Hexenverfolgung

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Hi Leute, Ich arbeite gerage an meiner Abschlussarbeit da denke ich mir; es wäre doch toll auch andere Meinungen zum Thema zu hören. Was meint ihr? Teilt ihr mir eure Gedanken oder auch Anregungen mit? Das Thema ist "Hexenverfolgungen und ihre Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft" Denkt ihr die Hexenverfolgungen der Vergangenheit/ im Mittelalter hat Auswirkungen auf unser heutiges Leben oder eher nicht? Und wieso? Lass euren Gedanken freien Lauf. Ich bin froh über jeden Beitrag. :D
Zur Erinnerung, das ist das Thema, nicht die Einzelfälle. Was eben die Auswirkungen sind: Der Irrglaube, Hexenverfolgung hätte es im MA gegeben und die Kirchen wären maßgeblich dran beteiligt. Daraus folgt eben auch ein Verlust an Glaubwürdigkeit in Hinsicht auf Spiritualität
 
Was der Erstellerin aber mangels Registration nichts mehr nützen wird... ;)
Erst einmal das, und dann dürfte die besagte Abschlußarbeit wahrscheinlich schon selbst ein historisches Dokument sein...Donnerstag, 21. Februar 2008, 14:45 :!: :D @Wilfried: Korrigiere mich, aber ich bin doch immer noch im Mittelalterforum, oder ? Denn das beschäftigt sich m.E doch mit historischen Dingen. Ich denke da sollte Spiritualität, Religiosität, Schamanismus u.ä. erst einmal außen vor bleiben. Ich finde es auch völlig legitim, daß dieser Thread sich in die Richtung der Betrachtung der Hexenprozesse aus historisch - kritische Sicht entwickelt hat. Daher noch einmal: historische Fakten, aber keine wilden Spekulationen oder persönliche Weltansichten. In anderen Threads funktioniert das doch auch, oder ? ;)
 
Du täuschst Dich nicht und doch Denn "Hexerei" wird von einigen als tradierter/pervertierter Schamanismus angesehen und die Spiritualität/Glaubenswelt mittelalterlicher Menschen gehört nun mal zum Mittelalter .... Aber die Hexenverfolgungen von 15xx oder 1944 sind nun nicht mittelalterlich. Mittelalterlich ist das Verbrennen von Schadzauberern, das KdG verboten hat. Interessant wäre jetzt hier, wie diese heidnische Sitte wieder Einzug in die Rechtspraxis gefunden hat ........
 
@Wilfried: Noch einmal, Du scheinst da einiges durcheinander zu bringen. Man kann nicht mal ebenso die Zeit vom 15.- 18.Jhd., also die Zeit in der wir historisch korrekt von der Ära der Hexenprozesse sprechen, mit der Zeit des III. Reiches in Verbindung bringen ( auch wenn dort das Interesse an dieser Thematik durch einen gewissen Herren sehr groß war.) Und Deine Liebe zu Karl dem Großen in allen Ehren, aber auch dieser Herr hat nichts mit der eigentlichen Zeit der Prozesse zu tun. Das wäre für einen Geschichtsleistungskurs wahrscheinlich ein herrliches Thema:"Vergleichen sie die Politik der Epoche A mit B und interpretieren sie..." :D Es sind in diesem Thread wirklich einige gute Beiträge zu finden, und aus meiner bescheiden Sicht findest du die besten Fakten zur Thematik in den Beiträgen von Delrio. Genauso wie ich es liebe : sachlich, informativ und historisch - korrekt ! Und ich denke ich kann das realistisch beurteilen, da ich einige der genannten Primärquellen aus eigener Bearbeitung kenne ! Meine "Religion" ist jedenfalls das geschriebene Wort, aber niemals die Spekulation. Die Sonne scheint, es ist Sonntag und da möchte sich doch keiner ärgern... :D also, nun aber wieder hurtig zum Thema zurück ! ;)
 
