Was ist erlaubt?

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Hey :) Als ich gerade über die Seite des diesjährigen Nordcon stolperte fand ich folgende neue Vorschrift: "Das neue Waffengesetz verbietet das TRAGEN von Waffen und gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Veranstaltungen. D.h. wir können Euch nicht erlauben, eure Schwerter aus Metall offen zu tragen (am Gürtel, auf dem Rücken, in der Hand, egal ob mit oder ohne Scheide, selbst wenn sie die ganze Klinge verbirgt). MITBRINGEN in geschlossenen Taschen o.a. und in der Schaukampfarena benutzen, dürft ihr sie. Mehr aber auch nicht. Alle Arten von Polsterwaffen sind nicht betroffen!" [font='Verdana, sans-serif'] [/font] [font='Verdana, sans-serif']Meine Recherchen via Google führten mich nur zu einem Aprilscherz und zu Verboten von Scheinschusswaffen.[/font] [font='Verdana, sans-serif']Hat sich für die neuen Messerregularien usw. wirklich was an Schaukampfschwertern getan, die ja weiterhin stumpf sind? Ich denke nicht, was meint ihr?[/font]
 
Das ändert aber nichts an der Tatsache das man mit seiner Blankwaffe abgewiesen wird denn da zählt dann einzig noch das Hausrecht. Vermutlich wollte man sich nicht damit befassen irgendwelche Genehmigungen bei der Stadt zu beantragen, die der Veranstalter haben sollte um wirklich safe zu sein.
 
Wie sieht es nun mit der Ausrüstung " Messer und Spieß " aus? Habe ein solches in Lederscheide mit ca 14,5 cm Klingenlänge. Es dient als Essbesteck und wird von vielen getragen. Es kann also der Veranstalter verlangen es abzulegen oder mich des Platzes verweisen. Zum anderen Verstößt es auch noch gegen das Waffengesetz, wenn man es genau nimmt. Eigentlich bewegen wir uns immer am Rand der Gesetze wenn man Gewandet auftritt mit entsprechender Ausrüstung.
 
Nein, wir bewegen uns nicht am Rand des Gesetzes wenn wir uns klar an dessen Wortlaut halten. Wenn du selbst dein Messer als illegal einstufst dann solltest du es eben nicht am Gürtel tragen und gut. Die meisten machen sich einfach auch nicht die Mühe sinnverstehend zu lesen und erst dadurch entsteht das Chaos immer wieder. Meist geht es um die Definition des Führens, sprich griff und einsatzbereit am Gürtel tragend oder z.b. auch beim Transport. Hier entstehen immer wieder die Probleme und es wurd auch schon in diesem Forum mehrfach drauf hingewiesen was zu beachten ist. Auf Veranstaltung (MA Markt z.b.) ist man relativ safe weil z.b. der Brauchtumsartikel greift oder auch eine Sondergenehmigung des Veranstalters gilt, die dieser eingeholt hat. Transport zu und vom Veranstaltungsgelände ist immer so zu vollziehen das Waffe, Stahl mit Griff oder wie es immer definiert ist verpackt und nicht einsatzbereit sind, am besten sogar im verschliessbaren Behältnis (ganz besonders bei Transport mit dem Auto, es ist nicht cool wenn das Schwert gut sichtbar und erreichbar auf der Rückbank liegt. Einzelfälle kann man aber sicher auch immer noch mit dem Veranstalter klären wenn man sich nicht sicher ist.
 
OK soweit verstanden. Bin am überlegen mir einen Dolch zuzulegen nach internationalen Schaukampfregeln. Da dürfte es keine Probleme beim tragen geben.
 
Probleme seh ich auch so nicht, viele machen sie sich einfach weil sie geltende "Spielregeln" nicht akzeptieren wollen. Sicher ist so ein Schaukampfdolch nicht verkehrt, niemand muss auf einer Veranstaltung zwingend mit scharfem Messer am Gürtel rumrennen. Man kann ja auch mal eben ins Zelt gehen um sich sein Messer fürs gegrillte zu holen ;)
 
wie mein opa sschon immer gesagt hat . "Wo kein Kläger da kein Richter" Ich denke keiner hier würde auf die Idee kommen mit seiner waffe morgens in den Supermarkt zu gehen oder sie mit ins Kino zu schleppen . Und solange wir uns mit den Blankwaffen lediglich beim Training oder auf Veranstaltungen rumtreiben haben wir diesbezüglich wohl auch nichts zu befürchten. Ich trage mein Sax auf Veranstaltungen immer am Gürtel (außer beim Kämpfen natürlich) , weil es A) Teil meiner Darstellung ist und B) mein Allroundwerkzeug fürs Kochen, Holz kleinmachen,Seil kürzen und abend zum Bier aufmachen ist :D verantwortungsvoller Umgang mit diesen Gegenständen ist obligatorisch.
 
