Zurschaustellung von Wirbeltieren auf Mittelaltermärkten

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Wikingerhort Oberhausen

Guest
Ein freundliches Hallo ins Forum. Ich bin auf der Suche nach jemanden, der selber Erfahrung mit der Zurschaustellung von Wirbeltieren (z.B. Schafe, Ziegen ) auf Mittelaltermärkten gemacht hat und mir wichtige, sachliche Informationen dazu geben kann. Z.B.: Welche Richtlinien bezgl. Unterbringung und Transport sind einzuhalten? Ist es möglich, daß man die Ohrmarkenpflicht rechtlich abgesichert umgehen kann? Gibt es eine extra Versicherungspflicht?
 
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wie ist das gemeint ??? verstehe ich gerade nicht, kannst malgenauer beschreiben gruß Buleway von den Huscarls
 
Vielen Dank für die Hinweise. Beim Durchlesen stelle ich aber fest, daß es sich hierbei um Richtlinien für Gewerbsmäßige Haltung und Handel handelt. Damit kann ich leider nicht viel anfangen, da ich die Tiere ausschließlich für die Zurschaustellung auf Veranstaltungen halte und mitführen möchte. Sicher gibt es Hinweise von den Ämtern, aber die helfen mir auch nicht weiter. Ich hätte gerne Erfahrenswerte eines Darstellers, auch im Umgang mit den Veranstaltern und ansässigen Behörden (versch. Bundesländer).
 
eine Kennzeichnungspflicht gibt es grundsätzlich für Ziegen und Schafe, wie auch für Schweine und Rinder ganz unerheblich davon, ob du sie auf dem Markt mitnimmst, oder nicht.
 
Bei den Frettchen, die wir ab und an am Lager haben hat es Folgendes geheissen (Ordnungsamt) - sie brauchen ein eingezäuntes Gehegen in dem sie eine Rückzugsmöglichkeit haben - Schattenplatz - wenn sie sich ausserhalb des Geheges befinden müssen sie angeleint an einer geeigneten Leine sein und eine Aufsichtsperson muss dabei sein Ruf doch einfach beim Ordungsamt an, denjenigen verlangen, der für den Weihnachtsmarkt zuständig ist, da dort öfters auch sog. "lebendige Krippen" anzufinden sind
 
meine Holde fragt mal für unseren Landkreis beim Veterinäramt nach... falls mit Erfolg, bekommst Du eine PN/ mail mit Datei
 
- sie brauchen ein eingezäuntes Gehegen in dem sie eine Rückzugsmöglichkeit haben - Schattenplatz - wenn sie sich ausserhalb des Geheges befinden müssen sie angeleint an einer geeigneten Leine sein und eine Aufsichtsperson muss dabei sein
das ist ja genauso, wie wenn ich mal in den garten darf :thumbsup:
 
..vielen Dank für die Beiträge. Ich habe mal gehört, daß es Ämter gibt, die die Tiere als Darsteller der Gruppe behandeln und diese deshalb keine Ohrmarken tragen brauchen. Schließlich gab es im MA keine Ohrmarken und somit passen diese Dinger nicht zur Darstellung. Unser Ordnungsamt (Oberhausen) hat keine Ahnung (sagt es zumindest). So ein Fall ist noch nicht vorgekommen.
 
Moin, spätestens für den Transport sind Ohrmarken und Transportpapiere pflicht. Und da man die Dinger nun mal nicht abnehmen kann, wirst du so oder so nicht um Marken auf dem Markt rumkommen. Gruß, Timm
 
Ohrmarken, bzw. eine Kennzeichnung, werden bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in der Regel vergeben, kurz nachdem die Tiere auf die Welt kommen. Allerspätestens wenn sie die Welt dann verlassen bekommst du beim Fehlen einer Kennzeichnung ernste Probleme. Das Tier nimmt dir weder Schlachter, noch die Tierkörperverwertung.
 