sorry, der letzte Hexenprozeß in Europa fand 1944 in Schottland statt. Wir sind also im Thema ... Grundlage war der Witchcraft-act von 1735. der erste Hexenprozeß war nun mal 1258 , dann gehts in Südfrankreich weiter. Und wenn KdG 785 erläßt: zitat aus Wikipedia: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Wurde wegen Verletzung der Copyrights gelöscht . hat es wohl vorher "Hexenverfolgung" gegeben. Also Geschichtsleistungskurs ist in dem Thema wohl nicht ausreichend. Und die Hochzeit der Hexenprozesse hat im Mittelalterforum eben nur so viel zu suchen, als das festgestellt werden kann, das DAS nicht mittelalterlich ist. Nur wie kommt die Strafe "Verbrennen" in dieses Umfeld? DAS muß während des MA ja entweder geheime Praxis oder sonstwie tradiert worden sein. Im Sachsenspiegel von 1365 jedenfalls habe ich die einschlägigen Straftatbestände Zauberei, Hexerei, Schadenszauber usw. nicht gefunden.
 
Nur wie kommt die Strafe "Verbrennen" in dieses Umfeld? DAS muß während des MA ja entweder geheime Praxis oder sonstwie tradiert worden sein.
Na, endlich kommt es hier mal wieder in Gang: ^^ Also, "Verbrennen" ist aus Sicht der Inquisition keine "geheime Praxis", sondern eine Totalzerstörung des menschlichen Körpers. Damit ist nicht nur die verdorbene Seele dem Fegefeuer und er Hölle preisgegeben, auch der Körper erfährt den Brand. Gemäß des Glaubens an die Auferstehung des Fleisches, hat da ein so zerstörter Körper, und dann auch noch exkomuniziert, keinen Anspruch auf Erlösung im Paradies. Dies kann man wirklich schön bei Spee, Delrio , Remy und Binsfeld nachlesen.
 
Wobei die Inquisition ja nun definitiv mit der Hexenverfolgung in Europa nördlich der Mittelgebirge aber auch garnichts zu tun hat. Die Auffassung totale "Zerstörung des Körpers" wieder ist interessant.
 
Wobei die Inquisition ja nun definitiv mit der Hexenverfolgung in Europa nördlich der Mittelgebirge aber auch garnichts zu tun hat.
Leider ist diese Aussage eindeutig falsch, da erst mit der Bulle "Summis desiderantes affectibus", die Papst Innozenz VIII am 5. Dez. 1484 erließ, nicht nur der "Malleus Malleficarum (= "Hexenhammer" von 1486)" von Sprenger + Institoris als " Inquisitorenhandbuch" legitimiert wurde, sondern danach die ganze Hexenverfolgerei zum Selbstläufer wurde ! Alles was davor so an Ketzer- oder Hexenverfolgungen stattfand, waren zwar von der Kirche durchaus gebilligt, aber es fehlte der Aspekt der "unfehlbaren Lehrmeinung", die nur "ex Kathedra" mit päpstlicher Authorität, z.B. wie hier als Bulle, vorliegen mußte. Und es ist ja nicht so, das ich die bisherigen Beiträge nicht gelesen, bzw. keine Ahnung von der Materie hätte. Daher habe ich hier noch mal ein Zitat aus einer wirklich guten, oben genannten Quelle, die ich mal nachgesehen habe:
Solche Vorstellungen waren früh Gegenstand des Rechts. Die kirchliche Lehrmeinung orientierte sich lange Zeit am Canon episcopi, einer Sammlung kirchlicher Rechtssätze aus dem 9. Jahrhundert, die um 1120 in das Dekret Gratians Eingang fanden und damit quasi Gesetzeskraft erlangten. Dort wird von Frauen berichtet, «die glauben und beteuern, sie ritten mit der heidnischen Göttin Diana und einer unzähligen Menge von Weibern auf gewissen Tieren und durchmessen im Schweigen der tiefen Nachtviele Räume der Erde». Der Canon episcopi entlarvt solche Geschichten als Trugbilder des bösen Geistes. Zwar wird den Bischöfen und ihren Dienern empfohlen, sie sollten solche «schädliche und vom Teufel erfundene böse Zauberei aus ihren Gemeinden völlig auslöschen», doch sollte dies durch die Verbannung geschehen10. Magische Praktiken wurden also als heidnischer Aberglaube eingestuft, eine reale Basis der Magie, einschliesslich des Schadenzaubers, dagegen geleugnet. Anders das weltliche Recht: Während die germanischen Volksrechte den Schadenzauber zum Teil noch mit Geldbussen bekämpften, ordnete der Sachsenspiegel um 1225 an, man solle denjenigen, der «mit zoubere umme geit», «uph der hurt burnen », d. h. verbrennen. Die Todesdrohung entnahm man der Bibel, wo es heisst: «Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen». Der Sachsenspiegel spricht vom «Umgang mit Zauberei», was offen lässt, ob hier der Magie eine reale Wirkung beigelegt wird. Die Quellen des römischen Rechts hielten es jedenfalls für real möglich, dass Zauberer durch Magie Schaden anrichten13. Dem folgte die peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532 (Constitutio Criminalis Carolina) in Art. 109: «Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachteil zufuegt, soll man straffen vom leben zum tode, unnd man solle sollicher straff mit dem feur thun. Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schaden gethon gete, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sache; darinne die urtheiller raths geprauchen sollen, alls von rathsuchen hernach geschrieben steet.»
zitiert aus : Harald Maihold,"Was aber bey der Nacht vnd haimblichen Orten geschicht / sein schwaerlich zu probieren" – Die Hexenprozesse und das Strafrecht der frühen Neuzeit, Teil 1, ius.full 2009, Ss. 30 und 31. https://ius.unibas.ch/uploads/publics/8735/20100929121342_4ca31156a230e.pdf
 
