Sorry Viking, aber nein. Auch Polizisten sind oft falsch informiert. Auch und gerade nach Änderungen der Gesetzlage. Da hilft es, die entsprechenden Paragraphen aus dem Waffenrecht runterbeten zu können, oder noch besser gleich ne Kopie dabeizuhaben. Wenn ein Polizist dir, ohne triftigen Grund, ein stumpfes Sax wegnimmt, verhält er sich rechtswidrig. Das ist dann ein Fall für ´ne Dienstbeschwerde, nen Leserbrief an die lokale Klatschpresse und die Forderung nach Herausgabe des Stücks. Das heist natürlich nicht, dass die Polizisten sich nicht bei dir erkundigen dürfen, was du mit dem Teil vorhast und warum du es mit dir rumschleppst. Ebenso hat sie natürlich das Recht, dir das Teil abzunehmen, wenn du sturzbetrunken in der U-Bahn damit rumfuchtelst. Das hat dann aber nichts mehr mit dem Waffenrecht zu tun, das dürfen die genauso, wenn du mit nem Schuh auf Leute einschlägst. Bei ner Scharfen Waffe gilt im Prinzip das selbe. Nur muss hier eben das berechtigte Anliegen vorliegen. Zudem wird oft verlangt, dass das Teil, wenigstens bis zum Ort seiner Nutzung (in deinem Fall also die Veranstaltung, auf der der Dolch an deinem Gürtel hängen soll) irgendwie gesichert ist. Meisst reicht den Herren in Grün (oder Blau) ein Riemen, der die Waffe gegen schnelles Ziehen sichert. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du das Ding in nem verschließbaren Behältniss transportierst. Da genügt rein rechtlich schon eine Tasche mit nem Vorhängeschloss. Aber wohl gemerkt: Dieses Recht befreit niemanden vor der Pflicht, verantwortungsvoll mit der Klinge umzugehen. Denn sonst ist das Ding, Waffenrecht hin oder her, ganz schnell weg. Und das völlig rechtens. edit: Uups, da waren ein paar leutz schneller als ich.