Diese alles berechtigt Dich, aus" berechtigten Gründen" ,- das müssen keine "schwerwiegenden Gründe" sein-, so ein Teil am Gürtel zu tragen. Kommt es allerdings damit zu einem "Unfall"oder zu einer Straftat,- Du verletzt jemanden, jemand anderes verletzt sich, verletzt einen anderen-, bist Du ev . schadensersatzpflichtig und wirst vielleicht auch noch strafrechtlich belangt, es sei denn, Du hättest einen Mißbrauch nicht vorhersehen können oder alles nach menschlichem Ermessen mögliche getan, ihn zu verhindern.
 
Das Risiko muss jeder für sich abwägen, aber man muss sich schon ernsthaft die Frage stellen, ob es denn nötig ist eine "scharfe Waffe" während einer öffentlichen VA zu führen. Das Gros der Darsteller bevorzugt deshalb auch entsprechend "stumpfe Nachbildungen", die nicht vom WaffG erfasst werden. Wenn man diese "scharfe Waffe" dann für eine Vorführung oder wie auch immer im Rahmen seiner Brauchtumgspflege, im Handwerk oder zu Bildungszwecken nutzt, ist das ja wieder ein berechtigtes Interesse.
Naja ich meine doch wenn wir alle versuchen eine Hist. Korrekte Darstellung nach zu stellen dann gehört dazu auch das tragen von Alltagsgegenständen und dazu zählt meiner Meinung nach zu manchen/ vielen/ bestimmten Wiki Darstellungen eben auch der Sachs. Was wiederum ein Rechtfertigungsgrund FÜR das rechtliche führen eines solchen Gegenstandes auf einer dafür vorgesehenen Veranstaltung sein KÖNNTE!!! LG Dani
 
Ich denke mal, was bei dieser Diskussion hier von den Vertretern des / der, naja, nennen wir es mal Spaßeshalber "grundsätzlichen Verbotsansicht -/ politik" geradezu sträflich vernachlässigt wird, ist der Begriff des "Tatvorsatzes"... :keule1 Sicherlich "kann" ein (ordentlich Uniformierter) Angehöriger der Gewaltausübenden / Exekutiven Staatsmacht es mit Hinblick auf die sogenannte "Gefahr in Verzug" Regelung in einer Eigenmächtigen Entscheidung einem gewandeten Tagesgast einer MA-Veranst., dessen ordentlich in einer verschlossenen Scheide... ...und für das "Verschlossen" reicht m.M.n. bereits eine an der Scheide befestigte Sicherung aus Leder oder Schnur, die um den Griff geknotet ist, welche den Gegenstand gegen ein unbeabsichtigtes herausfallen / Entfernen sichert... ... "langes Mest" od. ähnl. "offen sichtbar" am Gürtel getragen wird, einziehen, beschlagnahmen, dessen Herausgabe zu Kontrollzwecken, bzw. in diesem Fall zur Abwehr einer angeblichen mittelbaren oder unmittelbaren Gefahr verlangen, nur wird er damit in dem Anschließenden Verfahren vor Gericht, bzw. höchstwahrscheinlich schon bei seinem Bericht gegenüber seinem Vorgesetzten Dienststellenleiter in ziemlich arge Erklärungsnot, welche Ihm mit ziemlicher Sicherheit mindestens eine "Karrierehemmende" Dienstliche Rüge / Verwarnung einträgt, gelangen. :kopfwand :thumbdown: :keule1 Ausnahme währe ein entsprechendes Verhalten des Tagesgastes, sprich starke Alkoholisierung, offensichtliches aggresives Verhalten, etc... :cursing: :wiki1 :trink01 :wiki3 Deswegen werden die Uniformierten es ohne einen Handfesten Grund oder ganz klarer Beweislage kaum riskieren, einem gewandeten Besucher einer MA Veranst. sein "Sax" oder "langes Mest" abzunehmen, von daher besteht schon eine gewisse "rechtliche Sicherheit", auch schon dadurch, daß sich wohl die wenigsten Staatsanwälte auf ein derartig dünnes Eis begeben würden, sprich Sie würden einen derartig dünn begründeten Strafverfolgungsantrag ablehnen. :shoot Aber das alles ist led. nur meine Meinung und keine verbindliche, rechtliche Auskunft... :whistling: :D LG Halfdan Horntrinker :danke
 