Und zur Todesstrafe schreibt Justinus Gobler von Sankt Goar, Doktor beider Rechte, im Jahre 1569 in seinem juristischem Lehrbuch:
"...durch das selb Gesatz ( Anm.: die "Lex Cornelia") werden auch die vergiffter am leben verdampt/ welche durch verhaßte künst/ durch Gifft und veneyn sowol/ als durch zauberey die leut ertödten/ odder böse schädliche artzney öffentlich verkauffen und feyl halten."
zitiert aus : Justinus Gobler, "Institutiones Imperiales / Des Allerdurchleuchtigsten/ großmechtigsten / Christlichen Fürsten und Herren/ Herren Justiniani Römischen Keysers etc. Vier Bücher der Instituten und underweisung.", gedruckt 1569 bei Christian Egenolffs Erben in Frankfurt a.M., fol. 146 b
 
Das Verbrennen war keine „geheime Praxis“ sondern eine für das Mittelalter gängige Todesstrafe und Hinrichungsart. Diese Todesstrafe/Hintrichtungsart wurde allerdings in der Neuzeit (also zu Zeiten der Hexenverfolgung) meistens für Hexen angewandt, aber auch an anderen Personen. Verbrannt wurden Personen, die in den Augen der Leute eine besonders schreckliche Tat vollbracht hatten, oder als Spiegelstrafe (Tat: Brandstiftung / Vollstreckungsart: Verbrennen) Das Denken der damaligen Zeit war u.a., dass das Böse durch die Urgewalt Feuer gereinigt und vernichtet werden sollte. Auch die Asche des Verbrannten war nach den damaligen Denken noch böse, weshalb Feuer, Wasser und Wind als Urgewalt mitwirken sollten. Diese sollten an der Vollstreckung der Strafe als höhere Macht beteiligt werden. Es wurde meist auf einer Anhöhe (Scheiterhaufen) verbrannt. Der Rauch/Asche sollte vom Wind hinfortgeweht werden, damit das Böse entweichen kann. Die Asche wurde auch in ein fließendes Gewässer geschüttet, damit diese hinfortgeschwemmt werden konnte. Die Ausführung in Pos 66 kommt noch ergänzend hinzu.
 
