Naja, das Problem ist die behördeninterne Notwendigkeit, alles "klar" zu definieren. Einfach nur von "Waffe" zu reden reicht nicht, weil dann jeder Hinz und Kunz vor Gericht anfängt zu diskutieren, was denn nun eine Waffe sei und was nicht. Also muss das klar definiert werden. Von daher sind derart sperrige Formulierungen also nachvollziehbar. Boß wird das halt dann - wie hier - zum Problem, wenn die definierenden Leute offenbar undurchdacht aus der Hüfte schießen und munter drauflos definieren, ohne hinreichend hinterfragt zu haben. Ob sie das aus Zeitmangel, aus Unlust oder aus Unfähigkeit so mangelhaft, weil allzu dehnbar formuliert haben, tut nichts zur Sache. Die Definition ist Mist und die Leute, die dafür verantwortlich zeichnen, sind ganz offenbar für diesen Job nur bedingt geeignet. Würde unsere Gewaltenteilung, die wir ja angeblich haben, funktionieren, würden die Exekutive und die Jurisdiktion sich da quer stellen, der Legislative, also den Pfeifen, die das formuliert haben, klar machen, dass das in der Praxis nicht taugt und sich weigern, das umzusetzen. Weil ebenjene Gewaltenteilung aber bloß ein frommes Märchen ist, tun sie das nicht. Auch wenn diese Waffengesetze (nebst Aufbewahrungsvorschriften) mit Sicherheit nicht für unsereiner gedacht ist, es steht nun mal so im Gesetz. Und das Argument "Ist für uns ja wohl nicht gedacht" ist halt vor Gericht nur bedingt haltbar. Übrigens sind auch Rüstungen "Waffen" im Sinne des Gesetzes, nämlich "Schutzwaffen". Auch die müssten also in Zukunft... NICHT Waffen im Sinne des Gesetzes sind und bleiben Schaukampfschwerter und -äxte, weil diesen ja gezielt das bauartbedingte Merkmal, das sie zur Waffe macht, genommen wurde (die Schärfe). Problem: Streitkolben sind von Natur aus stumpf, davon gibt es folglich keine Schaukampf- oder Sportvariante. Wir sind allerdings nicht die einzigen, die dieser Schwachsinn treffen würde. Nur so als Beispiel: auch Reizgas- oder Pfeffersprays sind ja per geltender Definition eine Waffe und auch für die würden dann zukünftig besagte Aufbewahrungsvorschriften gelten. Viel Spaß, meine Damen. Eine Handtasche dürfte schwerlich als verschlossenes Behältnis dienen ("Verschlossen" ist nicht gleich "geschlossen", also in Zukunft Vorhängeschloss an die Handtasche.) Wobei ja, und das ist hier nach meinem Empfinden das Schlupfloch, nur die "Aufbewahrung" verschärft wird, nicht aber das "Führen" oder das "Anwenden". Habe ich das Ding am Gürtel oder über der Schulter (oder beim Einkaufsbummel in der Handtasche), so bewahre ich es nicht auf, ich führe es. Und das mit einem sozialadäquaten Zweck, wenn ich den interessierten Besuchern auf der VA mittelalterliche Waffen und Rüstungen erkläre (weniger, wenn ich mit der Hellebarde in die Disco gehe). Schwierig wird es erst, wenn ich mich nächtens zur Ruhe begebe und das Zeug in der Zeit irgendwo hin muss. Spätestens jetzt nämlich greifen die Aufbewahrungsvorschriften. Müsste also, um halbwegs realistisch zu bleiben (abschließbare Truhen in ausreichender Größe gehören üblicherweise nicht zur Lagerausstattung), über Nacht in den verschlossenen Kofferraum. Dass sie da drin - auf dem normalerweise unbewachten Aktivenparkplatz - gegen mutwilligen unbefugten Zugriff weitaus weniger gut gesichert sind als wenn ich sie unter mein Feldbett lege, ist zwar jedem, der mit einem Mindestmaß an Grips gesegnet ist, nach kurzem Nachdenken klar, aber wir reden hier vom Gesetzgeber... Soweit ich das verstehe bezieht sich die "Aufbewahrung" auf den Zeitraum, wenn das Zeug unbewacht ist. Stehe ich daneben, rede, erkläre und passe drauf auf, ist es auch in einem Waffenständer auf dem Markt nicht "aufbewahrt" im Sinne dieses Gesetzes. Das wäre es nur, wenn der Ständer unbeaufsichtigt bliebe, wovon aber jeder MA-Waffenbesitzer aus nachvollziehbaren Gründen ohnehin Abstand nehmen dürfte. Die Situation wird in der Tat dann blödsinnig, wenn, wie erwähnt, die eigenen vier Wände der Ort der Aufbewahrung sind. Auch bei mir zu Hause steht im Wohnzimmer der Rüstungsständer mit dem Waffengurt umgehängt. Und ich sehe beim besten Willen nicht ein, warum das eine Gefährdung von gesellschaftlicher Relevanz darstellen soll.