Wann zieht da eigentlich das Waffengesetz ? Muss ein Veranstalter das anmelden ?
Auch zu diesem Thema hatten wir schon öfters Threads. Eigentlich ist es egal, sich darüber groß zu informieren oder Gedanken zu machen, wenn, wie die letzten Jahre üblich, der Gesetzgeber die entsprechenden Vorschriften und Gesetze öfter ändert als der Justizminister seine Unterwäsche wechselt. Sobald man sich zu einer Rechtslage schlau gemacht hat, ist sie schon wieder obsolet. Derzeit sieht es wohl so aus: Schwerter zählen zu den sog. "freien Waffen", damit sind sie frei, also ohne besondere Erwerbsberechtigung, ab 18 Jahre zu erwerben und zu besitzen. Sie dürfen jedoch in der Öffentlichkeit nicht (mehr) geführt werden, mit ein paar Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind im Gesetz indes recht vage formuliert. So ist etwas das Tragen / Führen erlaubt, wenn ein adäquates Interesse besteht. Was jedoch so ein adäquates, berechtigtes Interesse sei, darüber schweigt sich das Gesetz aus und überlässt diese Einschätzung allein den ensprechenden Behörden, also auch dem schlecht gelaunten Poli, der gerade vorbeikommt. Das Problem ist, dass alle in den Ergänzungen und Kommentaren zum Gesetz aufgezählten Interessen nicht eindeutig auf unser Hobby abzielen. Weder sind wir eindeutig und ohne Diskussion als Teilnehmer einer Theateraufführung zu betrachten noch als Brauchtumspfleger. Wie dem auch sei, das Waffenrecht ist hier weniger das Problem als vielmehr das Versammlungsrecht. Denn dieses verbietet das Tragen von "gefährlichen Gegenständen" auf öffentlichen VEranstaltungen, unabhängig davon, ob sie (waffen-)rechtlich als Waffe einzustufen sind oder nicht. Auch für diese "gefährlichen Gegenstände" gilt: was das nun genau sein soll, was darunter fällt und was nicht, ist überhaupt nicht geregelt, das liegt wieder im Ermessen der Behörde und ihrer Organe. Siehe meine Beispiel mit den Bierkrügen oben. Analog dazu auch Baseballschläger oder Pflastersteine. Um halbwegs auf Nummer Sicher zu gehen muss der Veranstalter bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde (=Ordnungsamt) eine Genehmigung beantragen. Diese gilt nur für die benannte VA, nicht dauerhaft und generell. Die Polizei stellt keine entsprechende Erlaubnis aus. Theoretisch kann man auch als Einzelperson eine solche Genehmigung beantragen, mit eben denselben Gültigkeitseinschränkungen. So etwas wie einen kleinen Waffenschein, der einen grundsätzlich zum Führen eines Schwertes berechtigen würde, gibt es nicht, das wäre zwar sinnvoll, ist aber in den Vorschriften nicht vorgesehen, die sind auf Schreckschusswaffen hin formuliert. Und sinnvoll entscheiden ist nicht bei deutschen Behörden. De facto ist das ein Graubereich, da die Waffen- und Versammlungsgesetze zwar massiv verschärft wurden, aber nicht explizit mit Blick auf Mittelaltermärkte. Wir und unser Hobby sind quasi der unbeabsichtigte Beifang. Es gibt auch einen Kommentar zur Waffenrechtsverschärfung für den Polizeigebrauch, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass es nicht darum geht, harmlose Bürger bei der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Das ist schon ein ziemlich deutlicher Hinweis in Richtung unser Thema. Aber solange das nicht eindeutig vom Gesetzgeber geklärt wird sind wir mehr oder weniger auf die Tageslaune und den Goodwill der Polizei angewiesen. Von deren Seite wurde mir mehrfach versichert, dass der übliche Polizist damit kein Problem hat, solange der Träger natürlich nicht besoffen oder anderweitig sichtlich unzuverlässig ist, aber es gibt halt dummerweise auch unübliche Polizisten. Eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit hat also niemand; wenn der Grünkittel vor Ort irgendwas meint, dann meint er. Ich persönlich setze darauf, dass ich mich auf ein sozialadäquates Interesse berufen kann, wenn ich auf einer MuseumsVA oder einem gehobenen MA-Markt etwa an der "Waffenkammer" den Leuten etwas vermittle. Bildungsauftrag, Geschichtsvermittlung und so. Die leidige "A"-Frage wird hier auch zum Problem der in diesen Dingen vollkommen ahnungsfreien Behörde: Hat der Typ in Lederschnürjeans mit Flokati über der Schulter ein berechtigtes Interesse, ein scharfes Schwert dabeizuhaben? Wohl kaum. Hat der Darsteller eines karolingischen Panzerreiters, den der Museumskurator persönlich eingeladen hat, eine solches? Wohl eher ja. Aber was ist mit dem riesigen unscharfen Bereich dazwischen? Was, wenn ich, wie schon vorgekommen, auf dem Rückweg von der Modenschau im Museum auf dem Heimweg noch bei einem MA-MArkt auf dem Weg vorbeischaue? In "Museumsausstattung". Ist die Situation jetzt plötzlich anders, nur weil der Ort ein anderer ist? Das alles ist rechtlich hochgradig untragbar, da müsste mal eindeutig was geklärt werden. Und zwar zur Abwechslung mal nicht mit einer reflexartigen Verschärfung.