Mittelalterlicher Dolch und Deutsches Waffengesetz

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

Michi der Gaukler

Guest
Hallo zusammen ich denke und hoffe ihr könnt mir weiter helfen . Vorweg ich weiß das ein Dolch nach dem Deutschen Waffengesetz ein verboten Waffe ist . Nun würde es mich interesiren ob ihr Erfahrungen beim mit Führen eines Dolches gemacht habt . In Sachen Polizeikontrolle oder Markt Betreiber hatte ihr da schon mal irgendwelche Problemen
 
Hallo Michi, Der Dolch ist keine verbotene Waffe! Was genau verstehst Du unter "Dolch"?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich beantworte mir die Frage nach dem Dolch mal selbst *g* Der Dolch, ich gehe davon aus, dass Du den mittelalterlichen, scharfen Dolch meinst, ist nach dem Waffengesetz eine Waffe, da dies seine Zweckbestimmung ist. Er ist aber keine "verbotene Waffe" im Sinne des WffG. Der Besitz ist erlaubt, aber das führen nicht! Es gibt wiederum Ausnahmen wenn es um die "Brauchtumspflege" geht. Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht, „sofern ein berechtigtes Interesse" vorliegt.... Schau mal hier: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
 
also aus Ö was ich von Schaukampf-Leuten so an Geschichte erzählt bekommen habe, ist ein Schwert ansich eine Sportwaffe - und auch als solche mitführbar; in der Ubahn und so schauns dich halt komisch an oftmals, also sollte entweder verdeckt werden oder gut mit extra Schnüren noch gesichert werden. Wie weit Dolche so auch darunter fallen? kA
 
Wie oben schon gesagt. In D gilt: Du darfst den Dolch nicht am Gürtel tragen, wenn du in Straßenklamotten eine Bank betrittst, aber wenn du in Klamotte auf dem Weg zu einer VA bist, der Dolch also "Trachtbestandteil" ist, hast du ein, eigentlich sogar mehrere berechtigte Anliegen, das Teil zu führen. Hobby, Brauchtumspflege, evtl. sogar als Werkzeug... Wenn du, wie ein Bekannter von mir regelmäßig Outdoor Touren machst, (mehrere Tage Geländemarsch fern jeglicher Zivilisation. Und nein, ich meine nicht Bielefeld.) kannst du auf dem Weg dorthin sogar eine rasiermesserscharf geschliffene 60cm Machete offen bei dir Tragen. Du hast halt einen berechtigten Anspruch. Und genau darauf kommt es beim aktuellen Waffengesetz an.
 
Ich bekam schon mit ner stumpfen Sax Ärger mit der Polizei als ich in Gewandung auf dem Weg zum Bahnhof war um ne VA zu besuchen. Ganz klar ist, sofern das Ding scharfund(oder spitz ist und die zulässige Klingenlänge überschreitet ist es eine Waffe. Die ist verboten, ganz speziell auf öffentlichen Veranstaltungen. Und das sind MA-Märkte nun mal.
 
Nochmal zur Definition des Begriffes "Verboten" in diesem Zusammenhang. Das Führen ist verboten, nicht die Waffe! Und selbst hier gibt es Ausnahmen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Egal welche Waffe - im öffentlichen Bereich muss sie GESICHERT sein, also in Scheide/Tuch gewickelt, mit Schnüren noch doppelt und dreifach befestigt sein, dass nicht dein Nachbarmann die spontan rausziehen könnte!
 