Verbrannt wurden Personen, die in den Augen der Leute eine besonders schreckliche Tat vollbracht hatten
So ist es, und die Ketzerei und das Hexenunwesen waren aus Sicht der damaligen Justiz ein besonders schlimmes und außergewöhnliches Verbrechen, da es sich sowohl gegen die Auhorität Gottes, des Kaisers, gegen den gesamten Staat an sich richtete. Zauberei war ein Sonderverbrechen, und wurde auch besonders abgeurteilt und bestraft. Und ich zitiere hier noch einmal die juristische Quelle dazu, die die Art der Leibesstrafe festlegte nämlich die peinliche Gerichtsordnung Karls V. von 1532 (Constitutio Criminalis Carolina) in Art. 109:
«Item so jemandt den leuten durch zauberey schaden oder nachteil zufuegt, soll man straffen vom leben zum tode, unnd man solle sollicher straff mit dem feur thun. Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schaden gethon gete, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sache; darinne die urtheiller raths geprauchen sollen, alls von rathsuchen hernach geschrieben steet.»
zitiert aus : Harald Maihold,"Was aber bey der Nacht vnd haimblichen Orten geschicht / sein schwaerlich zu probieren" – Die Hexenprozesse und das Strafrecht der frühen Neuzeit, Teil 1, ius.full 2009, Ss. 30 und 31. Ich rate daher allen, die sich etwas mehr mit der weltlichen Justiz im Deutschen Reich beschäftigen wollen, sich zunächst einmal in der Carolina zu belesen. Denn dann hat man klare historische Fakten und keine Spekulationen. ;) Zum Thema was man mit den Überresten eines Verurteilten zu tun hat gibt z.B. das 5. Buch der "Disquisitionum magicarum libri sex" von Martin Delrio ( Peter Henning, Mainz 1627 ) entsprechend Auskunft. Ein an dieser Stelle ebenso angesprochenes Kapitel ist z.B. die Frage, was mit einem in der Haft durch Suizid gestorbenen Delinquenten passieren soll: Martin Delrio schreibt hier, daß dieser Selbstmörder sich mit seinem Suizid zusätzlich eine weitere schwere Strafe zugezogen habe, da Suizid ja aus klerikaler Sicht eine Todsünde ist und per se schon ewige Verdammnis bringe. Auch hier solle die Leiche unbedingt dem reinigenden Feuer übergeben werden.
 
Da ich ja nun bekanntermaßen ein Freund von Originalquellen bin, habe ich hier den Link zu einer digitalisierten Carolina aus dem Jahre 1534: http://dfg-viewer.de/show/?set%5Bimage%5D=49&set%5Bzoom%5D=default&set%5Bdebug%5D=0&set%5Bdouble%5D=0&set%5Bmets%5D=http%3A%2F%2Fdaten.digitale-sammlungen.de%2F~db%2Fmets%2Fbsb00019882_mets.xml Und wer darin vor- oder zurückblättert, der wird auch das übliche Strafmaß für andere Delikte finden. ;) Ich denke, damit sollten alle Fragen zum Strafmaß der damaligen Epoche authentisch geklärt sein. Aber wohlgemerkt damit keine Mißverständnisse und unnötige Diskussionen aufkommen: Ich spreche hier explicit von der Carolina, also dem gängigen weltlichen Gesetzteswerk zur Zeit des Höhepunktes der Hexenprozesse, und nicht vom Sachsenspiegel oder anderen Werken davor, bzw. von der Theresiana des 18.Jhd. Und um direkt ein mögliches Mißverständnis auszuräumen: in meinem vorherigen Beitrag ist selbstredend das "Heilige Römische Reich deutscher Nationen" gemeint, ich war nur zu faul es komplett auszuschreiben. :D
 
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Wann war doch noch das Mittelalter zu Ende??? So allgemein 1498 oder so ähnlich, Reformation mit 99 Thesen und dann Entdeckung Amerikas, oder irre ich mich???? Die hier zitierte Carolina ist neuzeitliches Recht, dazu der Hexenhammer zwar angeblich auch von Spenger, was aber von Historikern bezweifelt wird. Dazu kommt die Entstehungsgeschichte dieses Machwerks. Der gute Henricus institoris war nämlich vor der Verfassung dieses Werkes beim Bischof von Innsbruck nicht durchgekommen. http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Kramer. Außerdem interessierte Die Meinung des Papstes nach der Reformation die Protestanten überhaupt nicht. ansonsten: http://de.wikipedia.org/wiki/Summis_desiderantes_affectibus Diese Wikipediaartikel sind ziemlich gut und mit Quellen belegt Zum Sachsenspiegel von 1225. Entstanden ist die Grundlage der heute vorliegenden Sachsenspiegel von 1220-1235. Das Original von eike von Repgow ist verloren, meines Wissens gibts nur noch je ein Exemplar aus dem MA in Wolfenbüttel und Heidelberg, Nachdrucke mit den zeitlichen Änderungen wurden bis zur Einführung des preußischen Landrechts benutzt. Also wer ein Exemplar von 1225 hat ..... Ansonsten schreib mal , von wann die Ausgabe ist und welche Seite
 
