nib
Well-known member
Unterdurchschnittlich im Vergleich zu den erhaltenen Originalen der Zeit.
Versteh mich nicht falsch - ich behaupte nicht, dass die Albions unhistorische Gewichte haben, sondern "unterdurchschnittliche". Was gerade, wenn man berücksichtigt, dass die durchschnittliche Körpergröße seit der Wikingerzeit um ~10cm gestiegen ist, bemerkenswert ist. Petersen Typ H ( nur Exemplare mit min. 72cm Klingenlänge. Albion Hersir = 78cm): Durchschnittsgewicht: 1284g, Median: 1286g, Min: 1035g, Max: 1665g. Basierend auf 10 Exemplaren aus Schweden und einem aus Schottland. Gewicht nach derzeitigem Zustand - d.h. es waren Orginal wohl nochmal ein paar g mehr. Am Abend kann ich vermutlich noch ein paar Gewichte hinzufügen oder andere Typen im Detail betrachten. Aus dem Gedächtnis kann ich sagen, dass Typ R und S auch mindestens so schwer sind, wenn nicht noch schwerer. Ebenso Typ B und C - da gibt es ein paar Einschneidige mit bis zu 2kg. Ich weiß, kein großes Sample, aber es gibt leider wenig Schwerter, die 1. gewogen wurden und 2. in einem Zustand sind, dass sie für so eine Aufzählung berücksichtigt werden sollten. Ich hab z.B. 3 mir bekannte weggelassen (1600-1900g), auf welchen Teile der Scheide festkorrodiert sind, welche aber ohne diese auch ziemlich sicher über 1200g lägen. -Viking age swords from Scotland, Grzegorz Żabiński -Viking swords - Swords ans social aspects of Weaponry in viking age societies, Fedir AndroshchukTatsächlich? Da würde ich gerne mal Daten sehen. Das einzige frühmittelalterliche (Wikis...) Albion unter 1kg ist mit 915g das Thegn. Alle anderen liegen zwischen 1000 und 1300g. Das ist absolut in dem zu erwartenden Bereich.
Ich spreche nur von:Ja, das wär mir also auch neu. Das Gewicht stimmt schon sehr genau auf die Originale, zumindest wenn man eine Reproduktion machen lässt. Meines ist mit knapp 1200 g auch etwas schwer für meinen Geschmack, aber leider Gottes halt absolut korrekt für diese Zeit und den Einsatz (um 1180).
Für andere Epochen fehlt mir das Detailwissen.frühmittelalterlichen Albions
Made my day. :thumbsup:Jens Börner hat dir noch keine Ehrenmitgliedschaft bei „Diu Minnezit“ angeboten, weil deine Darstellung fast (aber auch wirklich nur fast) so gut ist wie seine? Ausserdem hast noch nicht den Reenacterpreis gewonnen! Schäm dich! Nein, auch du Würstchen darfst somit noch keine scharfe Blankwaffe besitzen!
Verboten!!!! Polizei!! Zur Hüüülfe!!!! In Österreich ist das zum Glück vernünftiger (denn Bedrohungslage durch historische Blankwaffen ist recht gering) geregelt - ich dürfte mein Schwert fast überall führen.Ich weiß zwar nicht ob das hier passt. Scharfes Schwert zur Darstellung auf einem Mittelaltermarkt. In Deutschland mehr als problematisch . Siehe Waffenrecht. Tragen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen ist verboten!!!! Für Vorführungen: Nur mit Genehmigung. Verschlossen transportieren erst vor Ort öffnen Vorführung tätigen. Anschließend wieder verschließen und nicht ohne Beaufsichtigung liegen lassen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Wo macht da ein Scharfes Schwert sinn? Gruß Michael
Nur dass es nicht um den Besitz, sondern das Führen von Schwertern geht und der Gesetzgeber die Privilegien etwas trockener formuliert hat und auch die Maßstäbe nicht ganz so hoch ansetzt:
- Du bist kein Polizist, Berufssoldat oder ein Personenschützer von Mama Merkel, hast aber trotzdem Interesse an einer historischen Blankwaffe?[...]