Und weil früher oder später die Frage nach den Schaukampfgeräten aufkommt... Diese stellen keine Waffen im Sinne des WaffG dar, da sie von ihrem Wesen her nicht als Waffe ausgelegt sind, sondern als "Sportgerät" und soweit alles getan wurde um sie zu "entschärfen" - abgerundete Spitze, Schlagkante 2-3mm. Das ganz grob umrissen....nach meinem Wissen..... Das führen in der Öffentlichkeit - nun, ich würde damit nicht einkaufen gehen :whistling:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf jeden Fall macht man nichts verkehrt wenn man seine Waffen (dabei ists mir jetzt mal vollkommen egal ob sie als solche gelten) so verpackt und sichert das sie nicht zum Einsatz gebracht werden können. Wenn auf einem MA Markt Waffen vom Veranstalter aus okay sind dann hat dieser im allgemeinen eine Sondergenehmigung dafür beantragt. Diese schliesst in der Regel seine aktiven Lager ein, ob sie auch den Besucher mit einschliessen kann ich nicht sagen. Weg zum und vom Markt weg bitte mit verpackten Waffen, der Gang zum Supermarkt weil man noch was fürs Lager braucht möglichst ohne Waffe. Beim Transport mit dem Auto sind Waffen zwingend im Kofferraum zu transportieren. Irgendwo hinter dem Sitz kann schon so ausgelegt werden das man sie auch nutzen würde um sich den Parkplatz zu sichern ;) In einigen Städten gibts mittlerweile Zonen mit absolutem Waffenverbot, dort kann man schon Stress bekommen mit einem Schraubendreher wenn man nicht nachweisen kann das man auf dem weg zu seinem defekten Fahrrad ist.
 
Sorry Viking, aber nein. Auch Polizisten sind oft falsch informiert. Auch und gerade nach Änderungen der Gesetzlage. Da hilft es, die entsprechenden Paragraphen aus dem Waffenrecht runterbeten zu können, oder noch besser gleich ne Kopie dabeizuhaben. Wenn ein Polizist dir, ohne triftigen Grund, ein stumpfes Sax wegnimmt, verhält er sich rechtswidrig. Das ist dann ein Fall für ´ne Dienstbeschwerde, nen Leserbrief an die lokale Klatschpresse und die Forderung nach Herausgabe des Stücks. Das heist natürlich nicht, dass die Polizisten sich nicht bei dir erkundigen dürfen, was du mit dem Teil vorhast und warum du es mit dir rumschleppst. Ebenso hat sie natürlich das Recht, dir das Teil abzunehmen, wenn du sturzbetrunken in der U-Bahn damit rumfuchtelst. Das hat dann aber nichts mehr mit dem Waffenrecht zu tun, das dürfen die genauso, wenn du mit nem Schuh auf Leute einschlägst. Bei ner Scharfen Waffe gilt im Prinzip das selbe. Nur muss hier eben das berechtigte Anliegen vorliegen. Zudem wird oft verlangt, dass das Teil, wenigstens bis zum Ort seiner Nutzung (in deinem Fall also die Veranstaltung, auf der der Dolch an deinem Gürtel hängen soll) irgendwie gesichert ist. Meisst reicht den Herren in Grün (oder Blau) ein Riemen, der die Waffe gegen schnelles Ziehen sichert. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du das Ding in nem verschließbaren Behältniss transportierst. Da genügt rein rechtlich schon eine Tasche mit nem Vorhängeschloss. Aber wohl gemerkt: Dieses Recht befreit niemanden vor der Pflicht, verantwortungsvoll mit der Klinge umzugehen. Denn sonst ist das Ding, Waffenrecht hin oder her, ganz schnell weg. Und das völlig rechtens. edit: Uups, da waren ein paar leutz schneller als ich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das eigentliche Problem ist: Die Auslegung des Waffengesetzes ist Ländersache. D.h. was in NRW funktioniert muss in Niedersachsen nicht so laufen. Am Ende steht aber der Beamte vor Ort und wenn der die Entscheidung trifft dann ist die Waffe erstmal weg und man hat die Lauferei auch wenn man sie wieder bekommt.
 
