Wilfried
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Präzedenzfälle wird´s nicht geben, denn schon eine Begründung fürs Tragen, ein ruhiges , selbstbewußtes Auftreten und die Weigerung, das Teil in einer Menschenmenge herauszuziehen+ das Angebot, es an einem ruhigeren Ort anschauen zu dürfen, dürfte Ordnungskräfte von Aktionen abhalten. Denn auch die sind vor Gericht in Gottes Hand, dürfen mit so einem Teil nicht unverpackt durch die Gegend laufen u.u.u. Das Eis ist auf beiden Seiten dünn, nur hat die Ordnungsmacht das größere Gewicht. Was hier von Nachteil für sie ist. Also, ganz ruhig, keine Panik, es ist auch weiterhin nicht mit Ärger zu rechnen