Na ja von uns käme da vielleicht niemand drauf aber deshalb sieht man in der Umgebung von Veranstaltungen trotzdem immer wieder voll aufgerödelte Leute beim Einkaufen. Manchmal frag ich mich ja doch was da kompensiert werden muss.
 
aber ganz ehrlich , das sind dann doch auch die leute ,die ruhig mal nen schuss vor den Bug verdienen :D
 
Es wäre schön wenn der Schuß dann auch nur diese Leute trifft aber wenn es denn mal dicke kommt dann nennt sich das Verordnung und trifft wieder alle.
 
Ich bin ja schon froh, dass wir von weitergehenden Verordnungen und/oder deren Anpassungen zum für uns negativen verschont blieben als vor einiger Zeit das Mädel bei dem, zum Glück, nicht erfolgreichen Amoklauf mit nem Schwert (glaub es war ein Katana) rumhantiert hat. Ich ssah es damals in den Nachrichten und dachte mir noch: "Oh Oh!"
 
Ich denke, dass das der wichtigste Schluss aus der Sache ist: Wir sind alle Mitverantwortlich für den verantwortungsvollen Gebrauch unserer "Brauchtumswaffen" um den bisherigen noch recht liberalen Status Quo des Waffengesetzes aufrecht zu erhalten. Das betrifft sowohl das Führen und der Transport in der Öffentlichkeit, als auch das Training und die Kämpfe vor Ort. Alleine die Sache letztes Jahr in Freienfels, als jemandem ein paar Finger abhanden gekommen ist, geisterte durch alle Tageszeitungen und nicht nur Szeneinterne Internetportale. Daran kann man sehen, dass die Gesellschaft uns langsam aber sicher wahrnimmt und im schlimmsten Fall, der Gesetzgeber auf die Idee kommt, die Rectsnormen entsprechend nachzubessern. Machen wir uns nichts vor, unsere Schaukampfwaffen haben (bis auf den Streitkolben) ihre Waffeneigenschaft verloren, dennoch sind es gefährliche Gegenstände, genauso wie Baseballschläger, Schraubendreher oder auch legale Messer. Gleichzeitig ist das Waffengesetz an dieser Stelle bewusst sehr frei formuliert, um dem Polizeibeamten vor Ort die Möglichkeit zu geben, bei der Rechtsanwendung Ermessen auszuüben. Denn was bedeutet konkret verschlossener Behälter? Reicht ein Kofferaum? (allgemein Nein) Reicht eine Tasche mit Reißverschluss? (Eventuell) Muss es ein Koffer mit Schloss sein (der auf jeden Fall) Der Polizist wird sich dabei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. (Zweck der Norm definieren, Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der Maßnahme) Doch es entscheidet immer die Gesamtsituation und sein persönliches Rechtsempfinden. Ein Betrunkener, der spätnachts ein Schwert in ner Sporttasche mit sich führt, wird deutlich mehr Probleme haben, als ein verantwortungsvoll und nüchtern wirkender Mann mit verschwitzten Trainingsklamotten über dem Schwert in seiner Sporttasche. Im Zweifel wird der Beamte den Gegenstand einziehenund er kann dann nach ein bis drei Tagen wieder vom Revier abgeholt werden. Ich persönlich transportiere meine Schwerter in einer Gitarrentasche. Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, weil ich damit einen längeren Fußweg durch belebte Ortschaften vor mir habe, hänge ich ein kleines Vorhängeschloss dafor. Damit ist der direkte Zugriff für mich nicht mehr gegeben. Übrigens trage ich als Kriegsknecht auch einen Schaukampfspieß mit Tropfenförmiger Spitze über das Marktgelände, wenn ich Besucher bin. Für mich ist es ein essentieller Bestandteil meiner Darstellung. Der Speer wird dabei in möglichst steilen Winkel über der Schulter getragen, er ist lang genug (3,20m), dass die Spitze in dieser Position niemand gefährden kann. Wenn ich mich hinsetzen will, dann lehne ich ihn an eine Mauer oder lege ihn unter den Tisch. Wenn ich mir etwas anschauen möchte, gebe ich ihn jemanden aus meiner Gruppe zum Festhalten, oft sind wir bis zu 9 Leute auf einem Markt, da passen eh nicht alle an einen Stand. Habe das jetzt schon ein paar mal gemacht und für mich war es angenehm und ich habe von niemanden ne Beschwerde gehört.
 