Ähmmm, Wilfried, Du bringst da leider wirklich einiges durcheinander und es ist wahnsinnig schwer Deinen Gedankengängen zu folgen: Also : 1. das exakte Datum dafür wann genau das das Mittelalater zu Ende ging ist von Nation zu Nation verschieden, während der Engländer sagen wird, daß mdas englische Mittelalter genau 1485 zu Ende ging, ist man in Deutschland weitgehend zu dem Konsdens gekommen, daß es mit der Erfindung der Buchdruckkunst um 1450 endete. Für andere Länder wie z.B. Italien gilt das selbstredend nicht. Eine andere Hypothese ist das Jahr 1492, also die Entdeckung des amerikanischen Kontinents ( bzw. der vorgelagerten Inseln) 2. Im Jahre 1517 veröffentlichte Luther 95 :!: Thesen, und leitete damit eine bahnbrechende Wende nicht nur der Kirchengeschichte ein. Auch die weltliche Politik, in Form der z.B. Luthergewogenen vs. der Lutherfeindlichen Kurfürsten waren hiervon tangiert. 3. Die Carolina ist korrekt ausgesprochen ein frühneuzeitliches Werk aus dem Jahre 1532 ( hättest Du oben bereits lesen können ;) ), und war das gültige Rechtswerk der Ära in der die Höhepunkte der Hexenprozesse .( aber auch das hattee ich oben schon mehrmals geschrieben) 4.Heinrich Institoris= Kramer ist, nach wissenschaftlicher Ansicht der sichere Verfasser des Malleus, während Jakob Sprenger durch seine intellektuelle und religiöse Autorität H.Institorisals moralische und theologische Bürgschaft diente. Was vor der " Hexenbulle" geschah, das spielte aber letztendlich für dei beiden keine Geige, denn mit der Bulle war das Werk erst legitimiert und freigegeben ( auch das steht oben schon ;) ) 6. Natürlich ist der Papst für den Angehörigen der protestantischen Kirchen und der angilikanischen Kirche keine Institution. Die Rechtfertigung einer Autorität beruht hier auf das Wort Gottes, also der Bibel 7. spielt es auch keine Geige welche Sachsenspiegel-Ausgaben erhalten sind und wo sie liegen. Das o.g. Zitat entstammt der juristischen Fakultät der Universität Basel, und ich denke Dr. jur.Harald Maihold wird Dir, auf eine freundliche Anfrage hin, gerne die Ausgabe nennen. 8. Wikipedia ist ganz nett um sich grob zu informieren, mache ich ja auch so, aber es ist weit davon entfernt eine wissenschaftlich akzeptable Quelle zu sein. Und es ist in diesem Sinne auch niemals seriös zitierfähig. 9. ermüdet es mich zusehend, den ganzen Sermon immer und immer wieder zu wiederholen. ;( Meine freundliche Bitte daher an Dich: Lies Dir bitte erst einmal alle Beiträge in Ruhe durch, lasse sie auf Dich wirken, und dann erst greife zur Tastatur und schreibe dazu. Auch wird damit Deine Glaubwürdigkeit bei Beiträgen signifikant steigen. Aber bemühe Dich dann auch auf die Beiträge exakt zu antworten, denn es ist schon ein Kunststück herauszufinden, was Du uns da mitteilen möchtest. Die User werden es Dir jedenfalls danken. ;) Und noch ein Nachsatz sei mir erlaubt, da ich den Eindruck habe das meine Beiträge, aufgrund Deiner Thesen, scheinbar zum Dialog zwischen uns werden: Galileo Galilei hat zwar 1630 sein bahnbrechendes Werk in Form eines Dialoges geschrieben, ein klassisches Stilmittel der damaligen Zeit, aber ich befürchte ein Dialog wird hier nicht nur den Rahmen sprengen und am Rande von "off topic" sein, sondern auch andere am Thema interessierte User zu Tode langweilen. Hierfür ist die Funktion der PN sinnvoll und auch gedacht. Und wie ich schon wiederholt geschrieben habe: Für mich zählen definitiv nur gesicherte und belegbare Fakten ! Entweder als Primär- oder auch als Sekundärquellen, aber niemals Spekulationen oder Mutmaßungen. Tut mir leid, daß ich da mal etwas deutlicher werden mußte, aber es mußte einfach mal gesagt sein...Und ich hoffe diese klaren und deutlichen Worte seien mir von den Moderatoren verziehen, denn nur ein klar verständlicher Text mit Fakten und guter Recherche ist schließlich ein Gewinn für alle hier im Forum. ;)
 