Korrekt. Deshalb: VORHER vernünftig Informieren (und damit meine ich direkt an der Quelle, das ist nicht die Polizei sondern das Waffengesetz und die Auslegung im jeweiligen Bundesland), verantwortungsvoll mit dem Krempel umgehen und vorallem: Einen guten Eindruck bei den Polizeibeamten machen. Die greifen nämlich (und das völlig zurecht) lieber einmal zu viel als einmal zu wenig ein. Und wenn ich mich denen gegenüber so verhalte, dass ich auf sie nicht wie ein verantwortungsvoller Bürger ohne böse Absichten wirke, habe ich in der Tat erstmal verrissen. Freundlich bleiben, KEINE dummen Witze, KEIN Rollenspielgelaber ("Aha, sieh an, die Schergen des Gesetzes nahen sich da wohl! Was ficht ihn an, sich MIR, dem Grafen von blablabla, in den Weg zu stellen und mich an der Erfüllung meiner gar epischen Bestimmung zu hindern? Schere er sich fort oder spüre er die Konsequenzen!" Alles schon erlebt...), KEIN Tropfen Alkohol, oder gar irgentwas anderes bewusstseinsveränderndes im Blut, um Himmels Willen sachlich bleiben, ruhig und gelassen auf die Rechtslage, den Ort der Veranstaltung, den Sinn und Zweck deines Gerödels dort und auf deine eventuell getroffenen Sicherungsvorkehrunge hinweisen, sich möglichst seriös und "normal" geben und ja nicht den Eindruck erwecken, mann hätte was zu verbergen. Auch beim Umgang mit der Polizei gilt: Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus. Das schützt einen natürlich nicht vor den Paar menschlichen Pfosten, die es wie überall natürlich auch bei der Polizei gibt. Aber es senkt das Risiko für Ärger doch schonmal GANZ gewaltig!
 
Sehr schön beschrieben Benno :D Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. ;) Ich stelle aber einfach mal die Frage in den Raum ob es wirklich soooo unbedingt erforderlich ist das man seine Messer, Dolche, Schwerter ausserhalb von Veranstaltungen offen tragen muss. Die ganze Problematik tritt doch eigentlich nur auf weil manche der Meinung sind das es irgendwie cool ist das Gelumpe am Gürtel hängen zu haben.
 
Nun ich hatte mich damals bei der Polizei erkundigt. Die teilten mir mit das sie null Ahnung haben und verwiesen mich ans Ordnungsamt. Dort sagte mir der Sacharbeiter ganz klar das ich es nicht mit mir führen dürfe. Es muss in einer abschließbaren Kiste sein. Er selbst wäre Jäger und dürfe sein Gewher nicht aber ein langes Messer bei der Jagd mit sich führe. Ein scharfes Beil oder Axt hingegen wäre ein Werkzeug und man kann es jederzeit mit sich rumtragen. Er meinte auch das z.B. ein Arbeiter der seine pause auf öffentlichem Grund macht und sein Vesper mit nem handelsüblichen Küchenmesser schneidet das eine lange Klinge hat sich eigentlich strafbar machen würde. Wenige Tage nach meinen Besuch auf der Polizeiwache wurde ich dann von Polizisten angehalten die sich für mein Sax interessierten. Vemutlich wurde diese Frage auf der Wache besprochen und es war halt zufällig so das ich denen dann über den Weg lief. Abgenommen haben sie es mir nicht, da ich höflich mit denen sprach, ihnen Sinn und Zweck der Waffenatrappe erklärte und auch anbot, das Sax wieder heimzubringen. @ Lord. Ich bin immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Somit kann ich eben mein Sax auch ausserhalb der VA nur mit mir tragen. Aber ich wickle es eben bis zum Markt in meinen Vierecksmantel ein und den trage ich, mit Schnüren befestigt, um die Schulter. Auf dem Weg zum Training mache ich das mit den Schwertern genauso.
 
Tja, entweder, der Typ vom Ordnungsamt hatte keine Ahnung von seinem eigenen Fachgebiet (Das gibt´s leider oft genug...), oder das ist einer der erwähnten Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die Schützenvereine in NRW würden glatt nen Staatsstreich machen, wenn man ihnen ihre Säbel, Hellebärdchen, ect... verbieten würde. Das hängt dann wohl in der Tat mit den gepflogenheiten der einzelnen Länder zu tun. Es gilt nicht nur in Bezug auf das Mittelalter: "welche Region?" :D
 
Allerdings nehme ich an das auch in NRW für die Vereine Sondergenehmigungen erteilt werden. Kleines Beispiel: Eine Freundin von mir organisiert ein kleines Event in Wuppertal, dort trifft man sich zur Kaiserzeit zu einer Fahrt mit dem historischen Wagen der Schwebebahn. Für die Pickelhaubenträger beantragt sie immer diese Sondergenehmigung auch wenn offensichtlich ist was dort passiert
 
bezieht sich der §42a nicht ausschließlich auf die so genannten Anscheinswaffen und betrifft damit nur stumpfe "Waffen" wie Schwerter und abgeflachte Speerspitzen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Oben