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Hallo zusammen, hab mir diese Grundsatzfrage diese Tage auch gestellt und hab diesen Thread gefunden! :thumbup: Wunderbar! Ich weiß jetzt bescheid und muss mir keine Gedanken machen, wenn ich ein Schwert oder eine Armbrust mit auf Veranstaltungen (wenn der Veranstalter nichts dagegen hat) nehme. Das war mir bis gerade ebend auch nicht so 100% klar und ich hätte persönlich nicht gedacht, dass es unsere Gesetze erlauben. (Mal sehen wie lange noch) Mich persönlich freut es und wenn alle Waffenträger sich ihrer Verantwortung bewusst sind, dürfte auch nichts passieren... Also, ein "hoch" auf die "Vernunft" :trink02
 
Nochmal ein kleiner ergänzender Hinweis. Nach und nach werden wohl in immer mehr Städten sog. Waffenverbotszonen eingerichtet um vorrangig an Wochenenden Innenstadtbereiche sicherer zu machen. Da meist auch die Bahnhöfe in diesen Innenstadtzonen liegen und Veranstaltungen ja meist an den Wochenenden stattfinden kommt es hier jetzt zu einem großen Dilemma. In diesen Bereichen wäre es nun nichtmal erlaubt seine Waffe im verschlossenen Behälter mit sich zu führen, bei einigen Ordnungsämtern ist man sich wohl auch noch nicht so ganz einig ob man diese Zonen mit dem Auto durchfahren dürfte wenn man seine Waffen im geschlossenen Behälter dabei hat. Im Zweifelsfalle also mal nachforschen ob eine solche Waffenverbotszone existiert in der eigenen Stadt oder am Zielort und ggf. erfragen was für Bestimmungen dort gelten. Der Hinweis darauf das Schaukampfwaffen ja keine Waffen im Sinne des Gesetzes seien nützt hier nichts, verboten ist so ziemlich alles womit man hauen oder stechen kann.
 
Danke für deinen Nachtrag. Mich wunderte die "lockere Gesetzgebung" schon ein wenig, da ja z.B. ein "Betrunkener Ritter" selbst mit einem stumpfen Schaukampf- oder Dekoschwert/Axt/Speer/Spieß/etc. jemandem schwerwiegende, ja sogar tödliche Verletzungen zufügen kann. Dies ist ja, wenn ich micht recht erinnere, in der Vergangheit wohl auch schon vorgekommen. Was so ein "Trunkenbold" erst noch mit einem Bogen oder einer Armbrust anstellen könnte, will ich mir gar nicht ausmalen :wacko: Da kann man, wie ich schon erwähnte, wirklich nur auf die Vernunft jedes einzelnen hoffen...
 
wobei die gefahr durch nen bogen da n ganzes stück geringer ist als bei der armbrust. da du den ja aufspannen und ziehen musst und die armbrust... grade als betrunkener nur nen kleinen tick braucht um die komplette kraft zu entfesseln... drum ist auch ein bogen keine waffe im sinne des gesetzes und die armbrust schon
 
