Heinrich
Well-known member
Der Wunschmarkt ist ja von meinen Vorschreibern schon schön umrissen worden. Ich befürchte ein Beherbungsbetrieb der (semi)gewerblich betrieben wird hat es ähnlich wie Verkäufer von Nahrungsmitteln mit zahlreichen Gesetzen zu tun die eine sehr aufwendige Vorbereitung bedürfen. Ob es angenommen wird und nicht nur als Endlager von Metleichen verkommt ist dabei äußerst unsicher. Nein mein Wunschmarkt hat einen Historiker der die Lager betreut und ihnen bei der Verbesserung der Darstellung hilft, aber auch Fristen setzt bis wann das umgesetzt ist mit Androhung der zukünftigen Nichtteilnahme. Desselben sollten Händler mindestens z.b. 1/3 ihrer Auslage mit historisch belegter Ware bestücken und diese auch belegen können, idealerweise mit einem Belegzettel der mitgeheben wird. Das wünsche ich mir für Märkte. Besonders für die kleinen Märkte wo ein enger Kontakt von Veranstalter und Teilnehmer gegeben ist. Museumsveranstaltungen und reine interne Treffen dürfen, nein sollen, deutlich höhere Maßstäbe ansetzen.