neues Waffengesetz

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Wie würde es denn aussehen wenn ich privat ein Stück Feld beim Bauern miete um dort mit gleichgesinnten ein wenig mittelalterlich zu campieren und auch etwas mit dem Schwert üben möchte? Muss ich da etwas beachten? Eigentlich ist das doch privatgelände und ich sollte keine Probs bekommen, oder?
 
Wenn der Agrarwirt dieser Nutzung seines Geländes zustimmt gibt's da keine Probleme.
 
So da ich im Münchner Forentreffen Thread darauf hingewiesen wurde, das es auf dem MA-Markt besser wäre gänzlich unbewaffnet aufzutauchen, habe ich mir mal diesen Thread zu Gemüte geführt und durchaus einige Fragen (welche ich auch noch der örtlichen Polizeibehörde stellen werde) Warum ist ausgerechnet auf den Großveranstaltungen in denen s um MA geht das tragen von Schaukampfwaffen verboten?? Da gehören die doch irgendwie dazu. Was ist wenn ich auf nenm MA-Markt bin, mir dort 1 Schwert, Axt, o.ä. kaufe?? Muss ich dann sofort den Markt verlassen? Wie ist das mit Darstellern die auf nem Markt ihr Zelt aufbauten, dürfen die dann damit rumlaufen, auch wenn sie nur nen Händler oder Handwerker darstellen? ?(
 
ich hab gerade mal bei der Polizeidirektion München angerufen und nachgefragt was von denen aus "machbar" ist und was nicht. Folgende Auskunft habe ich erhalten: Das Mitsichführen von Waffen aller ARt und von Gegenständen, die mit Waffen verwechselt werden könnten (dazu gehören auch Larpschwerter) ist nur denen Personen gestattet, die durch den Veranstalter als Showkampftruppe geladen wurde und nur vom Weg zum und vom Showkampf weg. Man darf NICHT mit den Waffen über den Markt schlendern. Sollte man sich Waffen auf dem MArkt kaufen und diese dann nicht zugestellt bekommen, sprich sofort mitnehmen wollen, so müssen die Waffen in eine entsprechend geeignete Umverpackung (z.B. mit viel Schaumstoffumwickelt und mind. rundum 10cm grösserer Pappkarton, dessen Mitsichführen nicht auf eine Waffe als Inhalt schliessen lässt) gepackt werden. Eigentlich empfielt die Polizei Waffen zwar vor Ort zu besichtigen (die Standbesitzer haben entsprechende Konzessionen Waffen ausstellen zu dürfen) sie evtl. zu erwerben und sich dann per Post oder Versanddienst zustellen zu lassen. Was auf keinen Fall geht ist eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen GEgenstand. Als Waffe gilt: alles mit einer Klinge von über 14cm. Doppelseitig geschliffene Klingen (egal welche Länge), Äxte, Hämmer, die über den normalen Haushaltshammer rausgehen, Schwerter, Dolche, Morgensterne, Kampfringe, ...... uvm. Von daher würde ich ja vorschlagen alles zu Hause zu lassen, ausser ihr habt ein Essmesser unter besagten 14cm besser sogar noch unter 10cm . Essdorne/Pfrime sind ebenfalls als Waffe zu sehen, genauso wie zweizinkige Gabeln. Einzig wie es sich mit meinen STricknadeln, Sticknadeln und Naalbindingnadeln verhält weiss ich jetzt noch nicht, aber bei der Strenge des Gesetzes sehe ich auch dafür schwarz großes Grinsen
 
Die spinnen....die Bayern. Und es ist so wie die es Dir gesagt haben auch nicht konform mit dem Waffengesetz...aber das haben die draus gemacht.Ist für mich ein Grund nicht auf diesen Markt zu gehen.. ;( ok,wär sowieso ein bisschen weit
 
Kampfsport ist doch irgendwie ne Waffe, oder?? Müssen wir diejenigen die die Kunst des waffenlosen Kampfes beherrschen dann fesseln. :D
 
Man könnte auch so argumentieren: Alle Männer müssen an die Leine weilwir haben das Werkzeug zur Vergewaltigung immer dabei :rolleyes : Aber unser messergeschädigter Ministr des inneren ist halt ein Mann und net vergewaltigt worden :whistling:
 