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Nun, fest steht: Die Hexenprozesse mit Hexenverbrennung sind (Ausnahmen bestätigen die Regel), neuzeitlich (frühneuzeitlich meinetwegen) Die Katholische Kirche mag mitgemacht haben, ist aber nun nicht in Gänze ,für die Verbrennungen garnicht ,verantwortlich. Der Glaube an "Zauberei" war weit verbreitet. Die Meinung des Pabstes zählte nun mal nicht in protestantischen Regionen Im Schlagwortverzeichnis des "Sachsenspiegels -online" Wolfenbütteler Sachsenspiegel finde ich nichts über Verbrennung von Menschen als Strafe Vollständig sind der in Wolfenbüttel von ~ 1369 und der aus Oldenburg von 1336. Es gibt auch neuzeitliche, ehemals rechtsgültige Sachsenspiegel, immer wieder aufgelegt und angepasst, teilweise gültig bis 1900 Einführung des BGB (Sein ursprünglicher Verfasser ist 1180-1190 geboren und wird 1233 letztmalig urkundlich erwähnt. Die beiden von mir genennten Bilderhandschriften unterscheiden sich in Seitenzahlen zu den Rechtsfällen, in der Sprache und in Teilen in den Rechtsvorschriften. Leider kann ich nicht so einfach die von aixlibris genannte Stelle in den anderen 3 digital vorliegenden mittelalterlichen Sachsenspiegeln finden. Die "Schwaken " sind zu dick, nicht transkribiert und nicht in meinem Dialekt. ) Deswegen spielt es sehr wohl eine Rolle , welche Ausgabe zitiert wird und die Uni Basel irrt gewaltig, alle Rechtsvorschriften Herrn von Repgow in die Schuhe zu schieben. Hier wird ein Sachsenspiegel der frühen Neuzeit/spätes Spätmittelalter zitiert (südliches Westfalen?????????? oder nördlich zwischen Elbe und Weser, wenn nicht gar eine Ausgabe aus dem 17.Jhdt mit dem Versuch eines Schriftniederdeutschen, denn mit, zouber, umme,geit, hurt und burnen passen alle zusammen zu keinem mir bekannten Dialekt, "mit zouber" ist "Meißen" oder Hochdeutsch , hurt und burnen nördlichstes Niederdeutsch, also liegt der Verdacht auf eine weitverbreitete Druckschrift vor, wahrscheinlich die Baseler Ausgabe von 1474) Meine Frage ist jetzt, wann ungefähr statt Verbannung Verbrennung als Strafe genommen wird? Es wird in vielen Quellen behauptet, im Sachsenspiegel aus dem 13. Jhdt würde Zauberei mit Verbrennen bestraft , nur ist eben in der Handschrift von ~1370/Celle, jetzt Wolfenbüttel nichts zu finden. Diese Rechtsvorschrift muß später aufgenommen worden sein, in den gedruckten Ausgaben ist sie ja vorhanden. Interessierte lesen hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel#Bedeutung_und_Verbreitung
 
