Erstmal noch gute Besserung Swanhild. :kopfstreichel Das wichtigste ist, dass Dir nicht mehr passiert ist. Wenn das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert wird (egal wer den Schaden verursacht hat), dann ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert. Das kaputte Fahrzeug wird dazu in einer oder mehreren gewerblichen Fahrzeugbörsen für Unfallfahrzeuge angeboten und ggfs. wird dort ein bindendes Angebot eines potenziellen Käufers ermittelt. Dieser Kaufpreis wird dann von dem gutachterlichem Wiederbeschaffungswert abgezogen, welches Du dann von der Versicherung ausgezahlt bekommst. Jetzt kannst Du selbst entscheiden, ob Du das Fahrzeug zum angebotenem Preis an den potenziellen Käufer veräußerst (das Angebot ist für den Käufer bindend und dann kommst Du auf die 100% des Wiederbeschaffungswertes), oder ob Du den Wagen privat verkaufst, oder ihn vielleicht wieder reparieren möchtest. Da Du allerdings nicht der Unfallverursacher bist, hast Du anrecht auf Schmerzensgeld und einen Leihwagen (ich glaube bis zu 30 Tagen, dass aber ohne Gewähr).