Original von Hummelchen ich hab gerade mal bei der Polizeidirektion München angerufen und nachgefragt, was von denen aus "machbar" ist und was nicht. Folgende Auskunft habe ich erhalten: Das Mitführen von Waffen aller Art und von Gegenständen, die mit Waffen verwechselt werden könnten (dazu gehören auch Larpschwerter) ist nur den Personen gestattet, die durch den Veranstalter als Showkampftruppe geladen wurde und nur vom Weg zum und vom Showkampf weg. Man darf NICHT mit den Waffen über den Markt schlendern. Sollte man sich Waffen auf dem MArkt kaufen und diese dann nicht zugestellt bekommen, sprich sofort mitnehmen wollen, so müssen die Waffen in eine entsprechend geeignete Umverpackung (z.B. mit viel Schaumstoff umwickelt und mind. rundum 10cm größerer Pappkarton, dessen Mitsichführen nicht auf eine Waffe als Inhalt schließen lässt) gepackt werden. Eigentlich empfielt die Polizei, Waffen zwar vor Ort zu besichtigen (die Standbesitzer haben entsprechende Konzessionen, Waffen auszustellen), sie evtl. zu erwerben und sich dann per Post oder Versanddienst zustellen zu lassen. Was auf keinen Fall geht, ist eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand. Als Waffe gilt: alles mit einer Klinge von über 14cm. Doppelseitig geschliffene Klingen (egal welche Länge), Äxte, Hämmer, die über den normalen Haushaltshammer rausgehen, Schwerter, Dolche, Morgenstern.....
Wenn das die Meinung der Münchner Polizei sein sollte, dann muss man denen doch ein gehöriges Maß an Unkenntnis - und daraus resultierend Desinformation - attestieren! Da ist fast alles falsch, was man falsch machen kann! Es gibt ein Waffengesetz, das den Umgang mit Waffen regelt und definiert, was eine Waffe ist. Keine Sorge, ich werde das nicht im Detail zitieren; wens interessiert, der kann das nachlesen. Messer sind von vornherein KEINE Waffen; die Ausnahme sind Dolche, also beidseitig scharf geschliffene Messer zum Stechen. Sie gelten als Waffe, weil ihr vorrangiger Einsatz weder im Haushalt noch in der Werkstatt oder dem Gewerbe noch in der Jagd liegt. Ein nicht scharf geschliffener Dolch gilt übertragen als Theater-Ausrüstung, und das gilt auch für Schaukampfwaffen mit stumpfer Klinge. Ein Grenzfall wäre gegeben, wenn jemand einen spitzigen, jedoch nicht scharf geschliffenen Dolch auf den Jahrmarkt mitnähme. Eine solche Person müsste sich - mit Recht, wie ich finde - Fragen gefallen lassen und u.U. sogar seinen Deko-Dolch auf der Wache wieder abholen. Messer (einschneidig) mit feststehender und NATÜRLICH scharfer Klinge (sonst ist es kein Messer) dürfen bis zu einer Klingenlänge (die Länge über dem oberen Griffende) von 12 cm (nicht 14 cm!) getragen werden, wobei unter "Führen" das benutzungsbereite Tragen verstanden wird. Eingepackte Messer jeder Länge, scharfe Schwerter, Säbel und Degen, die sich nicht zum schnellen Zugriff und Einsatz von der Verpackung befreien lassen (z.B. per Reißverschluss) sind unkritisch und dürfen ungehindert überall transportiert werden, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Führen (zugriffbereit) von EINhändig zu öffnenden Klappmessern JEDER Länge ist verboten, ebenso Spring- und Fallmesser. Butterfly-Messer sind verbotene Gegenstände und dürfen - ebenso wie NUNCHAKU und NINJA-Wurfsterne - weder unterwegs noch zu Hause im Besitz des Bundesbürgers sein. Feststehende Messer mit Klingenlängen ÜBER 12 cm darf man unter bestimmten Umständen, z.B. zur Brauchtumspflege, als Jäger, auf dem Weg zum Messerschleifer, als Schmied oder Messermacher oder aus sonst einem anerkannten Grund und Zweck tragen. So wird ein längeres Messer zum Bau eines Survival-Camps toleriert, aber sicherlich nicht auf der Kirmes (vorgeblich zum Verzehr einer fettigen Bratwurst). Der Passus über die sog. "Anscheinswaffen" bezieht sich ausschließlich auf Schusswaffen. Man will damit verhindern, dass man seine (inzwischen pleite gegangene) Bank mit einer Spielzeugpistole überfällt, um seine Spareinlagen zu retten. Das gilt natürlich nicht für Schaumgummischwerter! Noch mal zusammengefasst: ein LARP-Schwert, ein MA-Wikingerbeil mit scharfer Schneide, ein Schaukampfschwert sind KEINE Waffen im Sinne des Gesetzes, ebenso wenig Hämmer jeder Größe. Allerdings können Veranstalter auf ihrem Grund individuelle Einschränkungen machen, und aus meiner Sicht könnte das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln auch verlangen, dass scharfe Schneiden vernünftig abgedeckt würden, um Verletzungen zu vermeiden. Mir persönlich sind bisher keine Fälle von Verletzungen oder Aggressionen mit MA-Waffen bekannt geworden. Ich finde es daher völlig überzogen, wenn Polizei oder Veranstalter die kleinen verbleibenden Freiräume aus purer Angst noch weiter einschränken. Ich würde auf keinen Mittelaltermarkt gehen, dessen Veranstalter meint, er müsse strenger als das Gesetz sein. So lange hier keine wirkliche Gefahr besteht, ist das albern. Kein Mensch würde es verstehen, wenn das Betreten von Parks und Wäldern aus Angst vor MÖGLICHERWEISE herabfallenden Ästen verboten würde! Freundliche Grüße Jean Collin Historischer Schmied P.S. wenn ich mir die Meinung der Münchner Polizei zu eigen machte, wäre ich ein hysterischer Schmied....
 