Deswegen spielt es sehr wohl eine Rolle , welche Ausgabe zitiert wird und die Uni Basel irrt gewaltig, alle Rechtsvorschriften Herrn von Repgow in die Schuhe zu schieben.
Nein Wilfried, leider irrst Du hier gewaltig, abgesehen davon ist eine derartige Aussage von Dir schon sehr gewagt. Und wie ich schon mehrfach geschrieben habe: man sollte einen Text wirklich gründlich lesen, bevor man in die Tasten haut. :whistling: Ich hatte oben den Link zur Uni Basel eingestellt, und wenn Du diesen von mir zitierten Text gelesen hättest, dann wäre auch deine Frage zur Verbannung / Verbrennung beantwortet. Dort steht nämlich folgendes: 1. geistliches Recht des canon episcopi aus dem 9.Jhd.: Verbannung 2. weltliches Recht des Sachsenspiegels und der Carolina: Verbrennung Des weiteren hast Du in keiner Sachsenspiegelausgabe etwas zur Verbrennung gefunden , also den Wortlaut den Maihold in seinem Text erwähnte. Komisch ich schon ! Und zwar in allen Online-Ausgaben, sowohl in den Digitalisaten , wie auch in den Transkriptionen. Auch hier stand die entsprechende Information bereits im Maihold-Text als Fußnote 11: Landrecht 2. Buch Kap.13 § 7 Und jede Ausgabe war insoweit problemlos lesbar,weil man Dank Maihold ja weiß nach welchen Schlüsselworten man suchen muß. ;) Und als letztes Schmankerl: Im Oldenburger Sachsenspiegel befindet sich auf Fol 44 r sogar eine Abbildung zur Verbrennung der Delinquenten. :D http://digital.lb-oldenburg.de/ihd/content/pageview/192516 Und wiederum stellst Du Spekulationen und Mutmaßungen an, die fachhistorisch völlig unhaltbar sind, und die allein durch die ich Dir schon bereits angeratene saubere Recherche verhindert werden könnten. Also bitte lies erst, und schreibe dann ! Wir alle werden es Dir danken ! ;)
 
Entschuldige, ich habe geschrieben, in der Wolfenbüttler Ausgabe nichts gefunden zu haben, in den anderen hätte ich wegen der Dicke der Bücher nicht geguckt. Danke das Du diese Textstelle im Oldenburger Sachsenspiegel angegeben hast. Ist zwar nicht der von Dir oben von der Uni Basel zitierte Text, aber immerhin lese ich da : "ungläubige Ketzer oder Ketzerinnen,und (+) die Anwender von Zauberei und (+) Gift sind und(+) denen das nachgewiesen???? wird, die sollen auf einem "Herd " brennen" gilt in Oldenburg 1336. Das "und" hier ist ein zusätzliches "und" im Sinne von "zusätzlich". Bedingt durch "De", das einfache "und" hieße "un welke". Zauberei und Gift müssen zusammen angewendet werden , also von einer Person, aber durchaus auch nacheinander, dazu muß die noch "ungläubig" sein ist aber egal, es wird verbrannt. Kann mal einer die Stelle aus den anderen digitalen Vorlagen "transkribieren"? ich kriege die Schrift nicht groß genug
 
Nun Wilfried, gerade in der Wolfenbüttler Online -Ausgabe wärst Du auf Fol 29 v fündig geworden: :D http://www.sachsenspiegel-online.de/cms/meteor/jbrowser/index.jsp?folio=29v Auch hier ist, sogar in Farbe , eine Abbildung zur Verbrennung zu sehen. ;) Und neben dem Digitalisat hast Du die Möglichkeit unter dem Button "Volltexte" nicht nur die lesbare Transkription zu finden, sondern auch noch die Übersetzung ! Im Digitalisat der Dredner Ausgabe, um 1350, findest Du den gesuchten Text auf Fol. 25 v, auch hie mit einer Verbrennungsszene in Farbe: http://digital.slub-dresden.de/werk...Seite=&cHash=c8a2b0aa1e87f240e12a7a10a7827bb8 Lediglich in der Heidelberger Ausgabe , ebenfalls aus dem frühen 14.Jhd. wird man nichts finden, da es sich um ein Fragment handelt. Das 2. Buch des Landrechts beginnt hier mit Fol 7 r : Landrecht II 19 § 2, währen unser gesuchter Text ja : Landrecht II 13 § 7 ist. Eine Transkription des Textes findet man,nach der Berliner Handschrift von 1369, hier: http://drw-[url]www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=dig&darstellung=v&index=tasiglen&term=SspLR.&seite=II+13[/url] Und hier noch eine Transkription nach der Leipziger Ausgabe: [url]http://www.feudalismus.eu/sachsenspiegel/secundus/213.htm[/url] Aber auch sonst ist es kein Problem die Digitalisate zu lesen, da alle eine Zoom-Funktion zur Vergrößerung der Abbildungen haben :whistling: . Du siehst also: Gründliche Recherche und Lesen, ...und schon sind alle Fragen in kürzester Zeit beantwortet. :thumbsup: Ich hoffe ich konnte Dir trotzdem behilflich sein. Allso gerne wieder ! ;)
 
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