Es gibt keine Möglichkeit die Ohrmarkenpflicht zu umgehen, da kannst Du auch mal im Ziegenforum oder so nachlesen. Da wurde das Thema schon öfter mal sehr explizit behandelt. Auch wichtig die aktuelle Änderung für Schafe und Ziegen: http://www.deutsche-schafzucht.de/QUlEPTcwNDA3MSZNSUQ9NDgwJlRJWD0w.html Ich bin mir noch nicht sicher wie das mit den Bolus sind (diese Magentransponder), aber warscheinlich müssen dann trotzem eine Ohrmarke verbleiben soweit ich das gelesen habe.
 
nein...bei Magentransp. ist Ohrmarke nicht zwingend...alternative ist da dann tätowieren-aber Nummer muss.(Wobei müssen muss man nur sterben)Meine Tiere waren nie gemarkt,aber auch nur für den Eigenbedarf und wir haben selber geschlachtet.(Was man ja auch nicht mehr darf-aber erst ein Probs wird wenn man nen Nachbarn hat dens stört)
 
nein...bei Magentransp. ist Ohrmarke nicht zwingend...alternative ist da dann tätowieren-aber Nummer muss.(Wobei müssen muss man nur sterben)Meine Tiere waren nie gemarkt,aber auch nur für den Eigenbedarf und wir haben selber geschlachtet.(Was man ja auch nicht mehr darf-aber erst ein Probs wird wenn man nen Nachbarn hat dens stört)
Hallo Türonne fran Kalan war das in Deutschland oder war das in Schweden. In Deutschland müssen die Tiere auch für den Eigenbedarf Nummern haben. Aber sonst denke ich dass die alternative mit der Tätowierung die schönste Lösung wäre.
 
nein...bei Magentransp. ist Ohrmarke nicht zwingend...alternative ist da dann tätowieren-aber Nummer muss.(Wobei müssen muss man nur sterben)Meine Tiere waren nie gemarkt,aber auch nur für den Eigenbedarf und wir haben selber geschlachtet.(Was man ja auch nicht mehr darf-aber erst ein Probs wird wenn man nen Nachbarn hat dens stört)
Ich weis ja nicht genau wie es bei Euch in der Schweiz bzw. jetzt in Schweden aussieht. Aber hier in Deutschland ist es so entweder 2 Ohrmarken, oder eine Marke und Magentransponder. Habe eben gerade noch beim Gassi unseren Bauern hier getroffen und darauf angesprochen.
 
nein...bei Magentransp. ist Ohrmarke nicht zwingend...alternative ist da dann tätowieren-aber Nummer muss.(Wobei müssen muss man nur sterben)Meine Tiere waren nie gemarkt,aber auch nur für den Eigenbedarf und wir haben selber geschlachtet.(Was man ja auch nicht mehr darf-aber erst ein Probs wird wenn man nen Nachbarn hat dens stört)
Ich weis ja nicht genau wie es bei Euch in der Schweiz bzw. jetzt in Schweden aussieht. Aber hier in Deutschland ist es so entweder 2 Ohrmarken, oder eine Marke und Magentransponder. Habe eben gerade noch beim Gassi unseren Bauern hier getroffen und darauf angesprochen. Bezüglich was jemand nicht auf seinem Hof mit seinen Tieren macht, was aber gegenläufig zu den hiesigen Verordnungen/Gesetzen steht ist etwas anderes. Sollte aber sinnigerweise nicht öffentlich gepostet werden.
nein...bei Magentransp. ist Ohrmarke nicht zwingend...alternative ist da dann tätowieren-aber Nummer muss.(Wobei müssen muss man nur sterben)Meine Tiere waren nie gemarkt,aber auch nur für den Eigenbedarf und wir haben selber geschlachtet.(Was man ja auch nicht mehr darf-aber erst ein Probs wird wenn man nen Nachbarn hat dens stört)
 
IRRTUM...ging nicht um Schweiz oder Schweden(sonst hätte ichs erwähnt)Ein Freund von mir züchtet in Deutschland eine selten Ziegenrasse und bei deren Zotteln und vorliebe für Gestrüpp auf der Weide,kams öfters vor das die sich die Marken ausgerissen haben.Gespaltene Ohren sehen bescheiden aus und zudem sind sie Herde für entzündungen.Somit ist er aufs Amt und hatte nich nach Alternativen erkundigt.Ihm wurde mittgeteilt das es Pflicht ist das die Tiere beidseits unveränderlich und gut sichtbar gekennzeichnet sind.Dies wäre mit tätowieren auch gewährleistet und er muss die Kitze bis zu einem bestimmten Alter tätowiert haben.Die Nummern werden wie gehabt dann eingetragen und weitergeleitet ect....das übliche verfahren eben.
 
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