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ich werde die Frage des "was-darf-ich-wirklich-in-München" nochmal schriftlich von der Polizei geben lassen, die Auskunft die ich erhalten hatte war von einem "Schalterbeamten" wer weiss wieviel der wirklich weiss :)
 
*Collins Aussage unterschreib* Allerdings: Wenn der Herr in Grün (oder macherorts Blauschwarz (denen würde ich im ersten Moment eh nicht trauen :D )) aus eigener Unkenntnis seine Zweifel hat, und das kostbare Teil konfiszieren möchte, dann ist es weg. Dann auf jeden Fall irgend eine "Quittung" mit Namen und Dienststelle des Herrn ausstellen lassen.
 
Hallo, aber eigendlich ist ein Schaukampfschwert doch nur ein Stück Flachstahl, oder? Ich find das sowieso schwachsinnig, mit den ganzen Einschränkungen und Gesetzten in Deutschland. Wenn's denen zu langweilig wird, dann entwerfen sie neue Gesetzte, die nicht's bringen. Gruß
 
Original von Hummelchen ich werde die Frage des "was-darf-ich-wirklich-in-München" nochmal schriftlich von der Polizei geben lassen, die Auskunft die ich erhalten hatte war von einem "Schalterbeamten" wer weiss wieviel der wirklich weiss :)
Hier liegt ja auch das eigentliche Problem. Zum einen ist die Ausführung des Waffengesetzes Ländersache und daher schon mal nicht einheitlich für alle Bundesländer zu sehen und dann liegt es im Ermessen des Beamten vor Ort wie er das selbst auslegt. Ich versteh aber gar nicht das dieses Thema immer noch so brennt, an sich ist es ganz einfach. Auf dem weg zur Veranstaltung ist die Waffe verpackt und nicht als solche kenntlich. Einladung bzw. Buchung als Darsteller mitführen für den Fall von Kontrollen. Dann unterlässt man den Gang zum Aldi mit Schwert am Gürtel und Ruhe ist. Ausserhalb des Veranstaltungsgeländes gelten keine Sonderrechte für Bewaffnete, die hat der Veranstalter wenn es nötig ist ausschliesslich für das Gelände beantragt. Ob Besucher auf Veranstaltungen Waffen tragen dürfen oder müssen, darüber kann man geteilter Meinung sein, es wird aber früher oder später so kommen das nur noch aktive Darsteller ihre Waffen mitführen dürfen. Ich persönlich finde das nicht schlecht denn ich hab leider zuviele angetrunkene mit ihren Schwertern rumfuchteln sehen, für die anderen ist das dann natürlich schade. @Uthred Ragnarson: Sicher ists ein Flachstahl aber das ist ein "echtes" Schwert ja wohl irgendwie auch oder? Auf jeden Fall ist es ein Gegenstand der aufgrund seiner Machart dazu geeignet ist schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erzeugen und das zählt hier doch an erster Stelle. Selbst wenn das Wunder geschieht und man unsere Schwerter offiziell zu Sportgeräten ernennt wird sich nichts daran ändern das man sie verpackt transportiert, das machen Sportfechter ja auch ;-)
 