- Jens Börner hat dir noch keine Ehrenmitgliedschaft bei „Diu Minnezit“ angeboten, weil deine Darstellung fast (aber auch wirklich nur fast) so gut ist wie seine? [...]
- Du trainierst nicht schon mindestens 10 Jahre 1.33 oder nach Lichtenauer? Hast keinTurnier oder Titel gewonnen?
Und ja, Reenactment oder Living History ist Brauchtumspflege. Interessant ist hier wirklich nur die Abgrenzung zu (verzeiht die polemischen Ausdrücke) Kostümsäufern, Gewandcampern und anderen Teilnehmern, die keine bestimmte historische Darstellung anstreben. Das Privileg wird hier ja nicht an den Erfolg, sondern die Zweckverfolgung geknüpft. Das heißt, ein ernsthaftes und erkennbares Bemühen um die Pflege eines tatsächlich existierenden Brauchtums reicht, wohl aber nicht das klassische "ich zieh mir ein Piratenhemd an und bin ein Ritter". Der Rest, nämlich dass die Waffe nicht ohne Schutz und Aufsicht herumgetragen wird, ergibt sich tatsächlich mal aus dem gesunden Menschenverstand und der Tatsache, dass man mit egal was keine anderen Leute gefährden darf. Zusätzlich hat natürlich jeder Veranstalter das Recht, auf seiner Veranstaltung weitergehende Verbote auszusprechen.§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wo ist eigentlich meine Kneifzange? Man, man man... Es glaubt hier niemand ernsthaft, dass es "nur" scharf geht! Siehe auch:Wer glaubt das es nur "scharf" geht wird nie davon abweichen [...]
Aber es ist eben für einige ein angestrebtes Ziel in der Darstellung. Punkt. Und wenn das (aus welchem Grund auch immer) nicht umsetzbar oder möglich ist, dann legt man einfach die Kneifzange beiseite und schaltet mal das Hirn ein... Ich sehe es genau so, wie Authomas das in ihrem Beitrag geschrieben hat. Hier ist übrigens mal ein schöner Auszug aus den Statuten der Turmhügelburg Lütjenburg zum Thema "Waffen" bei Darstellenden auf dem Museumsgelände einzusehen. Die sind (wie etliche andere auch) "auf Nummer sicher gegangen"! Und so gehört sich das auch.*Für Schaukämpfe und Veranstaltungen wo keine scharfen Blankwaffen durch den Veranstalter zugelassen sind, hat man eine stumpfe Variante auf Lager, trägt kein Schwert zur Darstellung, oder kommt in "Zivil 21. Jhd.".
Die zuständige Behörde, das Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht des Kreises Plön hat dazu wie folgt Stellung bezogen: (Auszug) „... Die Turmhügelburg ist das Mittelalterzentrum Schleswig-Holsteins mit dem Schwerpunkt des 13. Jahrhunderts und versteht sich als lebendes Museum. Hieb- und Stoßwaffen wie Schwerter, Äxte und Messer gehören unweigerlich zu den Kostümierungen der Darsteller. Die mittelalterlichen Schauspiele können daher als gleich zu achtende Vorführungen i.S.d. § 42 Abs. 4 Nr 1 WaffG angesehen werden. Für Veranstaltungen auf dem Gelände der Turmhügelburg in Lütjenburg bedarf es damit keiner Ausnahmeregelung zum Führen der o.g. Waffen. [...] Bögen an sich fallen nicht unter die Regelungen des Waffengesetzes. Das Führen von Bogen und Pfeil zum Schießen auf Zielscheiben wiederum wird vom Waffengesetz umfasst, ist aber im Rahmen der Brauchtumspflege und damit auf mittelalterlichen Veranstaltungen an der Turmhügelburg erlaubnisfrei. Sogenannte Dekowaffen (z.B. ein Schwert mit abgestumpfter Spitze und Schneide) fallen nicht unter die Bestimmungen des Waffenrechtes. Das Führen dieser Waffen bedarf somit auch keiner Erlaubnis. Abschließend kann ich Ihnen daher mitteilen, dass Sie für mittelalterliche Veranstaltungen auf dem Gelände der Turmhügelburg in Lütjenburg weder für Hieb- und Stoßwaffen, noch für Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm einer Genehmigung bedürfen. [quote/]
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