Mich wunderte die "lockere Gesetzgebung" schon ein wenig, da ja z.B. ein "Betrunkener Ritter" selbst mit einem stumpfen Schaukampf- oder Dekoschwert/Axt/Speer/Spieß/etc. jemandem schwerwiegende, ja sogar tödliche Verletzungen zufügen kann. Dies ist ja, wenn ich micht recht erinnere, in der Vergangheit wohl auch schon vorgekommen.
Das ist natürlich richtig, allerdings steht der Gesetzgeber hier vor dem Problem, dass besagter Betrunkener mit so ziemlich jedem Gegenstand gefährlichen Unfug treiben könnte und der Gesetzgeber deshalb konsequenterweise jeden Gegenstand verbieten müsste, auch Bierkrüge und Regenschirme. Das geht nun aber untypischerweise selbst dem deutschen Gesetzgeber zu weit. Allerdings hat er für solche Fälle schon seit Jahrzehnten eine Regelung gefunden, die es jedem Ordungshüter erlaubt, unabhängig von irgendwelchen Gesetzesvorlagen im Zweifelsfalle etwas wegnehmen zu können. Diese Regelung nennt sich "Gefahr im Verzug" und jeder Polizist, der vermeint, eine solche unmittelbare Gefahr zu erkennen, kann so ziemlich machen, was er will. Genau da ist aber eben auch das Problem: Wann und warum genau denn der Ordungshüter eine Gefahr im Verzug wittert, bleibt ihm und seinem gesunden Menschenverstand überlassen. (Keine Diskussionen über den gesunden Menschenverstand bei der Polizei an dieser Stelle bitte, da gibt es sicherlich Idioten wie bei jeder anderen Berfusgruppe auch, dummerweise haben diese dann halt hoheitliche Rechte.) Zwar ist wohl unstrittig, dass eine stockbetrunkene, mit einem Schwert oder einem sonstigen verletzungsträchtigen Gegenstand herumfuchtelnde Person inmitten einer Menschenmenge eine unmittelbare Gefahr darstellt und man dieser Person ihren Gegenstand wegnehmen sollte, aber das ist nur ein offensichtliches, extremes Beispiel für diese Regelung und wird, weil es so schön klar und nachvollziehbar ist, auch immer als Argument für die Sinnhafigkeit der Regelung angeführt. Die andere Seite ist der nicht so eindeutige, alltägliche Graubereich. Wann ist etwa eine Person charakterlich geeignet, auf öffentlichen Veranstaltungen einen gefährlichen Gegenstand zu führen? Muss ich als Polizist warten, bis sie ihre fehlende Eignung durch einen fahrlässig herbeigeführten Unfall bewisesn hat oder nehme ich ihr das Ding lieber schon vorher weg? Ist ein angeheiterter Rus - sind die auf Lager nicht jeden Abend angeheitert? (sorry ich konnt's mir nicht verkneifen :D ) - mit seinem obligatorischen Sax bereits eine Gefahr? Ist ein 14-jähriger Knappe, der sich mit seinen Kumpels im (Schaukampf)waffenumgang übt, charakterlich in der Lage, ohne Aufsicht mit einem solchen Knochenbrecher zu hantieren? Langer Rede kurzer Sinn: Man steckt nicht drin. Der Polizist hat durchaus Handhabe, in der von Dir beschriebenen Situation einzugreifen, da war der Gesetzgeber nicht zu locker. Einerseits ist diese Regelung durchaus sinnvoll. Andererseits ist diese Regelung halt hochgradig schwammig und hängt aussschließlich von der subjektiven Einschätzung des anwesenden Polizisten ab. Wenn er der Meinung ist, das wäre so, dann ist das so. Wäre ich böse, würde ich diese Regelung einen Freibrief für Polizeiwillkür nennen. Aber, wenn wir schon auf die individuelle Vernunft der Hobbyisten hoffen, dann hoffen wir auch auf die individuelle Vernunft der damit befassten Polizei. Bei denen sehe ich übrigens in der Realität weniger das Problem als vielmehr bei den zuständigen Ämtern. Dort ist es, wo die reinen Paragraphen sinnentleert herrschen.
 
@ Laugnaritter: Richtig, beim Bogen lässt sich ja die Energie die zum Beschleunigen des Geschosses benötigt wird nicht mechanisch speichern. :whistling: Ich meine persönlich trotzdem, dass ein Bogen eine "Schusswaffe" ist... auch wenn des die Deutsche Rechtssprechung wohl eindeutig anders sieht. :keule1 Zum Unterschied zu Bogen und Armbrust. Ich bin der Meinung, dass sich im betrunkenen Zustand ein Bogen deutlich einfacher spannen lässt, als eine Armbrust (keine Deko-Armbrust). Wenn der "Übeltäter" die Armbrust schon im nüchternen Zustand gespannt hat, kann er damit angetrunken natürlich einfacher den größeren Schaden anrichten. :S @Panzerreiter: Wieder mal alles treffend beschrieben :thumbsup:
 
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