Meinen Brillenhelm lasse ich auch zu Hause wegen dem Vermummungsverbot. X(
 
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Original von Viking Meinen Brillenhelm lasse ich auch zu Hause wegen dem Vermummungsverbot. X(
Beschwör da mal nix herauf, auf die Idee sind die Jungs noch nicht gekommen :D Allerdings bin ich mal mit zwei Bekannten im vollen Gerödel samt Schwert und Normannenschild auf eine Hundertschaft gestoßen die hier eine Demo sichern sollte. Muss ein geiles Bild gewesen sein. Wir waren zu dritt und die nur zu hundert, also an sich ein ausgeglichenes Verhältnis :D und ihre Schilde waren durchsichtig. Das kann doch nix sein oder? :D Sekunden des Schweigens, dann hoben wir unsere Schilde worauf dann die gegnerische Linie in fassungsloses Kopfschütteln verfiel bevor wir beinah alle vor Lachen zu boden gingen :D Geschehen vor vier Jahren in Recklinghausen als die Polizei an den langen Samstagen vor Weihnachten hier die Stadt absichern musste wegen rechter Demos. Die Jungs hatten also wirklich schlechte Tage und ich hab meine Waffen immer noch obwohl die in so einer Situation sicher schnellstens beschlagnahmt sein können. Es kommt oft einfach nur drauf an wie man auf die Leute zugeht bzw. wie man sich verhält. Ich hatte zumindest in meinen ganzen Hobbyjahren keine Probleme und denke auch nicht das ich sie bekomme wenn ich mich an die Spielregeln halte, die übrigens denkbar einfach sind
 
Ach so, kleiner Nachtrag noch. Viking, deine Fragen hier drehen sich doch um den Besuch eines mittelalterlichen Weihnachtsmarkt oder? Ich kenne die Location nicht aber es klingt nach einem offenen Platz in der Stadt, der "nicht" speziell umzäunt ist oder ähnliches. In dem Fall ist es keine Mittelalterveranstaltung sondern ein Mittelalterteil am regulären Weihnachtsmarkt, da kann es natürlich zu Problemen kommen denn dafür werden keine besonderen Punkte wie Waffenvorführungen beim Ordnungsamt mit angemeldet. In diesem Fall gehst du einfach nur mit Schwert auf Weihnachtmarkt und nicht auf einen Mittelaltermarkt.
 
Es ist ein offener Platz (und zwar mitten in der Münchener Innenstadt), und war zumindest in den letzten Jahren nicht umzäunt oder sonstwie abgetrennt.
Es kommt oft einfach nur drauf an wie man auf die Leute zugeht bzw. wie man sich verhält.
Das denke ich auch. Lieber von sich aus auf die Kollegen in Grün zugehen, freundlich grüßen und damit zeigen, daß man nicht auf Ärger aus ist - die armen Jungs, die in München Dienst tun müssen, sind eh nicht zu beneiden.
 
Hallo, wobei ich unabhängig von der Gesetzeslage und deren Auslegung mich schon frage, was hat ein Schwert auf einem Weihnachtsmarkt zu suchen? Auch wenn der mittelalterlich angehaucht sein soll. Da kommt es im Getümmel schon mal zu unsanften Begegnungen. Besonders Kinder sind da leicht gefährdet. Und ruck zuck ist im Gedränge was passiert. Was dann die Versicherung sagt, bleibt abzuwarten... LG Fylgja, ohne Waffen unterwegs
 
Original von Collin Das Führen (zugriffbereit) von EINhändig zu öffnenden Klappmessern JEDER Länge ist verboten, ebenso Spring- und Fallmesser
Und darunter fallen dann auch die Teppich- , bzw. Cuttermesser aus dem Baumarkt. Ich hab aber auch auf dem öffentlichen Parkplatz von OBI, noch keine Kontrolle gesehen... :D Nun das Problem bei der ganze Geschicht ist, das wenn man sich bei Ämtern erkundigt, immer weider andere Antworten bekommt, da sich nicht wirklich einer richtig aus kennt. Das Anscheinwaffen Gesetz soll sich nur auf Schußwaffen beziehen?-Es wurde dafür entworfen, das steht aber nirgends schriftlich vermerkt. Also gilt es auch für Schaukampfschwerter. Es liegt an jedem Polizisten und Richter wie er diesen (dämlichen) Passus auslegt. Ich denke es kommt, wenns mal Probleme gibt, aufs Auftreten an. Wenn man frrundlich bleibt wird wohl auch ein Auge zugedrückt, wenn man aber schon halb besoffen, aufgebracht das Schwert zieht und damit rumfuchtelt, brauch man sich nicht wundern, wenn das Schwert dann weg ist....
 
So Leute, das neue Waffenschutzgesetz ist ja nicht mehr ganz so neu...also ich war auch schon in einer PKW Polizeikontrolle und hatte - 6 Schwerter - 1 Dolch - 1 Streitaxt - 1 Wurfaxt im Auto die haben nur gefragt was das ist, dnn sagte ich das sind Showkampfwaffen für das Event in XYZ. Das Thema war durch keine weiteren Fragen das wars. Wenn ich in einem Lager bin, und doch mal in die Stadt muss um was einzukaufen dann kommt der Dolche weg und sonst keine Waffen am Mann. in der Freizeit hab ich max ein kleines Taschenmesser dabei um mal einen Pfeil aus dem Holz zu schnitzen, sonst hab ich nie eine Waffe bei mir. Also ich find das neue Gesetz gut und ich habe keine Probleme damit.
 

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