Die wie auch immer geartete Begründung eines "begründeten Interesses" muss nicht Dich oder mich überzeugen, sondern den Richter, den Staatsanwalt oder den Polizisten. Und die haben nun mal in der überwiegenden Mehrzahl ein ganz spezielles Rechtsverständnis, was mit gesundem Menschenverstand nicht allzu viel zu tun hat, sondern mit dem Wortlaut von Paragraphen. Zwar steht irgendwo, ganz weit unten in unserem verfassungsähnlichen Regelwerk, dass ein Gesetz nicht nach dem Wortlaut auszulegen sei, sondern nach seinem Sinn, aber eben dieses sind hohle Worte, wie die Praxis der Rechtsprechung in Deutschland immer wieder beweist. Rechtssicherheit bieten somit eben leider nur klare Aussagen von Seiten der Justiz, keine Vermutungen und Argumentationen von Nichtjuristen, mögen sie auch noch so logisch sein. Denn Logik und Vernunft haben mit Recht ebensowenig zu tun wie Gerechtigkeit. Und wir haben hier ein Rechtsproblem, kein Logik- oder Vernunftsproblem. Es braucht Präzendenfälle. Das Nichtvorhandensein von Präzedenzfällen ist kein Präzedenzfall. :eek:ff: Der Umstand übrigens, soviel möchte ich außerhalb einer PN noch sagen, dass einzelne Leute sich aus hehren Gründen für einen Beruf interessiert haben mögen, heißt noch lange nicht, dass die Leute, die dann auch in diesem Beruf tatsächlich arbeiten oder auch das System, in dem sie arbeiten, gut ist. Ich bin zum Beispiel auch aus hehren Gründen mal Lehrer geworden, um dann im Job festzustellen, dass da zu viele untaugliche Leute in einem untauglichen System entscheiden, was andere, oft untaugliche Leute gefälligst zu tun haben. Der Umstand, dass der naive Panzerreiter einen guten Job machen wollte, hat leider das ganze System nicht plötzlich geheilt. Schade. Nur habe ich dann die Konsequenzen gezogen und diesem System den Rücken gekehrt. Denn die Ausrede "Ich habe die Vorschriften nicht gemacht, ich führe nur Befehle aus" wurde, das scheinen viele Behördenmitarbeiter vergessen zu haben, schon vor 70 Jahren als inakzeptabel erkannt. Ganz amtlich, von einem Gericht. Inernational besetzt sogar. Ist seltsamerweise trotzdem wieder die Beamtenausrede Nummer eins gegenüber dem Bürger. Bloß nicht denken, Vorschriften auswendig lernen reicht. Sorry, aber das ist ein ganz wunder Punkt bei mir. Ich bin zu nahezu jedem Thema, sei es auch noch so abstrus oder unappetitlich, diskussionsbereit, aber nicht hierzu. Der Laden ist mein allererstes Hassobjekt und er hat sich das ganz allein hart erarbeitet. Ich habe keinerlei Vertrauen in unsere Justiz, sie ist nicht die Lösung des Problems, sie ist Teil des Problems. Und zwar, das macht sie gar so abstoßend, ein sakrosankter Teil. Sie hat immer Recht. Weil sie es sich selbst gibt. Und damit möchte ich die Diskussion nicht weiter belasten und bitte darum, mich weitgehend zu ignorieren und beim fachlichen Teil zu bleiben. :back Wobei, wie gesagt, es herzlich wenig bringt, da zu diskutieren, denn wer in dieser Sache Recht hat, entscheiden nicht die Forumsmitglieder. Egal wie lange die darüber fachsimpelt haben.
 
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