Thorsten_P
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Nur um mal einen anderen Aspekt hier in die Diskussion einzubringen. Im Bayerischen Landfrieden von 1244 wurde den Bauern in Friedenszeiten nur zum Kirchgang erlaubt Ihr Schwert zu tragen. Bei diesem Kirchgang sollte die Rüstung auch nicht einen Eisenhut, eine Joppe (wahrscheinlich Textilpanzerung) und ein eisernes "Gollier" - wohl einen Kettenkragen überschreiten. Ein bisschen was dazu unter folgendem Link: Helmbrecht Das sagt zumindest aus, dass in gewissen Regionen es durchaus übliche war, Waffen und Rüstung zum Kirchgang zu tragen. Das Protzbedürfnis und der Wunsch nach Verlängerung primärer männlicher Geschlechtsmerkmale scheint also zumindest im 13. Jhdt.. vorhanden gewesen sein. Städtische Verordnungen des 14. und 15. Jhdts. dagegen untersagen es z.B. Waffen ab einer gewissen Größe außerhalb von Feiertagen zu tragen. Ähnlich wie im FMA scheint es also immer noch eine Bedeutung gehabt zu haben, Waffen mit sich rum zu schleppen - gerade bei repräsentativen Inszenierungen wie Feiertagen, Kirchgang etc. Auf einem Markt dagegen werden die Teile wohl eher weniger zu suchen gehabt haben. Bis denn Thorsten