Original von Hummelchen ich hab gerade mal bei der Polizeidirektion München angerufen und nachgefragt, was von denen aus "machbar" ist und was nicht. Folgende Auskunft habe ich erhalten: Das Mitführen von Waffen aller Art und von Gegenständen, die mit Waffen verwechselt werden könnten (dazu gehören auch Larpschwerter) ist nur den Personen gestattet, die durch den Veranstalter als Showkampftruppe geladen wurde und nur vom Weg zum und vom Showkampf weg. Man darf NICHT mit den Waffen über den Markt schlendern. Sollte man sich Waffen auf dem MArkt kaufen und diese dann nicht zugestellt bekommen, sprich sofort mitnehmen wollen, so müssen die Waffen in eine entsprechend geeignete Umverpackung (z.B. mit viel Schaumstoff umwickelt und mind. rundum 10cm größerer Pappkarton, dessen Mitsichführen nicht auf eine Waffe als Inhalt schließen lässt) gepackt werden. Eigentlich empfielt die Polizei, Waffen zwar vor Ort zu besichtigen (die Standbesitzer haben entsprechende Konzessionen, Waffen auszustellen), sie evtl. zu erwerben und sich dann per Post oder Versanddienst zustellen zu lassen. Was auf keinen Fall geht, ist eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand. Als Waffe gilt: alles mit einer Klinge von über 14cm. Doppelseitig geschliffene Klingen (egal welche Länge), Äxte, Hämmer, die über den normalen Haushaltshammer rausgehen, Schwerter, Dolche, Morgenstern.....