Nachdem gestern das Forum irgendwie meinen sehr langen Post "gefressen" hat und ich dann den ganzen Tag unterwegs war, hier meine sehr verspäteten Antworten zu einigen Posts, ohne besondere Reihenfolge.
Muß ich als Lagernder das teilweise flegelhafte Verhalten von Besuchern: Sebstbedienung bei Getränken an der Tafel, Reinlatschen in Zelte und testen der Schlafmöglichkeit entschuldigen
@ Fylgia: Kommt drauf an. Hat man die Veranstaltung denn beworben mit: "Erleben Sie das Mittelalter?" / "Probieren Sie die kulinarischen Genüsse der Wikinger?" / "Fühlen Sie sich wie ein wackerer Rittersmann?" - Hat man den Besucher darauf hingewiesen, daß manche Bereiche der Veranstaltung, für deren Besuch er gerade Geld bezahlt hat, nicht betreten werden dürfen? Weiß er, daß die Lager nicht öffentlich sind, sondern privat?
Ich gehe auch nicht in ein Restaurant, marschier in die Küche und zück den Probierlöffel, wander nicht hinter die Theke und schenk mir mein Wasser ein, weil der Kellner - meiner Meinung nach - zu langsam ist.
Aber du wirst, um bei deinem Beispiel zu bleiben, in ein Lokal, in dem der Service so schlecht ist, ganz sicher kein zweites Mal gehen, und zu Recht höchst unzufrieden mit diesem Abend sein. Genauso geht es dem Besucher auf einem Mittelaltermarkt, wenn er den Darstellern erst hinterherlaufen muß, um etwas zu sehen zu bekommen. Abgesehen davon ist der Unterschied, daß du für das
Betreten des Lokals keinen Eintritt bezahlen mußt. Das heißt, wenn der Kellner nicht kommt, um deine Bestellung aufzunehmen, kannst du jederzeit wieder aufstehen und gehen, ohne eine finanzielle Einbuße erlitten zu haben. Auf dem Markt bist du das Geld schon los, bevor du feststellst, daß dir nichts geboten wird. Zu deiner Story mit dem Besucher im Zelt kann ich nur meine Frage von oben wiederholen: War dein Zelt (das ja, wie du selbst sagst, noch nicht mal fest verschlossen war) denn als privat gekennzeichnet? Und wenn nein, woher soll der Gast denn wissen, daß es privat ist und daß er da nicht rein darf? Und selbst wenn du schlechte Erfahrungen mit Besuchern gemacht hast: Die dürfte jeder Händler oder Dienstleister schon mit seinen Kunden gemacht haben. Rechtfertigt das ein restriktives Verhalten gegenüber allen übrigen? Möglicherweise ja. Aber es stellt sich die Frage, wie lange er dann noch Kunden hat, die überhaupt kommen wollen. (Bezogen jetzt natürlich nicht auf dein Lager, sondern auf den gesamten Markt.) Und um deine Frage von weiter oben zu beantworten, @Pascal:
Steht an eurer/Deiner Haustür "Privat" ? Oder gehst Du davon aus, dass Deine geschlossene Haustür auch als solche anerkannt wird?
Nein. Aber meine Haustür befindet sich auch nicht auf einem
öffentlichen Gelände, das während einer
öffentlichen Veranstaltung gegen Eintritt
für die Allgemeinheit zur Besichtigung freigegeben wird. Ein korrekter Vergleich wäre der mit einem Ladengeschäft. Da werden die Pausenräume für die Angestellten aber mit großen roten Schildern "Zutritt nur für Personal" markiert. (Daß da dann sicher trotzdem noch irgendwelche Idioten reinlatschen, bleibt davon unbenommen ^^.) Ich nehme an, die Seile und Zäune rund um die Lager sollen ja genau dieses "Privat"-Schild ersetzen, vor allem, wenn da damit dann plötzlich ein "Hausrecht" in Kraft tritt. (Wo ist das eigentlich geregelt? Wer hat dieses Hausrecht? Kann ich jetzt auch auf den Münchener Marienplatz gehen, ein Zelt aufstellen und einen Zaun darum ziehen und dann das Hausrecht dort haben?)
Wenn Du in ein Museum gehst und dafür Eintritt bezahlst, gehst Du dann auch einfach davon aus, alles Angreifen und benutzen zu dürfen?
Soweit es nicht hinter Glas liegt oder mit einem Schild "Bitte nicht berühren" versehen ist, natürlich. Üblicherweise werden solche Gegenstände in Ausstellungen dann ja extra dafür aufgestellt, damit die Leute sie auch mal anfassen können. Exzellentes Beispiel, eigentlich.
Wenn Du in den Zoo gehst, kletterst Du dann auch über die Absperrung, um die lieben Tierchen zu streicheln?
Ich klettere nicht über Absperrungen, aber wenn es einen nicht abgesperrten Eingang für Gäste zum Gehege gibt, benutze ich den natürlich. Gibt es ja häufig genug, zum Beispiel Freiflugvolieren oder Streichelgehege. Mir kommt es im Moment so vor, als könntet ihr euch nicht recht entscheiden: Ist ein Lager nun öffentlich, oder ist es privat? Beides gleichzeitig geht nicht, die Begriffe schließen sich aus. Mein Eindruck: Wenn man das Lager nur nach Anmeldung besichtigen kann, ist das Lager grundsätzlich klar privater Bereich und gehört demzufolge nicht zur öffentlichen Veranstaltung. Was den Nutzen für den Gast natürlich ganz klar auf ein Minimum reduziert. Denn dann dienen die Lager (bezogen auf ihre Funktion auf dem Markt) eben wirklich nur als Hintergrund-Deko. Und wie gesagt, dafür dann Eintritt bezahlen zu müssen, finde ich ein bißchen überzogen, denn um das schon als ein Erlebnis durchgehen zu lassen, das einen finanziellen Gegenwert erfordert, sieht man von der Lagergasse aus ganz entschieden zu wenig von der ausgestellten Sachkultur.